Beiträge von adolfi

    Jetzt mal Klartext!
    Die Arges interessiert es einen Dreck,was das Sozialgericht Hamburg urteilt.
    Denn sie halten sich in ihren Durchführungsbestimmungen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2)
    nur an Urteile des Bundessozialgerichts(und das ist nicht mal sicher)
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und auch nach den Durchführungsbestimmungen der Argen(lies da vieleicht mal nach zu §11 SGB2) ist alles ,was vor dem Bezug schon existiert Vermögen,und das,was
    im Bezug erworben wird,Einkonnen,das bis zu 12 Monaten voll auf die Leistungen angerechnet werden kann.
    Also erstmal nix mit Schonvermögen oder Freibeträgen(ich wiederhole mich)
    Nochmal,das ist irre ,aber wahr.
    ,Ich habe es auch nicht glauben wollen,bevor ich mich ,,schlau``
    gemacht habe.
    Übrigens,das steht alles auch in der Alg2-Vo (Verordnung)

    Na dann mach dich mal schnellstens schlau und hau hier nicht so auf den Putz!!
    Alles,was man während des Alg2- Bezuges dazuerwirbt,wird bis zu 12 Monaten als Einkommen!!! und nicht als Vermögen
    gewertet und auf das ALG2 bis zu 12 Monaten angerechnet(Zuflußprinzip des BSG) Also erstmal nix mit Freibeträgen
    und Schonvermögen.Nur das,was man vor dem Bezug schon hat,ist Vermögen.Und das ,was nach den 12 Monaten(siehe
    oben)noch übrig ist.Wenn du also eine angemessene!! Immobilie erbst und die 12 Monate nicht ohne das Geld der Arge
    überlebst(wie auch sonst-außer durch Arbeit ,die Du erstmal haben mußt),must du auch eine angemessene Immobilie
    verkaufen. Ist das so schwer zu verstehen?(deine Worte)
    Ich habs erst mal auch nicht glauben wollen,das ist zwar irre aber Gesetz.


    Übrigend,das mit Deiner zu großen Immobilie habe ich längst begriffen(schon vor Jahren),aber ich erbe eine angemesssene!!!I (do you understand !)Immobilie (falls ich nicht vorher sterbe oder enterbt werde.)
    Ich glaube aber,wir reden hier sowieso aneinander vorbei,weil Du den Sinn meiner ersten Anfrage gar nicht verstanden
    hast.(?!)

    Bei dir sind doch auch die anderen Schuld,nämlich die Arbeitslosen Auißerdem.zähle ich mich nicht zu den ,,Verlierern``,
    sondern bin nun mal eben länger als ein Jahr arbeitslos und in Hartz 4 gelandet.Das kann jedem Deiner ,,40 Millionen,
    die den Staat nicht durch Arbeitslosigkeit ,, ausplündern und ruinieren `` auch passieren ( außer vielleicht den Beamten)
    Stell dir doch mal die Frage nach dem gesunden Menschenverstand.
    Und zwar danach, warum mann ein nach Hartz4 angemessenes Häuschen verkaufen muß ,wenn man am Montag arbeislos wird und am Dienstag ein Häuschen erbt und es aber behalten darf ,wenn man am Montag erbt und am Dienstag arbeitslos wird.
    Nämlich genau so entscheiden die Arges und die Gerichte(,,Zuflußtheorie``) in Deinem ,,immer mehr an seine Grenzen
    stoßenden ``Sozialstaat!

    Dem Sozialstaat geht nicht das Geld aus,weil Arbeitslose auch überleben wollen,sondern weil Schröder und Nachfolger den ehe schon Wohlhabenden immer mehr in den ... stecken.
    Natuirlich kann man alle Tatsachen verdrehen und die unteren 30% für alles verantwortlich machen(wie die Bildzeitung es täglich macht) Wirklich glauben tun das aber nur die oberen 30%.Gehörst du etwa auch dazu, dann herzlichen Glückwunsch, den du bekommst zu deinen 7000 Euro Brutto noch ein großen Batzen
    Rabatt,z, B.als eine Frau das Kindergeld. Dann sind es schon 7300 Euro.(die hartz4 Empfängerin kriegt nichts!)
    Oder noch 1600;.Elterngeld? Selbstverständlich,gern!

    ich würde behaupten,dein letzter Kommentar ist Unsinn.Hier geht es weder um ein Jagdschloß noch um 1500 Euro Hartz4,
    sondern um ca.200,-Euro !!! Gesamtwohnkosten!!!! (weniger als die in einer 45 qm Mietwohnung) und um ein Hausgrundstück von 90 qm ,in dem ich schon 47 Jahre lebe.
    Man sollte sich die erste Anfrage schon genauer durchlesen und hier nicht militant verbal draufdreschen,wenn einem
    die Argumente ausgehen Adieu.

    ich verkaufe mein Haus,um die Schulden bei der Arge zu begleichen,die deshalb entstanden sind,weil die wollten ,das ich mein Elternhaus,in dem ich 47 Jahre wohne,verkaufe.Hätte ich am Tag der Erbschaft mal drei Tage Arbeit ,wäre das Haus
    geschütztes Schonvermögen. Das ist ja schon abartig.

    Na Prima,dann habe ich auch noch Schulden bei der Arge.
    Ist eigentlich zum Lachen,wenn die Sache nicht so ernst wäre.Ich erbe ein schuldenfreies Haus,in dem ich seit 47 Jahren wohne und muß deswegen Schulden bei der Arge machen. Und das alles nur,weil ich zufällig mal länger als einJahr arbeitslos bin.Das ist Verdummung und Enteignung durch den Staat.

    Das ist ja alles schön und gut, aber wenn ich wegen einer Sperrzeit von 6 oder 12 Monaten mir
    nichts zu essen kaufen kann und meine laufenden Rechnungen nicht bezahlen kann,hilft mir weder
    das Wohnrecht noch das Haus etwas.
    Insoweit hat die Arge eben doch ,,ihre dreckigen Finger`` in meinem Vermögen drin.

    Ich beziehe Alg 2 und habe ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB im ,;angemesssenen``Elternhaus.Sollte ich das Haus einmal erben , wird dieses während des Alg 2 Bezuges zunächst als Einkommen angerechnet.
    Kann ich dann wenigstens auf mein Wohnungsrecht (seit 1993) verweisen und dort weiter wohnen
    bleiben.Außerdem ist das Haus so ja eigentlich nicht verwertbar. Übrigens bin ich 47 Jahre alt und wohne
    seit 47 Jahren in diesem Haus.
    Ein Wohnungsrecht ist ja bekanntlich ein dingliches ,absolutes Recht und (in der Regel) nicht durch
    Sozial- oder sonstige Behörden,, angreifbar``.
    Das Wohnungsrecht gilt nach meiner Meinung auch als Schonvermögen nach § 12 Absatz 3 Nr. 4 ,genauso
    wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Außerdem gab es 1993 noch kein SGB 2., es ist also nach
    der idiotischen,, Zuflußtheorie`` Vermögen (§ 12 SGB 2) vor dem Hartz-4 -bezug.