Beiträge von Xenia007

    Nach den Berechnungen von Turtle1972 verstehe ich nichts mehr, obwohl davor war mir eigentlich alles klar.


    Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder - Tochter 7 Jahre, Sohn 10 Monate alt.
    Meine Tochter gehört nicht zu unserer BG, sie bekommt Unterhalt 291 € und Kindergeld 184 €. Das wird mit ihrem Bedarf (251 € + 124,79 € Miete) verrechnet und mir ein "sonstiges Einkommen" 99,21 angerechnet.
    Ist das denn richtig? Was ist hier mit der "doppelten Regelsatz"?


    Danke für Antwort.


    P.S. Bei jedem neuen Bescheid werden die Freibeträge und anrechnungsfreies Einkommen anders gerechnet, ich sehe nicht mehr durch.

    Lebensmittel 128,46!? WAHNSINN! Vor 5 Jahren habe ich alleine gelebt, an Essen gespart, mich fast wie Vegetarierin ernährt.... Ich bekam es NIE unter 150 hin.und die Preise von heute und damals unterscheiden sich!
    Ich würde sagen - so kann man fasr verhungern!

    Richtig, Deine Tochter lebt mit Dir in Haushaltsgemeinschaft und gehört nicht mehr in die BG. Du solltest für Deine Tochter Wohngeld beantragen. Ein eventuell verbleibendes Überschusseinkommen der Tochter darf Dir dann nicht mehr angerechnet werden.



    In welchem Gesetz steht das? Kann ich also zu meinem alten Bescheid einen Widerspruch schreiben?

    Bei mir ist genau das gleiche Fall: Meine 6-jährige Tochter bekommt 184+291. Somit ist ihr Bedarf bedeckt Was übrig bleibt (ca. 137 Euro) wird mir als Einkommen angerechnet. Dabei sagt man mir, die Tochter gehöre nicht in die Bedarfsgemeinschaft. Kann mir jemand das erklären und ausrechnen? Unsere Miete ist 374,35 (211,35 Kaltmiete)

    Gawain hat recht. Im Finanzamt sitzen auch Leute. Wie sollen sie wissen, dass du seit 2008 nicht mehr arbeitest, wenn du vorher gearbeitet hast? Das ist sicher ein Irrtum. Reise die Unterlagen für Hartz-4 nach, damit sie es dir glauben.

    Ich lebe mit zwei Kinder vom Hartz-4. Früher habe ich etwas dazuverdient, zurzeit kann nicht wegen Baby (4 Monate alt). Deshalb bekomme ich Elterngeld und Hartz-4.
    Das erste Kinde bekommt KG und gute Alimente, so dass der Bedarf bedeckt ist und sogar etwas übrig bleibt.
    Der Vater vom zweiten ist Hartz-4 Empfämger und Selbstständig (da sein Gewinn zu gering ist, bekommt er Aufstockung). Ich habe ihn beim Amt zwar angegeben, aber immer noch keinen Bescheid bekommen. Ich denke, ARGE wird mir oder ihm auch Aufforderung schicken, Kindesunterhalt zu leisten. Bei Jugendamt habe ich auch noch keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, da ich gehofft habe, wir ziehen zusammen. Aber das passiert nicht.. Deshalb Frage: muss er Unterhalt zahlen und wieviel? Das Baby ist 4 Monate alt. Muss er auch rückwirkend zahlen, wenn ich einen Antrag stelle?


    Vielen Dank für die Antwort.

    Mein Freund ist selbstständig, hat aber Anspruch auf Harz 4, weil er zurzeit nur Verluste macht. Deshalb hat er ständig Probleme mit seinem Sachbearbeiter. Ihm wird immer wieder unterstellt, dass er nichts tut (nach Meinung der Sachbearbeiter muss jeder Selbstständiger gleich von Anfang an nur Gewinne haben). Ich war selbst geschockt, als ich telefonisch klären wollte, warum der Bescheid verspätet. Der Sachbearbeiter hat mir geantwortet, er habe wichtigeres zu tun, als sich mit dem Kleinkramm von dem Herr .... zu beschäftigen.
    Das Problem meines freundes ist, dass er schlecht Deutsch spricht und mit dem Papierkramm gar nicht umgehen kann.... Ihm wird einfach schwindlich von den ganzen Bescheidne, Anträgen, Nachweisen, Widersprüchen...


    Zurzeit wartet er auf den Fortsetzungsbescheid schon seit 2 Monaten, kann die Miete nicht zahlen, Telefon wurde gesperrt, deshalb Ärger mit Kunden, kann seine Selbstständigkeit gleich abmelden, obwohl für die Ergebnisse, die er zum Ende des Jahres erreicht hätte, hat er zwei jahre hart gearbeitet. Er plante eigentlich schon im nächsten Jahr keine Unterstützung mehr zu bekommen, es ginge hervorragend mit seiner Arbeit (Export-Großhandel, überwiegend per internet und Telefon). Jetzt ist er gezwungen alles zu schmeißen... wegen - zum Lachen - gesperrtem Telefonanschluss. Geschweige schon, dass er seit einem Monat nichts zum Essen hat.

    Du kannst bei ihm als Mieter einziehen. Ich kenne ein Pärchen mit 3 Kindern, wo sie in voller Höhe ALG II kriegt, weil sie ihm die Miete zahlt! Und für die Kinder "zahlt" er Alimente, rein symbolisch, natürlich. )))))) So hat die Familie zu seinem Verdienst noch 900 Euro zusätzlich

    1) Widerspruch einlegen. Die Kosten sind doch angemessen und das ist entscheidende Tatsache!
    2) Kostenvoranschläge für andere Wohnungen bringen (die bestimmt teuerer sind als eure Wohnung)
    3) ein Brief aus dem Elternhaus: ihr werdet dort ja rausgeschmissen und euch droht Obdachlosigkeit... ))
    4) Geht zum Chef von ARGE und beschwert euch da..


    Also, handeln!

    In meinen Bescheiden steht die -30 Euro Einkommensbereinigung nur dann, wenn ich in diesem Monat keine andere Einkommen (Honorar z.B.) hatte.
    Und manchmal steht so etwas, z.B.:


    Einkommen von der Tochter (sie hat zu viel Alimente) 80,00 Einkommenbereinigung: -30. Zu berücksichtigendes Einkommen: 50 Euro.
    dann geht es bei mir los: Einkommen 50 Euro (0das, was von der Tochter verbleibt), Bereinigung -30. Zu berücksichtigendes: 20 Euro.
    Dann wird alles addiert: zu berücksichtigendes Einkommen 70 Euro (50 von Tochter + 20 von mir)


    Wie soll man hier denn durchblicken? Ist doch alles doppelt-gemoppelt, oder?

    Mein Freund hat schon im April Fortsetzungsantrag auf Harz-4 gestellt, der für den Zeitraum ab 01.Juni laufen soll. Er hat aber immer noch keinen Bescheid (nicht mal den vorläufigen) vom Sachbearbeiter bekommen. Jetzt nun kriegt er die Mahnung von GEZ-Zentrale, er sei nicht mehr befreit, muss die Gebühre für Juni und Juli zahlen.


    Was nun? Eigentlich ist es Schuld von der ARGE - sie sind zu spät mit dem Bescheid. Mein Freund kriegt diesen Bescheid jetzt im Juli. Wird er die GEZ Gebühren für Juni und Juli trotzdem zahlen müssen?


    Und wie geht man denn überhaupt vor, wenn der Leistungsrechner auf sich warten lässt? Der Grund, warum es es so ist, wurde mir telefonisch von dem Sachbearbeiter mitgeteilt: er habe wichtigeres zu tun, als den Antrag von meinem Freund zu bearbeiten. Das kann mir jetzt keiner glauben.... ((


    Übrigens, wird der Krankenhausaufenthalt (10 Euro pro Tag) von der ARGE übernommen?

    Als Student hast du überhaupt keinen Anspruch auf Harz 4. Studium ist ein Luxus, und wenn man sich es nicht leisten kann, dann einfach abbrechen (das verlangt der Staat). Amt kann in Ausnahmefällen höchstens ein Darlehen geben. Such dir ein Stipendium (obwohl mit deinen Lernleistungen auch schwer zu finden). Versuch es aber zu Ende zu führen!!!


    Deine Familie hat bestimmt den Anspruch auf Harz 4. Sie sollen einen Antrag beim Amt stellen.
    Du für dich könntest noch Wohngeld beantragen.

    Wenn du vom AA etwas bekommst, wieso versuchst du nicht dort die Übernahme zu beanrtragen?


    Bei ARGE könnte man auch den Antrag stellen. Die Übernahme wird als Darlehen gewährt, das man dann monatlich in kleinen Summen zurückzahlt (zinsloses Darlehen).

    Zitat

    Man sollte sich vorher überlegen ob man sich nen Kind leisten kann oder nicht


    und wenn man sich es nicht leisten kann - einfach schlachten. Toll! Ist ein Kind mit einer Luxussache zu vergleichen?


    Also, für Umstandkleidung gibt es ca. 210 Euro, für Kinderwagen, Sachen, Bett und Hochstuhl ca. 440 Euro. Pauschal. Das kann man beim Amt beantragen. Dazu noch ab der 12. SSW monatlichen Mehrbedarf - 61 Euro.


    Bei der Stiftung kann man weitere Sachen beantargen (dasselbe, was schon vom Amt finanziert wurde, wird natürlich verrechnet): Kleiderschrank, Wickeltisch, Autositz etc. Wichtig: den Antrag während der Schwangerschaft stellen und den Bescheid vom Amt nachreichen. Man bekommt etwas mehr, als vom Amt, aber es wird nicht als Einkommen angerechnet, da es Spende ist bzw. zweckgebundene Leistung.