Beiträge von sabin*e

    @ Kitty 121


    glaubst du denn ich saß zu hause und hab däumchen gedret???ich war einmal die woche da ,bin dann zum anwalt und habe geklagt da das alles ist was ich in dieser behörde tun kann ,es ist nicht nur ein bearbeiter es sind ne menge ,diese arge ist weit über den landkreis hinaus verschrieen!!!!
    Ich hatte den antrag fürs auto ebenso schon gestellt das war also nicht dumm ich hatte es schriftlich es wurde nur zu einer neuen bearbeiterin gegeben und der erschien meine situation als nicht bedürftig!!!!!
    das da wirr war herscht ist kein wunder wenn seit januar ein ding nach dem anderen ins haus flattert...nur wie soll ich den ganzen sachverhalt kurz schildern können??? wenn ich hier romane verfasse ließt es ja keiner und jetzt werden voreilige schlüsse gezogen.
    Also um eins vorweg zu nehmen ich habe gegen alles eine klage/mehrere klagen laufen!!!
    aber das dauert eben
    Ich weiß ja nicht in welcher arge vorauszahlungen gemacht werden liebe Kitty121 aber :-) das höre ich zum ersten mal!!!!
    also ich denke leute wie du haben tolle bearbeiter bei denen das so leicht ,locker und schnell geht mit der bearbeitung die können sich sowas nicht vorstellen!!!
    ich muss jetzt zu deiner info auf eine reaktion warten von der arge die dafür zwei wochen ,rein rechtlich zeit haben, auf meinen widerspruch zu reagieren!!!!
    mehr ist im moment nicht machbar ,ich gehe bis zum äußersten für mein kind !!!
    aber vielen dank auch für diese meinung,nächstes mal vieleicht erst nachfragen bevor man mutmaßungen aufstellt ;-)


    mfg

    Untermietsvertrag aufsetzten und wenn die tochter schon hartz 4 bekommt die KDU = Kosten der Unterkunft


    Wenn du bereits einen Untermietvertrag hast kannst du diesen beim Amt vorlegen.

    das du 50% zurückzahlen musst ,musst du natürlich schriftlich mitteilen sonst wissen die von nix bzw wollen nix wissen!


    der satz deiner frau wird berechnet und dein einkommen wird ihr angerechnet, da sie aber schwanger ist ,ist dies ein besonderer regelfall!!!!


    lasst euch das hartz 4 mal berechnen


    unter hartz 4 rechn er auf google suchen das hilft damit ihr euch in etwa nach dem was euch zusteht richten könnt


    lg

    Guck Dir doch mal § 2 Abs. 1a BAföG und die Verwaltungsvorschriften dazu an (hier auf diesen Seiten), insbesondere die Tz 2.1a.3. Vllt fällt Dir was ein. Kannst mich dann gerne darauf ansprechen.


    BAföG wäre natürlich elternabhängig. KG wird allerdings nicht angerechnet.


    Wenn nicht BAföG, bist Du nicht automatisch von HartzIV (oder WG) ausgeschlossen

    soweit mir das ein begriff ist kannst du dich auf jedenfall per widerspruch dagegen wehren solange du in deiner eingliederungsmaßnahme noch nix derartiges unterschrieben hast


    § 37
    Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung



    (1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden dessen für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Feststellung erstreckt sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung erschwert ist.


    (2) In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt 1. das Eingliederungsziel,
    2. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit,
    3. welche Eigenbemühungen zu seiner beruflichen Eingliederung der Ausbildungsuchende oder Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er diese nachzuweisen hat,
    4. die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.



    Die besonderen Bedürfnisse behinderter und schwerbehinderter Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitslosen, die einen Eingliederungsgutschein nach § 223 erhalten, soll in der Eingliederungsvereinbarung die Ausgabe des Eingliederungsgutscheins mit einem Arbeitsangebot oder einer Vereinbarung über die notwendigen Eigenbemühungen zur Einlösung des Eingliederungsgutscheins verbunden werden.


    (3) Dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden ist eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung auszuhändigen. Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen; sie ist fortzuschreiben, wenn in dem Zeitraum, für den sie zunächst galt, die Ausbildungsplatzsuche oder Arbeitsuche nicht beendet wurde. Sie ist spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslosen und ausbildungsuchenden Jugendlichen sowie in den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden.

    passt da bloß mit dem untermieter ding auf ...zudem wenn du /ihr noch nicht volljährig seid brauch ihr voraussichtlich auch eine bürgschaft der eltern bei einem vermieter!!!!


    wird sicher nicht so leicht bei deinem kumpel schon eher weil er das mit der arbeitsstelle begründen kann aber du willst ja einfach nur mit und da weiß ich nicht ob das so einfach geht wenn du erst 17 bist

    Größe des Wohnraums


    Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).


    Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.

    herat bringt weniger an geld ...heiraten sollte man nur aus liebe :-)


    ansonsten entweder wohngeldantrag stellen oder antrag bei der arge wegen umzug ob die das überhaupt gestatten.wie groß die wohnung sein darf für 3 personen sagen die euch im norm fall auch

    so weis ich das auch ,stellt sich auch noch die frage ob es wegen kindergartenplatz des kindes überhaupt der mutter und dem kind zugemutet werden kann das sie umziehen müssen!!!!
    in diesem fall müsste die volle mieterhöung mitgetragen werden!!!!

    ich weiß das es hart ist für euch aber er muss nunmal für sein kind auch aufkommen ,wenn er dein kind adoptieren würde könnte das nochmal alles ändern ansonsten sehe ich schwarz und ich finde egal was da ist ,er hat dieses kind in die welt gesetzt und kann sich seiner verantwortung jetzt auch nicht mehr entziehen!!!!

    ich weiss all das ist wirr und chaotisch abernmeinen sachverhalt kurz zu schildern ist nur so möglich!
    glaub mir eins mein beabeiter weis über meine situation bescheid und ich war nicht nur einmal bei ihm um ihn zu betteln uns zu helfen!!!
    dieser mann hat ein persönliches problem mit mir denn wie beriets erwähnt lebe ich auf dem land und jeder kennt jeden .meine mutter war in der arge FRG beschäftigt und er hat unter ihr gelern dafür muss ich jetzt büßen nehme ich an!
    ich suche immer wieder hilfe bei ihm und werde immer für dumm verkauft...nur weis ich über meine rechte bescheid ,kann diese nur nicht schnell genug per anwalt durchstzen .vorschüsse werden bei sanktion nicht gewährt das ist alles was er mir sagte!!!
    beispiel das mit meinem auto zieht sich seit september!


    schriftlich reagiert er nur über den bearbeiter der widerspruchsstelle !!!
    Ich habe auch bereits einen termin bei der spd die arge wird nei uns nämlich von der csu geleitet und da wurde ich ja vom landrat und meinem bearbeiter nur belächelt aber keine sorge ICH KÄMPFE...will nur das es mehr lesen und ich weiss ich steh mirt der situation nicht alleine da!!!!


    du hast recht ,verlieren kann ich nix mehr.


    ich danke dir das du dir mein wirr warr durchgelesen hast!!!!

    so ein schmarn...zahlen müssten väter nur für die eigenen ,leiblichen kinder!!!!


    das ist einfach nur falsch...leben die beiden in einer eheähnlichen gemeinschaft und wird sein gehalt auf sie angerechnet ???
    wenn ihm mehr als 1000 euro bleiben ist er dir und deinem kind unterhaltsverpflichtet und da musst du einen titel gegen ihn beim jugendamt erwirken lassen wenn er nicht zahlt ,nicht zahlen kann ,damit er zahlen muss wenn er einmal genug geld hat


    zu dem steht dir unterhaltszuschuss von 130 euro zu

    Hallo meine Lieben!!! Ich bitte euch lest was ich hier schreibe !!!!!!
    Es ist ein aufschrei und ihr werdet sehen es ist kein larifari was ich von mir gebe
    es ist eine Situation die nicht mehr tragbar ist !!!


    bitte nehmt euch die zeit und lest was mir wiederfahren ist!!!!!



    Ich möchte euch kurz etwas erzählen und unbedingt eure meinungen dazu hören!!!!:)


    Am 26.01.2010 habe ich ,dank meines besten freundes der gleichzeitig mein cheff war meinen gerade wieder angefangenen ausbildungsplatz verloren!!!
    ich bin 24 und habe bereits eine vier jahre alte tochter ...
    also bin ich zur arge FRG gegangen und habe den antrag auf hartz 4 gestellt!!!am selben tag habe ich ALLE von MIR geforderten formulare .plus den antrag wieder abgegeben.


    JETZT KOMMTS:


    bis zum 22.4!!!!!!hatten weder ich noch meine kleine geld
    alles von was wir lebten war ihr unterhalt und mein und ihr kindergeld
    (225-Unterhalt
    180-KIndergeld tochter
    180 -mein Kindergeld



    Nicht viel wenn man bedenkt das ich für unsere wohnung die sehr abgelegen ist 275 euro miete zahlen soll
    ,ich habe mich natürlich gewehret und gefragt wieso wir nicht mal die kosten für unterkunft und heizung bekommen ...darauf hin wurde mir gesagt das nichts bezahlt wird solange der arbeitgeber keine arbeitsbescheinigung einreicht,
    was der auch volle drei monate nicht hat,trotz anschreiben der arge ,mahnen und androhung von busgeld


    ich habe meinem bearbeiter gesagt das er das nicht machen darf laut sgb § .... hat ihn nicht interressiert ..."klagen sie doch" war seine aussage!


    -nächster punkt bevor mein bewilligungsbescheid überhaupt durch war ,bekam ich eine 6 wöchige sperre ,weil ich mich auf einen vermittlungsvorschlag hin nicht beworben habe!!!
    der job wäre 45 kilometer von meinem wohnort weg gewesen 400 auf 15 stunden


    ich wohne weit auf dem land ,hier fahren wenn nur schulbusse und ich muss jeden tag meine tochter zu aller erst in den kindergarten bringen!!! zumutbar ist laut meiner jobcenter eintragung nur ein weg von 30 kilometern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    ich habe widerspruch eingelegt ...KEINE reaktion!!!! wieder nur die Aussage ."dann müssen sie eben klagen!!!
    Bis 15 mai erhalten wir keine Hilfe und die nächste sperre von 12 wochen steht bereits an....wegen eigenverschulden bei der kündigung!!!


    als ich letztes jahr ende september einen zuschuss für ein auto beantragte ,hat mir der bearbeiter gesagt ich würde 1200 euro bekommen dafür.ich war so glücklich das mir endlich mal geholfen wird
    ich habe mir also 1200 euro geliehen und mir einen alten opel gesucht für das geld !!!!


    als ich im januar mit dem kaufvertrag kam und mein geld wollte ,war der bearbeiter nicht mehr dafür zuständig !!!
    die neue bearbeiterin meinte ich habe jetzt keinen ausbildungsplatz mehr und sei daher nicht mehr bedürftig ,wird also nicht gewährt!!!
    allerdings habe ich bereits eine neue ausbildungsstelle im august und bin immer noch nicht bedürftig???????????????????????wie soll ich zu meinem neuen arbeitsplatz kommen????


    ich bin kurz vor einem nervlichen zusammenbruch


    meine tochter zählt mit 4 Jahren nicht mehr zur bedarfgemeinschaft ,laut arge,soll sie wohngeld beantragen???? eine 4 jährige
    die frau von der wohngeldstelle hat nur gelacht und gefragt was für ein idiot mein bearbeiter ist .trotzdm bekommt meine kleine anna gar kein geld mehr da sie genug "verdient"


    gestern war ich beim vorgesetzten, des Leiters der arge der meinen bearbeiter geladen hatte!!!!
    Ich habe 2 nächte gesetzt gewälzt um rechtlich zu unterstreichen das mir all das zu steht
    ich wurde nur nicht ernst genommen,man sagte mir ...der bearbeiter wüsste was er tut und ich KÖNNE JA KLAGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    meine tochter und ich sind nicht einmal krankenversichert und wenn freunde und verwandte nicht da wären
    bliebe mir nur eine wahl ----mein kind hergeben!!! da ich nicht für sie sorgen könnte weil wir NICHTS haben
    und dann möchte ich nicht mehr leben !!! sie ist meine einzige Kraft!!!!!!


    darf das sein ???? in welchem system leben wir frage ich euch!!!!
    Ich liebe meine tochter über alle maßen und die situation hat mich soweit gebracht das ich an akte 2010 ,stern tv und die bild geschrieben habe!!!!ich mache das publik !!!!!
    keiner will oder "kann" uns helfen!!!! wo bleiben die menschen die einem helfen!!!!


    denkt ihr ich soll an die öffentlichkeit gehen ...über gerichte dauert es ewig ,bis dahin sind wir verhungert wenn keiner hilft!



    was soll ich nocht tun wir sind am ende!!!!

    da hilft nur eins ,über internet das sgb lesen!!!!


    (1) Fahrkosten können übernommen werden


    1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
    .........


    (2) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.


    (3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.