Beiträge von Xenia007

    Ich hatte fast die gleiche Situation - noch alleinerziehend mit Baby dazu.


    Als Student hast du überhaupt keinen Anspruch auf Harz4, höchstens auf ein Darlehen.
    Bei Wohngeldstelle verlangt man, dass der Antragsteller ein Basiseinkommen hat. Hat man es nicht - erwartet WS, dass man das Studium abbricht und zu Harz-4 geht. Es ist eben so, dass nur wenn man sich nicht bemüht, etwas im Leben zu schaffen - hat man Anspruch auf Unterstützung....


    Es gibt noch Möglichkeit ein Stipendium zu finden.

    Zitat

    einen "'Unterhaltstitel von o.g. 100% " beurkunden lassen


    das heisst, wenn er sich irgendwann weigert dieses Geld zu zahlen oder was auch immer, kannst du zum Gericht gehen und über einen Anwalt (oder eben über Jugendamt) eine einstweilige Einordnung (wenn ich mich richtig erinnere, heißt es so) beantragen. D.h. sein Konto wird gesperrt etc. und du kriegst das Geld von ihm schon ohne seinen Willen/Unwillen.. bis er wieder ordentlich zahlt.


    Übrigens, DD-Tabelle als "Richtwert" heißt nur, das Kind kann auch durchaus mehr kriegen. Aber nicht weniger. Meine Tochter (6 J.) bekommt zurzeit ihren Unterhalt ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes, also 383 Euro - das Gericht hat es so festgelegt. Obwohl Mindestunterhalt, der ihr zusteht, nur 291 Euro ist.

    Ich würde sagen, da der Sohn krank ist, steht euch eine Art Mehrbedarf definitiv zu.


    Fahrtkosten zur Arbeit werden schon durch den Freibetrag gedeckt. (100€+20% auf die restliche 300€ werden nicht als Einkommen gerechnet)


    Ich würde dir raten: wende dich an Pro familia, DRK, Caritas oder sonstiges und versuche mal eine Beihilfe bei der Stiftung "Familie im Not" zu beantragen. Gerade bei solchen schwierigen Fällen wird da geholfen. Und dieses Geld darf Amt NICHT als Einkommen anrechnen.


    Viel Glück!

    Bin alleinerziehend. Wenn ich mit meinem Freund (Harz4, Aufstocker) zusammenziehe, auf Probe, haben wir auch verschiedene BG? kriege ich dann weiterhinn Mehrbedarf für alleinerziehende?

    Das mit dem Zusammenlegen und Durchschnitt rechnen - ist völliger Unsinn! Gegen den Freibetrag 43 Euro kannst / musst du sofort Widerspruch einlegen. Ich hatte auch so etwas, mir wurde dann nach dem Widerspruch neu berechnet. Und das auch nach einem Streit mit SB, der mir einreden wollte, es sei alles richtig so. Erst als ich ihm auf Paragraf (vergessen, welcher genau) hingewiesen habe, hat er neue Berechnung gemacht.
    Für Monat Dezember, wo du 105 Euro hattest, wird dir 100+ 20% von 5 € als Freibetrag angerechnet.
    Wichtig ist nur, dass du das jeweilige Geld im jeweiligem Monat kriegst, dann wird es als jeweiliger Monatseinkommen betrachtet.

    Erstausstattung müsst ihr bei Pro familia beantragen (eure Tochter ist noch nicht bei ARGE, kann dort deshalb noch nichts beantragen). Versucht es nochmal Möglich ist auch Caritas, DRK, AWO etc. Es steht bei ca. 1000 Euro zu. Wichtig: während Schwangerschaft beantragen! Je früher, desto besser.


    Eigentlich steht Eurer Tochter ihr Kindergeld und ca. 600 Euro Unterhalt von Eltern zu (wenn eurer Einkommen es zulässt). Ansonsten, zur ARGE. Wenn sie bei Euch lebt, müsst ihr dem Mädel nicht zahlen, dafür kann sie umsonst wohnen. Trotzden hat sie Ansprüche: Regelbedarf 16-jährige 287 €, Mehrbedarf alleinerziehende 129 €, Regelbedarf Kind 215 €. Zusammen mit dem Antrag bei ARGE Antrag auf Erstausstattung für Kind stellen. Den Bescheid, den ihr später erhält, bei einer Stiftung über Pro familia (oder wo auch immer ihr Erstausstattung beantragt habt) vorlegen. Es darf nicht sein, dass die gleichen Sachen gefördert werden. Wenn ihr Glück habt und von der Stiftung etwas bekommt, darf es von ARFE nicht als Einkommen angerechnet werden.

    Eigentlich 6 Wochen Bearbeitungszeit.
    Widerspruch einlegen, bei dem Sachbearbeiter und bei seinem Leiter für persönliches Gespräch Termin machen, wenn nichts hilft.
    Das mit dem Unterhalt ist eine blöde Ausrede. Jeder weiß, dass wenn die Sache mit Unterhalt geklärt ist (und es dauert manchmal Jahre!), alles neu berechnet wird und man eine Forderung über Rückerstattung kriegt, die man in Raten abzahlen kann.

    Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 6 Wochen. Bei mir war es 12 Wochen. Ich hatte drei Monate überhaupt kein Geld, nur Schulden. Dann habe ich in paar Monaten die Schulden zurückgezahlt und war alles wieder in Ordnung.
    Also, Augen zu und durch! Ein Nebenjob wäre natürlich toll. Außerdem, werden Dir bei Abrechnung vom Amt 100 Euro vom Verdienten als Freibetrag zurückgelassen.

    Eigentlich steht euch 45+15+15+15 also 90q/m schon einige Wochen (ich glaube 7) vor der Geburt zu. Angemessene Miete wäre ca. 600-650 Euro warm.


    Aber angesichts der Wohnsituation (die Miete wird immer teuerer) kriegt ihr sicher nicht so schnell so eine große Wohnung. Im 1. Lebensjahr des Kindes schon gar nicht. Amt sagt öfter, das Kind könne im Elternzimmer schlafen.


    Aber probieren könnt ihr trotzdem. Viel Glück!

    Angemessene Wohnung für drei - 75 q/m. Muss aber nicht sein, besonders im 1. Lebensjahr des Kindes kann ARGE sagen, das Kind könne im Elternzimmer schlafen.


    Wegen Umzug ins andere Bundesland habe ich gehört, man kann das machen auch bei Wohnungswechsel, müsst aber ARGE fragen. Ansonsten ist richtig - ihr müsst euch in beiden ARGE melden, um Einverständnis zu holen. Evetuell gibt es noch Umzugskostenerstattung, aber das ist eher bei Wohnortwechsel wegen Job der Fall..

    Als du Verluste hattest, musstest du bestimmt ein Privatdarlehen nehmen? Und jetzt, wo du Gewinn hast, zahlst du es zurück. Das sind deine Betriebsausgaben, und werden vom Amt auch so gesehen.
    Wichtig: Alles rechtzeitig angeben. Auch Widersprüche etc. Sonst wird es als Einkommen angerechnet (ob mit dem Freibetrag 100 + 20% von 500€ Euro in dem Monat, wo du das Geld bekommen hast - weiss ich nicht genau)


    So läuft es bei meinem Bekannten, der auch Harz-Selbstständig ist.

    Genauso sehe ich das. Als ich arbeiten ging, hatte ich so ca. 1000 Euro zur Verfügung, musste davon KV und GEZ zahlen, genauso wie die anderen einkaufen gehen... blieb sehr wenig bis gar nichts..


    Zurzeit arbeite ich nicht, Harz 4, aber habe auch 1000 Euro (und das in bar!) zur Verfügung, und kann noch viel sparen - Lebensmitteltafeln und Kleiderkammer nutzen, nur die Hälfte in der Volkshochschule zahlen und so weiter und so fort....


    Trotzdem möchte ich raus ...

    Liebe Corma,


    versuchen wir mal auszurechnen (ist denn alles korrekt?)


    Anspruch:


    Cousine 19 Jahre
    Regelleistung 359
    Mehrbedarf als alleinerziehend 129
    Mietanteil (50% von Warmmiete)


    Kind 2 Jahre:
    Regelleistung 226
    Mietanteil (50% Warmmiete)


    Gesamt: 714 € + Warmmiete (nehmen wir an, die Miete wäre 450€) , dann Anspruch 1.164 €


    Einkommen:


    Kindergeld Cousine 184
    Kindergeld Kind 184
    Unterhalt 241
    Wohnzuschuss 400
    Gesamt: 1.009 €


    Das Amt muss also 1164-1009= 155 € nachzahlen. Außerdem, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden auch übernommen.
    Und wenn die Cousine noch für 400 € arbeiten geht, bleibt ihr Freibetrag von 160, somit hat sie 1324 € zur Verfügung.


    Ist doch nicht schlecht, oder?
    Wenn ihr schon bei dieser Summe das Geld nicht reicht, dann kann sie mit dem Geld nicht umgehen. Und das ist nicht das Problem des Staates und der Steuerzahler.


    Zu deiner Frage: was ist besser Wohngeld oder Harz 4 - Harz 4 ist besser, weil alles übernommen wird. Wenn sie allerdings einen Job hat und keinen Anspruch mehr auf Harz 4, dann kommt Wohngeld in Frage.