Beiträge von Spejbl

    Zum Ersten: Der Vermieter wird frühestens nach dem Ausbleiben der dritten Miete kündigen (Zwei Monatsmieten muss er sich schon mal gefallen lassen, wenn es kein Dauerzustand wird). Und selbst dann kann die Kündigung durch Mietnachzahlung nichtig werden.
    Wichtig ist aber: Für die Zahlung der Miete bist du verantwortlich, nicht das JC. Denn du hast ja die Wohnung angemietet, nicht das Amt.


    Frage: Wann wurde der Antrag denn beim Amt gestellt? Wenn er vollständig vorliegt, dauert die Bearbeitung i.d.R. 4 Wochen. Wobei, lt. Gesetz hat das Amt Zeit: Erst nach 6 Monaten kann man Untätigkeitsklage einreichen. Also mal ganz höflich beim Amt nachfragen, wie denn der Bearbeitungsstand ist.


    Deinen Anteil für Miete und Regelsatz wirst du nach Bearbeitung des Antrages abzüglich der vom Amt geleisteten Vorauszahlungen erhalten.


    So ein Kind hat sicher auch einen Vater. Vielleicht könnte der was zum Unterhalt beitragen? Zusammen mit Wohngeld für das Kind, Kindergeld, Kinderzuschuss und Unterhalt des Veters (oder vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss) wäre zumindest der Bedarf des Kindes abgedeckt.

    1. Kinder machen ist nicht schwer,
    Verantwortung zu tragen, sehr.


    2. ... Wann kommt endlich mal der Rettungsschirm für Hartz IV er oder Aufstocker???... Gar nicht. Bei Griechenland und co (sicher demnächst auch Italien) handelt es sich um wirklich Bedürftige. Das gilt auch für notleidende Banken. Und für Staaten. Die USA z.B. haben dieses Jahr erst ihren Dispo aufgestockt bekommen. Die kleinen Hartz- Buben und Hartz- Damen sind aber zu klein und zu hässlich für eine solche Massnahme. Die sollen sich ihren Unterhalt ja selber verdienen. Alles klaro?, dann ist ja O.K.


    3. ... Einzigstes waren jetzt die 800 EURO Weihnachtsgeld aber das ist halt der einzige Lichtblick im Jahr und bereits 5 mal verplant. ... Tschjaaaaa, der Weihnachtswahn, das war schon ein grandioser Plan. Weihnachtsgeld sind Erwerbseinkünfte und werden als solche auch angerechnet. Nix mit 5x verplanen.

    Das ist der offizielle Weg. Man kann sich natürlich aber auch ganz höflich mal nach vier oder sechs Wochen nach dem Bearbeitungsstand informieren.


    Ich meine, die 3 Monate sind die Karrenzzeit, nach der man juristische Schritte in Erwägung ziehen kann. Aber, es ist auch möglich, auf "gutem Wege" vorher anzufragen. Denn mitunter macht der Ton die Musik und man kann auf der "sanften Tour" mehr erreichen, als mit Androhung von Antalt und co.


    Wir haben da in unserem Büro mitunter schon Bearbeitungszeiten für unsere Mandanten verkürzen können (wobei sich das JC in dieser Hinsicht genau wie das Finanzamt verhält).

    Lieber Elch, wer sagt denn, dass keine Steuern mehr reinkommen. Denke mal an die "Märchensteuer" und diverse andere indirekte Abgaben. Also, ich denke, der Staat ergründet sich noch so manche Einnahmequelle.


    Ich erinnere mal nur an Folgendes. War ein Vorschlag zur Steuererhöhung aus dem Jahre 2002. Antrag besteht immer noch.



    :p:cool:
    ‚Es ist einfach der Hammer, Leute: Kaum braucht man von euch mal‘n bißchen Kies für Vatter Staat - schon ist man beliebt wie FußpiIz! Dabei will ich nur euer Bestes - euer Geld !!


    Hundesteuer, Tabaksteuer, KFZ und Ökosteuer habt ihr echt geglaubt, mehr kommt nicht? Mit Umsatz- und Getränkesteuer mach‘ ich zwar das Bierchen teuer Doch das ist mir immer noch zu wenig! Denn nun habt ihr mich gewählt. Und jetzt habt Ihr den Salat: ich bin noch mal‘n paar Jahre euer Kanzler! Was du heute kannst versprechen darfst du morgen wieder brechen und drum hol‘ ich mir jetzt jeden einzeln‘ Geldschein, euer Pul-ver, eure Kohle, euer Sparschwein!


    Ich erhöh‘ euch die Steuern. Gewählt is ‘gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern. Das is ja das Geile an der Demokratie: Ich greif‘ euch tief in die Tasche. Jeder von euch Spackos bunkert ir-gendwo noch Asche und die hol‘ ich mir, die find‘ ich schon - egal wo sie liegt. Ich zieh‘ euch aus - yeah! Ihr Flaschen, ihr werdet euch noch wun-dern, denn ich weiß zu überraschen, keine Steu-er die es für mich nicht gibt! Man könnte doch zum Beispiel mal über ‘ne Schlechtwettersteuer nachdenken - das gäb‘ satt Schotter! - oder ‘ne Haarfärbesteuer . . .och nö, besser nich‘...


    Erdoberflächen-Nutzungssteuer, Atemaufschlag, Luft wird teuer und ich bin noch lang nicht fertig! Ein Zahntarif fürs Essen kauen, Biosteuern aufs Verdauen - nix gibt‘s mehr für lau - das geht nicht! Ich mach‘ geile Politik, Qualität hat ihren Preis, wer die Gerd Show sehen will, der muss auch zahlen! Wie ein Einkommenspirat drehe ich am Steuerrad, wenn du klamm bist, kauf doch öf-ter mal bei Lidl, oder Penny Markt oder Aldi oder mal gar nichts!


    Steuern spar‘n ist ganz einfach. Ich zum Beispiel hab ‘nen Chauffeur. Da kann ich mir das Steuern spar‘n! Im übrigen - Kennt ihr den Unterschied zwischen mir und nem Hummer? Der Hummer wird beim Abkochen rot..hahaha!
    Achtung Achtung! Liebe Mitbürgerinnen und Mit-bürger! Bald ist wieder große Krötenwanderung. Die Kröten wandern von eurer direkt in meine Ta-sche, ha ha ha... aber die Arbeitslosen - die könn-ten doch auch mal was abdrücken... gibt doch so viele von denen.. :p:cool:

    Du bis 27 und bildest damit eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Lediglich bei den KdU sieht es so aus, dass deinem Bedarf nur dein Anteil an der Miete zugeoprdnet wird.


    Es kann aber sein, dass JC einen Nachweis darüber will, dass du von deinen Eltern und deinem Bruder nicht unterstützt wirst. Denn, da du 27 bist, besteht diese Verpflichtung nicht (weil, diese besteht eben nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Das JC wird aber auf Grund der geschilderten Verhältnisse zunächst davon ausgehen oder es zumindest vermuteten (§9 Abs. 5 SGB II):


    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leis-tungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Wohngeld kriegst du ohne Einkommen nicht. Bleibt also ALG II. Und für die Verdiener, sieht es wohl so aus, dass ihnen kein Wohngeld auf Grund des Einkommens zusteht. Kannst du aber mal mit einem Wohngeldrechner nachrechnen.

    Aber, das weiss man doch, dass man von der Politik verarscht wird :p.


    Was die Rente mit 67 oder mehr angeht, das geht doch eh schon in die Praxis über. Weil, mit dem, was die Gesetzliche ausspuckt, wird man doch eh nicht über die Runden kommen. Wird ja Alles teurer...


    Und, mit 67 gehört man noch nicht zum "Alten Eisen". Klar. Es kommt immer darauf an, was man sein Leben lang gemacht hat und in welchem Zustand man sich z.B. mit 67 oder 71 befindet.


    Dass die Renten heute sicher sind, weiss ja jedes Kind :p:rolleyes::cool:. Also, mitdenken und handeln.

    Da das ja immer wieder mal ein Thema ist, gibt es eine Antwort, auch wenn der TE die Frage schon vor längerer Zeit gepostet hat. Und noch eine Anmerkung: Wohngeld und ALG II schliessen sich gegenseitig aus. Da gibt es für einen Bezugszeitraum nur entweder oder. Nicht beides.



    Nehmen wir gleich mal dieses Beispiel:


    Zu Grunde liegen nunmehr 700 EUR Erwerbseinkommen. Damit fallen für die Erwerbseinkommen Versicherungsbeiträge in die Kranken- und Rentenversicherung an. Wegen der gesetzlichen Bestimmung. Diese kann man u.a. hier nachlesen:


    http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Mehrere_Minijobs_gleichzeitig.html


    Nun zum unserem Rechenbeispiel:


    Sagen wir mal, vom AN werden 125 EUR für die SV/RV einbehalten und nun ergibt sich die Rechnung wie im Folgenden dargelegt:


    Wir haben 700 EUR Erwerbseinkommen. Davon ermitteln wir zunächst den Freibetrag. Also 100 EUR (Grundfreibetrag) zzgl. vom Rest Bruttolohn 20% => 600 x 0,20 = 120 EUR ergeben einen Freibetrag von insgesamt: 220 EUR.


    Nun sind nach Kassenbeiträge 575 EUR Netto an den AN auszuzahlen. Soweit klar. Gut, jetzt werden 220 EUR Freibetrag berücksichtigt. Damit werden als Abzugsbetrag 355 EUR, denn vom Nettolohn wird der Freibetrag abgezogen. Und wir erhalten den Abzugsbetrag. O.K.? Dann gehts weiter:


    Bei einem Bedarf z.B. von 600 EUR (1 Person mit 364 EUR Regelsatz und z.B. 236 EUR KDU) werden in diesem Beispiel 355 EUR gegengerechnet; der Rest kommt zur Auszahlung. Also 245 EUR.


    Fazit: Der Freibetrag wird vom Bruttolohn ermittelt und vom Nettolohn abgezogen. Damit haben wir den Abzugsbetrag, welcher mit dem Bedarf verrechnet wird. Der dann noch übriggebliebene Betrag kommt zur Auszahlung. Das ergänzende ALG II beträgt also in unserem Rechenbeispiel 245 EUR.

    Perspektive Zukunft= Verarschung auf breitester Front!


    Oder aber Programm :rolleyes::cool:. Denn, der 1- EUR job besagt ja nur, dass die Hilfebedürftigen mehr oder weniger vom Staat verwaltet werden und der Staat als riesiger Arbeitgeber nun deren Brötchengeber ist. Da kommt es eben auch schon mal vor, dass es mal was zu arbeiten gibt. Der Lohn ist ja das ALG II und das Geld aus dem 1- EUR Job ist als Aufwandsentschädigung zu sehen.


    Klar, über Sinn oder Unsinn kann man durchaus geteilter Meinung sein. Und, es sieht allerdings manchmal so aus, dass eben die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Billigjobber des Amtes verdrängt werden. Und meistens ist die Öffentliche Hand der Auftraggeber.

    Ach doch, das geht schon. Wir leben in Deutschland, da ist es nicht verboten, umzuziehen.


    Natürlich ist es so, dass es bei einem Umzug, der nicht vom JC gefördert wird, keine Umzugskostenerstattung, keine Kaution etc. gibt. Und natürlich wird lediglich die alte Miete weiter bezahlt. Richtigerweise ist also die Differennz zur teureren Miete selber zu tragen.

    Siehst du, das ist so: Wenn ich beim JC nicht als "König", "Rowdy", "Penner" u.d.g.m., sondern in angemessener Haltung und Erscheinung dort auftrete, mit dem Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu erfahren, gibt es eigentlich keinen Grund dafür, gefrustet mit dem JC umzugehen.


    Es ist einfach so: So, wie es reinschallt, kommt das Echo zurück. Und ich darf nicht erwarten, das JC meine Probleme löst. Dafür bin ich schon selber zuständig. Klar, man darf Hilfe in Anspruch nehmen, ja, auch finanzieller Art.


    Aber ob in der Leistung oder Integration, dort (JC) sind auch nur Menschen, die zusehen müssen, ihren Kunden gegenüber freundlich und korrekt zu begegnen. Auch diese Mitarbeiter haben vielleicht Sorgen, Nöte, Belastungen, etc., wie eben alle anderen Leute auch.


    Und deshalb bin ich grundsätzlich der Meinung, da das Leben an sich schon schwer genug ist;muss man sich nicht noch gegenseitig "aufheizen" und gegenseitig "fertigmachen".


    Ein weiser Mann schrieb einst u.a.dies: ... Tut nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre willen, sondern in Demut achte einer den andern höher als sich selbst, und ein jeder sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was dem andern dient. ...

    Wenn aber die Werbunskosten so exorbitand hoch sind, dann sind diese auch anrechnungsfähig. Nämlich dann, wenn die 100 EUR an Werbungskosten überschritten werden, das was 100 EUR übersteigt. Nur bei 200 EUR Spritkosten, das sind 2000 KM.


    Bei 20 AT / Monat sind das 100 KM (50 km Einfache Strecke). Da würde ich mir für einen 400 EUR Job was in der Nähe suchen.


    Für die Kids greift das Bildungspaket. Das sollten die Bearbeiter auf den JCs eigentlich wissen.


    Wie sieht es mit Unterhaltszahlung für die Kids aus?

    Bezahlbar muss das Ganze schon bleiben. Allerdings, einen Inflationsausgleich würde ich beim Regelsatz auch befürworten. Das wäre etwa 3% jährlich. Immerhin sind für 2012 erst einmal 374 EUR statt der bisherigen 364 EUR im Gespräch.


    Was den Jobi anbelagt: Vorsicht vor Urteilen. Ist ausserdem sachlich falsch. Denn den Steuerzahler kotzen in ganz anderer Größenordnung noch ganz andere Steuerrausschmeissaktionen an. Dazu lasse ich mich hier aber nicht aus.

    Die Frage, ob sich das lohnt wäre ausserdem sekundär. Denn nach SGB II ist man verpfliochtet, seine Bedürftigkeit zum minimieren bzw. wenn möglich, zu beenden.


    Grundsätzlich ist es so, dass Arbeiten immer lohnt. Die Sache aber wird bei mehreren Minijobs / Aushilfsjobs aber noch interessant, wenn der Gesamzbetrag 400.- EUR übersteigt. Denn:


    Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.


    Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/2__mehrere__minijobs/InhaltsNav.html?__nnn=true


    Und jetzt damit zu Hartz IV: Die Einkommen (Erwerbseinkommen) werden zusammenaddiert. Sind also Einkommen. 100 EUR anrechenfrei und was darüber liegt 20%. Rest wird verrechnet. Der Freibetrag basiert aber auf das Gesamteinkommen und wird vom Netto abgezogen.


    Beispiel


    165 EUR Job 1
    400 EUR Job 2
    ------------------
    565 EUR Einkommen.

    Freibetrag 100 EUR + (565-100)/ 5 also 100 EUR + 93 EUR = 193 EUR.


    SV (Pflicht) sagen wir mal 65 EUR (Gleitzonentarif)


    Ergibt ein Netto von 500 EUR.


    Davon 193 EUR Freibetrag abrechnen ergibt also 303 EUR Abzugsbetrag vom Bedarf. Der Rest begründet den Anspruch.

    Gibt es ärztliche Atteste bezüglich Begrenzung der Belastbarkeit und damit auch Zumutbarkeit?
    Am Sonsten mit SB reden, so, wie du es hier geschrieben hast.
    Einfach so termin absagen halte ich für mindestens leichtsinnig.

    Es ist so vieles nicht vorgesehen im Hartz IV Satz, zb. Zusatzbeiträge für die Krankenkasse. Woher soll das Geld kommen, muß von der Grundversorgung abgezwackt werden. Ist schon ok, dann wird eben ein "Stubbi" weniger getrunken und auch der Flachbildschirm bleibt öfter mal aus. Besser ein "Nickerchen" auf dem Sofa.


    Mit der Ankündigung eines solchen Zusatzbeitrages hat man ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann man relativ unkompliziert und kurzfristig in eine Kasse wechseln, die solche Zusatzbeiträge nicht erheben.


    Wird langfristig aber eh darauf hinauslaufen, dass der Versicherte tiefer in die Tasche greifen muss.

    Bei ALG II gibt es auch den Werbungskostenabzug. Wirtschaftlich ist es Tünnef, bei einem 400 EUR einen Arbeitsweg von 60 km zurücklegen zu müssen. Formaljuristisch stehen die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html


    100 EUR Einkommen sind ja bei ALG II generell anrechnungsfrei. Was an WK darüber entsteht, wird 1 zu 1 berücksichtigt. Ebenso darf man nicht vergessen, ist man über das Amt SV- versichert.

    Bei den 1 EUR Jobs handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Das zählt nicht als Lohn und somit nicht als anrechenbares Einkommen.


    Zitat von Elch: Also wenn man schon auf 75 % kürzt, dann treibst Du die in Selbstmord, die garkeine Chance bzw. Möglichkeit haben.


    Dann musst Du bedenken ist der/die überhaupt in der Lage vom Alter und der Gesundheit und den Möglichkeiten her???


    Dafür müssen natürlich Lösungen erarbeitet werden. Nur, ich denke, kein Mensch ist zu nichts fähig. Jeder hat Gaben und Talente und die können und sollen genutzt werden.


    Natürlich ist es schon so, dass seitens der JCs Druck aufgebaut wird. Was ich aber will, ist, dass der Anreiz zur Schwarzabeit abgebaut wird. Nun ja, und wer als Ungelernter was macht, da bleibt nicht viel hängen. Und eben da vertrete ich die Meinung, es muss der Lohnabstand zum Nichtarbeiter schon irgendwie gegeben sein. Und da das Problem darin besteht, die freien (qualifizierten) Stellen in der Wirtschaft mit entsprechenden Bewerbern zu besetzen ...


    Was die Geldpolitik in unserem Staat angeht, teile ich durchaus die Meinung, dass man mehr für die eigene Bevölkerung was tun sollte. Statt dessen wird das Geld verzockt, in fremde Staatspleiten investiert etc. In sofern gebe ich denen schon recht, die die Sparmassnahmen bei Hatz IV kritisieren.

    Das ´Problem ist natürlich immer die Gegenfinanzierung.


    Aber auch so könnte man es auch machen: Runter mit dem Regelsatz! z.B. auf 75% des jetzigen Regelsatzes.


    Miete und Freibeträge wie gehabt.


    Dafür aber auch rauf mit den Hinzuverdienstgrenzen. Z.B. statt derzeit 20% anrechnungsfrei zu belassen, könnte man da schon auf 50% anrechenfreien Hinzuverdienst gehen. Arbeiten soll sich lohnen, auch im Niedriglohnsektor.