Beiträge von Turtle1972

    Es gibt nur die 10 Euro/Monat Grenze. Die 50 Euro/Jahr gibt es nicht mehr, die ist ja gerade durch diese 10 Euro/Monat abgelöst worden. Und genau deshalb sind die Zinsen 2011 und 2012 auch anrechenbar. 2010 und davor galt die 50 Euro/Jahr Grenze. Einen Freibetrag darauf gibt es nur, wenn es in den betreffenden Zuflussmonaten kein anderes Einkommen gab/gibt.


    Wahrscheinlich kommen jetzt auch noch 2 Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, wenn das jetzt nur Änderungsbescheide waren.

    Bei aller Liebe, aber wenn du solch eklatant wichtige Infos wie "Gibt es mit der Versicherung vereinbarte Verwertungsausschlüsse und liegen diese Schreiben der Versicherung dem JC vor?" nicht liefern kannst, dann wirst du doch wohl keine Antwort erhalten können, ob nun 150 Euro pro Lebensjahr oder 750 Euro pro Lebensjahr frei sind!


    Da du offensichtlich aber noch nie vom Verwertungsausschluss gehört hast (den es noch nicht so lange gibt), gehe ich davon aus, dass auf den LVs kein Verwertungsausschluss vereinbart wurde. Also sind 150 Euro pro Lebensjahr frei. Und aus deiner komischen Aufstellung der Vermögenswerte wird ja nun wirklich niemand schlau.


    Du hast das Recht auf Widerspruch und Klage. Spätestens ein Gericht wird ja wohl durch dein Kuddelmuddel durchblicken können.

    Nochmal: eine Kaution für eine Wohnung in Österreich hätte dir so oder so keine Behörde gezahlt. Auch keine weitere Starthilfe. Was es gibt, ist beim Jobcenter genauso wie bei der Agentur für Arbeit: Umzugskosten, Reisekosten, Bewerbungskosten etc.

    Für Kaution wirst du bei der Agentur für Arbeit nichts bekommen. Und beim Jobcenter sowieso nicht, weil du a) anscheinend nicht hilfebedürftig bist in der BG mit den Eltern und b) die auch keine anderen Vermittlungshilfen gewähren als die AfA und dazu gehört keine Kaution sowie c) da die Kaution am neuen Wohnort fällig ist, kein Jobcenter in Deutschland mehr zuständig wäre.

    Jo, der so vielgeschimpfte lacki hat es bereits geschrieben:


    Zitat

    die versicherungen dürfen aber erst mit dem 65. lebensjahr fällig werden,


    Es muss explizit vereinbart sein, dass man den Vertrag nicht vorher belasten, auflösen, beleihen, sich davon Geld nehmen, rückkaufen etc. kann. Dass lacki noch von den alten 250 Euro/Lebensjahr ausgegangen ist, ist nicht weiter schlimm. Du hast ja -trotz 3 Seiten Thread- bisher noch nichtmal klargestellt, ob es wirklich solche Verwertungsausschlüsse gibt. Und ob du dies schriftlich von der Versicherung hast und dieses auch dem JC vorgelegt wurde.

    Die 750 Euro zählen nur, wenn auf das Vermögen ein Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart wurde. Ich glaube, danach bist du in dem Thread auch schon gefragt worden. Die Versicherung müsste genau dies bestätigen. Ohne dem Verwertungsausschluss gelten die 150 Euro pro Lebensjahr.

    Die HWR ist ganz eindeutig (so wie z. B. Unterhalt) Einkommen deiner Nichte. Das Kindergeld ist in dem Umfang, in dem es deine Nichte für ihren Lebensunterhalt braucht (also Regelsatz + Mietanteil) ebenfalls ihr Einkommen. Nur, wenn sie mit dem Gesamteinkommen über ihrem Bedarf läge, würde ein Teil des Kindergeldes oder das volle Kindergeld dann dein Einkommen sein, da es nach dem EStG Einkommen des Kindergeldberechtigten ist. Und das bist ja du.

    Entweder man ist rechnerisch drin oder man ist draußen. Wärest du noch bedürftig, dann nur, weil du weniger Lohn bekämst. Damit hättest du im Endeffekt nicht einen Cent mehr in der Tasche. Man kriegt sein Spritgeld nicht erstattet, es wird immer nur vom Einkommen abgesetzt, ob du nun 400 Euro verdienst oder 600 Euro. So, wie ich es oben vorgerechnet habe. Im Gegenteil: je mehr du verdienst, desto höher ist dein Freibetrag. Und der Freibetrag ist letztendlich das, was dir über bleibt. Den Rest wirst du wohl oder übel deinen Eltern als Kost- und Mietgeld geben müssen.

    Wo hast du das gelesen? Welchen Fußbodenbelag hat denn der Vermieter verlegt? Der ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass gewisse Temperaturen in der Wohnung herrschen. Wenn es also bisher schon zu kalt war, hättest du dich an ihn wenden müssen.

    Nein, natürlich nicht. Dann reicht dein Einkommen, um diese Kosten zu decken. Es wird wohl auch so sein. Wenn deine Ausbildungsstätte einfach 15 km entfernt liegt, sind Fahrkosten i. H. v. 57 Euro zu berücksichtigen, dazu die 45 Euro KfzVersicherung, 15,33 Euro Werbungskosten und 30 Euro Versicherungspauschale. Sind 147,33 Euro Absetzbetrag. Dazu kommen nochmal schätzungsweise 140 Euro Freibetrag für Erwerbstätigkeit (gehe von ca. 800 Euro Brutto aus). Von deinen 650 Euro sind also 287,33 Euro abzuziehen, 362,67 Euro werden berücksichtigt. Dazu kommt dein Kindergeld von 184 Euro. Damit hast du ein berücksichtungsfähiges Einkommen von 546,67 Euro, lägst also über deinen 480 Euro Bedarf.


    Die 66,67 Euro, die über dem Bedarf liegst, würden dann deinem Vater als Einkommen angerechnet werden, da es das übersteigende Kindergeld ist.

    Die können abgesetzt werden vom Einkommen. Aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Und auch nur, wenn die Belastungen 100 Euro (den Grundfreibetrag) übersteigen. Also, wenn deine Fahrkosten und die Versicherung, Werbungskosten etc. über 100 Euro liegen.


    Beispiel:
    deine Fahrstrecke wäre einfach 5 km, dann würde man so rechnen: 5 x 0,2 Euro x 19 Arbeitstage = 19 Euro. Kfz Haftpflicht bspw. 30 Euro/Monat. Dazu kommen noch 15,33 Euro Werbungskostenpauschale und 30 Euro Versicherungspauschale. Wären insgesamt 94,33 Euro, somit gäbe es den Grundfreibetrag von 100 Euro.


    Wäre jetzt deine Fahrstrecke z. B. 20 km und deine Kfz-Haftpflicht 50 Euro im Monat, sähe es so aus: 76 Euro Fahrkosten + 50 Euro Autoversicherung + 15,33 Euro + 30 Euro = 171,33 Euro. Dann würden von deinem Lohn schonmal 171,33 Euro nicht berücksichtigt werden. Und dann gibts noch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit obendrauf, das sind 20% vom Brutto zwischen 100 Euro und deinem Bruttolohn.


    Je weniger Einkommen angerechnet wird, desto eher kommst du aber wieder in den Bereich, dass du doch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast und damit in der BG bleibst.

    Ach so, dann war das also dein Thread von vor 4 Jahren. Ich meine, wenn man sich nur um seinen eigenen Kram kümmern sollte, dann kannst du ja nur auf deinen eigenen Thread geantwortet haben... Na, dann wünsche ich ebenfalls viel Erfolg für den eigenen Erfolg. Wenn er bisher noch nicht eingetreten ist, braucht man sicherlich ganz viele Wünsche...

    Eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zieht immer -und das ohne eigenes Prüfungsrecht- eine Sanktion beim ALG 2 nach sich. Bei unter 25jährigen sind das 100% des Regelsatzes. Deine Aufstellung ist leider nicht nachvollziehbar, da müsste man die Bescheide sehen, ggf. wurde noch ein Restlohn angerechnet o. ä.?. Kannst du die Berechnungen/Bescheide mal anonymisiert hochladen oder komplett abschreiben?

    Das wird aber so nicht funktionieren. Jedes Amt -egal welches- wird, wenn überhaupt, nur eine Vorleistung auf den Lohn leisten und es sich dann vom Arbeitgeber wieder zurückholen wollen. Spätestens mit der Klage auf das Geld wird dann die Boutiquebesitzerin die Karten auf den Tisch legen müssen. Eine Insolvenz kann dann nämlich auch der neue Gläubiger (das Amt) beantragen.

    Sei froh, dass niemand Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellt. Das wäre nämlich dann noch das letzte Wort der Gegenseite. Dann wird es noch ein Stückchen teuerer für dich. Geldstrafen liegen im "tausend"-Bereich, ggf. sogar bis zu 2 Jahre Haft. Ich glaube, du nimmst das alles auf die leichte Schulter. Du allein hattest es in deinen Händen, dass deine Kinder das bekommen, was ihnen zusteht. Niemand sonst hat in ERSTER Linie dafür zu sorgen.