Siehe Sundowns Beitrag. Wenn einer gepennt hat, dann nur du. Du hattest die Titel, du wusstest, was du wirklich zahlen musst und hast halt bequem der Pfändung zugesehen, weil du zu bequem warst, mal zu kontrollieren, ob alles stimmt oder ob du nicht mehr (oder weniger) zahlen müsstest. Die Schuld kannst du also nur allein dir geben.
Beiträge von Turtle1972
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Es gibt keine Wohngemeinschaft, wenn man ein gemeinsames Kind habt. Lebt ihr zusammen, würde geprüft werden, ob ihr alle zusammen Anspruch auf aufstockendes ALG 2 habt. Lebt ihr weiter getrennt, wird er auf Unterhalt für dich und das Kind geprüft.
Elterngeld wird nach dem Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Wenn du 4 davon gearbeitet hast, wird man das berücksichtigen, so dass es auf das Elterngeld dann einen gewissen Freibetrag beim ALG 2 gibt, den du nicht hättest, wenn du nicht gearbeitet hast.
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Dann kannst du einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft (§ 27 Abs. 3 SGB II) beim Jobcenter stellen. Aber das werden auch nur ca. 50 Euro sein...
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Es gibt kein ergänzendes ALG 2 für Azubis und Schüler. Es gibt maximal einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II. Das kannst du probieren. Wobei man prüfen wird, wieso du nur noch 300 Euro Bafög bekommst. Wenn das so sein sollte, weil deine Eltern dir Unterhalt zahlen müssen, wird man dich an diese verweisen bzw. dich auffordern, beim Bafögamt einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen. Außerdem deckt der Mietzuschuss nur den Teil ab, der nicht über Bafög gedeckt ist. Sind also z. B. im Bafög 220 Euro für Miete drin und deine Wohnung kostet 300 Euro, dann gibt es maximal 70 Euro dazu.
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Wieviel verdienst du denn? Bekommst du noch Kindergeld (ggf. Verlängerungsoption wegen Bundeswehr oder so)? Wie hoch ist dein Mietanteil?
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Das ist dann aber nicht so einfach. ALG 2 bekommt man nur, wenn man erwerbsfähig ist, das hört sich bei dir aber eher so an, als könntest erstmal nicht arbeiten.
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Was machst du zur Zeit? Schule, Ausbildung, Arbeit? Wo kommen die 200 Euro her, die zum Leben hast?
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Gibts auch Zahlen zu dem Ganzen? Wie hoch ist das Minus auf dem Girokonto, wie hoch sind die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen und was gibts sonst noch so an Vermögen?
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Der Vater des 7jährigen Kindes ist der Kindesmutter nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, das gibts nur in den ersten 3 Jahren des Kindes. Der braucht nur Kindesunterhalt zu zahlen.
Hier geht es ja um den Unterhalt der 28jährigen. Und ob sie, weil sie ihre Ausbildung nicht ordentlich und zügig betrieben hat, ihren Anspruch schon verwirkt hat, wird notfalls eben ein Gericht feststellen. Jedoch wird sie ihn erstmal geltend machen müssen, denn den Nachweis braucht sie für den Vorausleistungsantrag.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass das Mädel von der "Stiefmutter" über den grünen Klee gelobt wird, weil sie die Ausbildung so toll macht, andererseits aber eben gefragt wird, wie der Vater um den Unterhalt drumherum kommt. Das widerspricht sich. Wenn da gestanden hätte "Die hätte schon vor Jahren ihre Ausbildung machen können, kann doch nicht sein, dass man noch für 28jährige, denen endlich mal einfällt, eine Ausbildung zu machen, blechen muss.", dann hätte ich das verstanden.
Aber so ist es einfach irgendwie komisch.
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Ob das "Kind" nicht mehr unterstützt werden muss, müsste dann ein Gericht entscheiden. Bei BAB und BAfög interessiert das erstmal nicht. Sie müsste also jetzt den Vater zum Unterhalt auffordern. Zahlt er den nicht, dann kann sie Vorausleistung beantragen und das Amt wird dann BAB zahlen und ggf. den Vater verklagen. Dann wird sich zeigen, was er muss oder nicht muss.
Aber von vornherein ohne das Prozedere, dass sie Unterhalt begehrt und nachweist, vergeblich sich drum bemüht zu haben und ohne Vorausleistungsantrag gibt es hier von staatlicher Seite nichts.
Wie das mit der Vorausleistung so ist, wurde aber bereits mehrfach im Forum behandelt und müsste dir auch inzwischen geläufig sein.
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Wenn du noch keine Ausbildung hast mit 51, kannst du ggf. auch noch zu deinen Eltern. Dem ist aber sicherlich nicht so. Die Tochter macht aufgrund widriger Umstände erst mit 28 eine Ausbildung. Sie hätte sie auch mit 18 machen können und dann hätte er auch zahlen müssen. Insoweit hat sich das doch nur verschoben. Notfalls könnt ihr das aber auch gerichtlich abklären, wenn ihr das wollt. In Anbetracht eines Selbstbehaltes von 1050 Euro dürften 2500 Euro und ca. 1600 Euro netto durchaus ausreichend sein, brauchst ja einfach nur 1600 minus 1050 zu rechnen...
Ich finde es auf der einen Seite verwunderlich, wie du das Mädel so lobst, auf der anderen Seite ihr aber nicht bereit seid, ihr -obwohl ihr es finanziell könntet- den Weg für ein auskömmliches Leben (nämlich die Ausbildung) zu finanzieren. Bei Geld hört dann wohl die Freundschaft auf? Das Problem ist ja nur: sie ist keine Freundin, sie ist die Tochter.
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Nein, die 3. Person gehört ja auch zur BG (der Azubi), ist lediglich vom Leistungsbezug ausgeschlossen und muss seinen Mietanteil selbst zahlen, wenn er keinen Anspruch auf den Mietzuschuss hat.
Allerdings könnte hier durchaus auch eine Ablehnung erfolgen. Trotz der 49 qm handelt es sich um eine 3 Raumwohnung und die Rechtsprechung ist ziemlich eindeutig mit "1 Raum pro Person". Weiterhin gibt es Rechtsprechung, die einem Baby auch noch keinen eigenen Wohnraum zugestehen.
Von daher wird man wohl den Hausbesuch abwarten müssen.
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Bei dem Einkommen ist der Vater unterhaltsfähig. In erster Linie sind es nunmal die Eltern, die ein Kind bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhalt müssen.
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Natürlich kannst du dich ausbildungssuchend melden. Das Bafög für eine Erzieherausbildung ist im Übrigen höher. Zumindest in den Bundesländern, wo du vor dem Erzieher den Sozialassi oder Kinderpfleger machen musst.
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Lagst du da nicht auch schon, als du die obig zitierte Antwort gegeben hast?
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Zitat
Ja, weil ich nicht nach der Pfeife des Systems tanze und mich fürn Hungerlohn kaputt arbeite. Über die Leute die dass machen kann ich in den meisten Fällen nur lachen.
Du lachst ja plötzlich gar nicht mehr.
In besagtem Thread, aus dem das Zitat stammt, hast du doch auch einem anderen Obdachlosen zum Gang zum SG geraten. Wieso kannst du denn anderen helfen und selbst weißt du dir -obwohl in gleicher Situation- keinen Rat?
Sehr verwunderlich.
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Kindergeld ja, Halbwaisenrente gibt es m. W. n. nur, wenn du Schule oder Ausbildung machst. Wieso lernst du Sozialassistent, wenn du später nicht in dem Berufszweig weitermachen willst? Nur wegen dem Realschulabschluss, den du damit in der Tasche hast? Das wird dir auf die Füße fallen, wenn du eine neue Ausbildung anfangen willst. Sollte das nämlich eine mit BAB, also eine betriebliche Ausbildung sein, wirst du höchstwahrscheinlich kein BAB bekommen. Warum machst du jetzt nicht einfach den Erzieher hinterher?
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Deine Eltern müssen bei dieser Schulform kein Unterhalt zahlen, wie du bereits goldrichtig erkannt hast. Dass du tatsüber nicht arbeiten kannst, ist ja immer noch derselbe Grund, wieso sie derzeit auch nicht zahlen müssten. Du könntest dir genausogut eine normale Ausbildung suchen mit der den gleichgestellten Realschulabschluss erwirbst. Das müsstest du dann auch tagsüber machen (genauso, wie wenn dich eine normale Schule wieder aufgenommen hätte) und dann müsstest du dein Kind ja auch fremdbetreuen lassen. Dann bestünde Unterhaltsanspruch.
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Es ist kein Vermögen, das hat das BSG schon vor Jahren so entschieden. Bei Anhörungen gibt es keine feste Fristen, (über) 14 Tage sind daher vollkommen ausreichend, besonders, wo man eigentlich hätte darauf verzichten können, weil ja die Änderungen auf der Grundlage der von dir eingereichten Unterlagen (Steuerbescheid) erfolgt wären.
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Ja, ich wollte es ja nur von der TE selbst mal hören. Jugendamt ist unbequem, die bieten Heimunterbringung oder Betreutes Wohnen usw. an. Man muss sich an ganz viele Regeln halten, bekommt nur ein bisschen Taschengeld usw. Da kann man nicht tun und lassen, was man möchte. Und noch dazu mit dem Freund. Schätze mal, das sind die genauen Gründe.