Beiträge von adolfi

    Hallo,
    ich habe ein nicht verwertbares alleiniges,lebenslanges Wohnungsrecht nach § 1093 BGB über eine 20-Zimmer Villa in Garmisch/P.Die Einrichtung ist aber spartanisch.Die Nebenkosten und Heizung trägt der Eigentümer.
    Dieses Recht ist nach dem Gesetz nicht verwertbar.(siehe §§1090-1093 BGB),Sonst habe ich aber kein Vermögen.
    Kann ich dann jetzt ALG II beantragen oder wird mir die Villa angerechnet.Fragt sich bloß,wie? Ich kann die Hütte ja gar nicht verwerten?!
    Gucken die häßlichen ,fetten Tipsen von der Arge diesmal in die Röhre?Das ist ja wohl mal was,das die fetten Aufseher vom JC mal nicht
    enteignen können ?
    Leider will die FDF einen Änderungsantrag stellen. Danach soll das bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr für ALG-II.-er gelten.Mutti Merkel
    hat schon zugestimmt.Kauder will einen Vortrag ohne Script halten.So etwa:,,Wir sind doch alle Menschen,die einen mehr,die anderen weniger."

    Miete(Kaltmiete) vereinbaren würde ich lassen.Sonst kommen die noch mit sittenwidrig und leistungserschleichend. Dass mit der Miete(Kaltmiete) hättest Du lieber schon vor Hartz4 machen sollen. Mach das mit der Miete(Kaltmiete),wenn Du mal Arbeit hast.
    Aber Warmwasser,Strom und Kochenergie(als Regelsatzleistungen) machst Du auf jeden Fall,sonst kürzen die Dir wegen
    ,,Haushaltsgemeinschaft " den Regelsatz von 359 Euro auf meinetwegen 330 Euro oder ähnlich.
    Ihr müsst das aber richtig auskaspern,also Abrechnungen angucken und durch 3 teilen.
    Wie gesagt,Betriebskosten(Müll,Abwasser,Wasser) und Heizkosten würde ich auch noch anteilig vereinbaren,dann kriegst Du noch mehr als 359 Euro.Und alles legal!
    Und das später auch noch mit Notar und richtig argumentieren,etwa: Eltern können Dich nicht durchfüttern und Du willst das auch nicht.

    PS: ein Erwachsener über 25,der im Elternhaus wohnt und angibt,er sorgt für sich und zahlt
    nach Kopfzahl den Strom ,das Warmwasser und die Kochenergie(die ja bekanntlich im Regelsatz sind) oder hat dazu einen Vertrag,ist eine 359 Euro Bedarfsgemeinschaft.
    Regelt das mit den Wohnkosten und Heizung (neben Strom ,Warmwasser und Kochenergie als Regelsatzleistungen) auch noch nach Kopfzahl,dann kriegst Du sogar noch KdU plus Hz.erstattet.
    Die bescheißen uns doch auch andauern ,warum sollen wir da....?
    Außerdem wäre das alles ganz legal.
    Wie gesagt ,am Besten mit Notarvertrag.,
    Geh das aber nicht zu locker an ,die fetten Tipsen glauben seit Schröder und Fischer,sie dürfen alles.
    Also lieber nichts mit ,,Miete ausgesetzt",sondern ,,gestundet!".
    Denk an den feinen Unterschied von Strom,Kochenergie und Warmwasser(Im Regelsatz) und den Kosten der KdU plus Heizung,die es auf Antrag ja auch noch extra gibt.
    Also Notarvertrag über dem Strom,Warmwasser und Kochenergie und möglichst noch KdU plus Hz,vielleicht sogar noch mit Kaltmiete,
    (das mit der kaltmiete würde ich aber lieber lassen,sonst verschluckt die fette Tipse noch ihre Zigarette).
    MACHT HEUTE ABEND WENIGSTENS NOCH EINEN VERTRAG OHNE NOTAR. Sauber zusammentippen und unterschreiben.)

    Die Nebenkosten und Strom teilt Ihr nach Anzahl Köpfe auf.
    Mutter Vater,Kind:30 Euro Strom mtl .durch 3 Personen sind 10 Euro für Dich.
    Normalerweise hat das der fetten Tipse zu reichen.
    Weise die doch mal auf die Bearbeitungshilfen für diesen Fall hin(müsste jede Arge vom Landkreis kriegen).Da ist das eigentlich mit Kopfzahl etc . geregelt
    Wenn das alles nichts hilft,dann mach doch einen Vertrag mit Deinen Eltern,in dem steht,dass Du zwar keine Miete zahlen musst,aber nach Kopfzahl die Nebenkosten
    Ganz toll kommt der rüber,wenn der notariell gemacht wird. Sucht euch aber einen,,schnellen "Notar.
    Wie Ihr das dann intern wirklich umsetzt und ob? Wen geht das was an ausser Euch?.
    Und wenn die dann wirklich noch mit sittenwidrig kommen,dann sagst Du ganz einfach:Meine Eltern haben auch nicht die Geldscheißerei.
    Oder schreibt dazu mit eine kurze Begründung in den Notarvertrag
    Ic h wohne auch im Grundstück der Eltern,aber nicht mit denen zusammen.Zumindestens gehen wir nicht alle in ein Bett. Meine Arge hat da noch nie gezuckt.Ich habe aber auch von Anfang an mit Kopfzahl und eigenständigen Leben argumentiert.

    Wenn Du zu der fetten Arge -Tipse sagst,du sorgst für Dich alleine,hat die gar nichts von Dir zu wollen.
    (wenn Du über 25 bist)
    Du bist Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.und Ende Gelände.
    Die neue Regelstufe 3 gibt es nur im SGB XII.Und auch die ist noch nicht durch den Bundesrat.
    Wenn Du Bescheide ausfüllst oder mündlich etwas vorsprichst,darfst Du erst gar nicht damit anfangen ,Du würdest bei Deinen Eltern wohnen.
    Dann sabbeln die was von Haushaltsgemeinschaaaaaaaft.
    Du musst argumentieren,Du wohnst im Hausgrundstück der Eltern,bist aber nur für Dich selbst verantwortlich.
    Die fette Tipse soll doch froh sein,dass bei Dir keine (Kalt).-miete anfällt.

    Wieso mache ich mich zum Deppen?
    Du bist der Depp.
    Du machst hier den Moderator und hast zu allem Deinen ,,Senf",aber nichts Konkretes,dazu ,,zu müllen".
    Ich bleibe dabei: Du gehörst zu der Firma oder bist ein übergeschnappter SGBII-SB-er.

    Du scheinst Dich hier irgendwie für dem ,,Chef" des Forums zu halten.Oder für den Moderator oder sonst was.
    Leidest Du etwa an Größenwahn.?Oder was für eine Rolle spielst Du hier überhaupt im Forum?

    Das ist mal wieder typisch ,Ihr lieben ,,Experten".
    Anstatt Euch mit der Frage zu beschäftigen,,,eiert Ihr nur Rum oder werdet ,,komisch".
    Mir tun nur die ganzen Leute hier im Forum leid,die sich davon Hilfe erhoffen.
    Nochmal die Frage::Seid Ihr etwa von der Firma dieser Sozialwebseite oder gelangweilte SGBII-SB-er
    im Büro?Das würde erklären,warum es mit den Bescheiden so lange dauert.
    Nun mal was aus der Realität:Warum kümmert Ihr Euch nicht um die Fragen der Leute?
    Dazu gäbe es doch genug zu googeln oder nachzuforschen?
    Oder ?