hilfe vom sozialamt kannste nicht bekommen, denn die sind nur für leute zuständig, die weniger als 3 stunden am tag arbeiten können. das scheint bei dir nicht der fall. da musst du dich wohl einschränken oder dir eine billigere wohnung suchen.
Beiträge von lacki
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egal ob das das jobcenter vom weihnachtsgeld wusste oder nicht, hätte ja auch Überstundenbezahlung sein können, ihr hattet in einem der Monate ein deutliches mehr an nettoeinkommen und habt trotzdem die euch zustehende hartz4-leistung bekommen. daraus ergibt sich eine überbezahlung die selbstverständlich zurück zuzahlen ist.
gruni hat geschrieben:
Zitatwas also machst Du dann die Welle???
nicht dass du den jetzt mit Turtle verwechselt hast!?:D
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bin schon gespannt was auf der Nächsten steht,
na einen hab ich noch, mit über 800 beiträgen hier im forum. da kannsta mal sehen, wie fleissig ich doch bin!
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Was "lacki" darf, darf "turtle" noch lange nicht
Zitatdas kann selbst ein "lacky" oder so eine schräge Tussi namens "turtle" nicht weg lügen indem sie im Internet einfach Unwahrheiten über Mitmenschen in Umlauf bringen
na wie denn nun, Horscht, darf ich dich vollleiern oder nicht? mir macht es jedenfalls spass.
übrigens habe ich alle angeblichen unwahrkeiten aus der aachener zeitung und den entsprechenden leserkommentaren von Geilenkirchener bürgern!! -
also er hat ende märz noch einmal für april 700 € im voraus bekommen. das muss die arge bezahlen, damit er z.b. die miete zu monatsanfang bezahlen kann. das erste gehalt kam wahrscheinlich noch ende april aufs konto. somit ergibt sich ganz klar eine überbezahlung, die zurück erstattet werden muss. basta!
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Der Niebel hat wohl eine sehr gute Forderung in Umlauf gebracht, nämlich die Abschaffung der BA Nürnberg! Leider wollten man das aber nicht hören !
hier: http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article312129/Arbeitsagentur-abschaffen.html
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Horscht Grunert, bitte übernehmen sie!:(
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na dann geh mal zur tafel oder such dir einen Platz unter der brücke! einen besonderen bedarf sehe ich hier nicht.
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der zeitpunkt des zuflusses der erstattung ist einzig und allein ausschlaggebend. wenn du jetzt im juni die 259 € bekommst und zeitgleich ald2. dann wird die alles angerechnet.
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nein, dein anspruch auf hartz4 endet erst in dem monat, in dem dir geld aus der erbschaft zugeflossen ist. du solltest aber nicht vergessen, die dann privat krankenversichern.
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ganz klar kein einkommen!
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na wie dem auch sein, natürlich ist es kein einkommen. was das nun wieder mit baseler gesetzen zutun hat, lieber Horscht, ist mir schleierhaft.
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postkarten von dort dauern im schnitt 6 wochen! habe also geduld!
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der jüngste kann über den vater familienversichert werden, der älteste evt. über deinen leiblichen vater. du musst dich privat versichern, den ältesten dann evt. auch, wenn es mit der familienversicherung des leiblichen vaters nicht klappt und ihr in der tat keine weiteren hartz4-bezüge bekommt. oder du heiratest deinen jetzigen freund sofort, dann geht alles über die familienversichereng.
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Warum greifst Du Angel_013 denn so an !!!!
weil z.b. im verlaufe ihrer argumentation aus der an ihre mutter vermietete Einliegerwohnung am ende ein ganz normaler keller geworden ist. und aus dem 180000€-Haus eine kleine gerade mal 100 qm großes haus. tja wenn man das geld anderer begehrt, dann kommt es nun schon mal zu derartigen mutationen.
ist doch eine dieser rabenkinder, die ihre mutter im keller, dazu noch zur miete, wohnen lässt! -
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Wird wieder zu Keller gemacht. also nur 100qm Wohnfläche,
Mutter würde selbstverständlich keine Miete mehr bezahlen und von mir mit ihrem Hartz 4 beim amt mit angegeben werden. Wir wären dann auch also 3 Personen auf 100qmjetzt wollt ihr auch noch anfangen zutricksen!
ZitatMeine Aushilfe mit Kind, geht 45Std. im Monat bekommt Zuschüsse und hat dasselbe wie ich, immer schicke Sachen, gebräunt, schicke Nägel, die teuersten Sachen. Da fragt man sie doch wofür geh ich noch arbeiten, wenn ich das alles auch so haben kann. Wo bleibt da die Gerechtigkeit.
Die Aushilfe fährt nen dickeres Auto als die Chefin. Hier läuft doch was nicht richtig!und was hat das nun mit deiner kollegin zutun?
ZitatUnd den Leuten die Jahre lang schwerr gearbeitet haben und dann unverschuldet da hingerutscht sind, wird erstmal das Zuhause genommen?
ich glaube kaum, dass du zu diesem personenkreis gehörst!
ZitatIch gründe bald meine eigene Partei und werde Kanzlerin dann läuft das hier mal nen bissl kontrollierter.
wir freuen uns schon darauf!
Zitatwenn meine Mutter als normale Mitbewohnerin bei mir lebt und meine Tochter
du bist nicht für deine mutter fürsorgepflichtig. sie sollte, sofern überhaupt bedürftig, einen eigenen hartz4-antrag stellen. Ganz ehrlich, deine Argumentationskette ist einfach nur zum ko...!
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Und wenn meine Mutter nicht bei mir reinlaufen würde?
Also so:
Keine MieteinnahmenSteuerhinterziehung nennt man das.
das haus hat 145 qm, da gibt es nichts, denn das ist unangemessen hoch für zwei personen. 80 qm wäre o.k.
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Hold on NRW,we're coming!!!
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du hast auf grund deines immobilienbesitzes keinen auspruch auf leistungen nach sgb2. weder kosten für die unterkunft noch einen regelsatz für dich und deine tochter. nur als darlehen, falls du das haus verkaufen möchtest.
es geht nicht an, dass jemand staatliche leistungen kassiert, der ein 145 qm großes haus besitzt. zudem muss man natürlich kritisch fragen, wie du denn die 690 € Rate an die Bank finanzieren willst? -
ob da nun die mutter wohnt oder der weihnachtsmann, das ist dem amt egal. du wirst das haus verwerten müssen, da die nur 80 qm für zwei personen zustehen. das amt kann natürlich nicht verlagen dass der mieter auszieht, aber geld bekommst du keins, lediglich als darlehen bis der hausverkauf realisiert ist, natürlich in einem angemessenen zeitraum.
die können dich auch nicht zwingen, das haus zuverkaufen. eigentum ist als hohes gut verfassungsmäßig geschützt. du hast lediglich keinen anspruch auf Hartz4-leistungen. so einfach ist das. basta!!!