Ausbildung! Fall ich aus der BG raus?

  • Die können abgesetzt werden vom Einkommen. Aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Und auch nur, wenn die Belastungen 100 Euro (den Grundfreibetrag) übersteigen. Also, wenn deine Fahrkosten und die Versicherung, Werbungskosten etc. über 100 Euro liegen.


    Beispiel:
    deine Fahrstrecke wäre einfach 5 km, dann würde man so rechnen: 5 x 0,2 Euro x 19 Arbeitstage = 19 Euro. Kfz Haftpflicht bspw. 30 Euro/Monat. Dazu kommen noch 15,33 Euro Werbungskostenpauschale und 30 Euro Versicherungspauschale. Wären insgesamt 94,33 Euro, somit gäbe es den Grundfreibetrag von 100 Euro.


    Wäre jetzt deine Fahrstrecke z. B. 20 km und deine Kfz-Haftpflicht 50 Euro im Monat, sähe es so aus: 76 Euro Fahrkosten + 50 Euro Autoversicherung + 15,33 Euro + 30 Euro = 171,33 Euro. Dann würden von deinem Lohn schonmal 171,33 Euro nicht berücksichtigt werden. Und dann gibts noch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit obendrauf, das sind 20% vom Brutto zwischen 100 Euro und deinem Bruttolohn.


    Je weniger Einkommen angerechnet wird, desto eher kommst du aber wieder in den Bereich, dass du doch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast und damit in der BG bleibst.


  • Also die Schule ist 28 km Weiter weg, insgesamt also 58 km. Versicherung ist auf mein Vater angemeldet. Er zahlt wegen mir dann halt ca 45 Euro mehr im Monat. Was sind die Werbungspauschale? Kriegt man das einfach so drauf?


    Mein Mietanteil+Bedarf sind ca 480 Euro. Die Rechnung wäre dann ja 58 km *0,2 * 20 = 232 Euro + 45 Euro Kfz = 272??


    Edit: Einkommen ca 650 Euro

  • Es zählt die Entfernung zuhause-Ausbildungsbetrieb. Nicht die Schule. Und auch nur die einfache Strecke, nicht hin- und zurück. Keine 20, sondern 19 Tage.


    Das ist mal Ungerechtigkeit hoch 10... Nur den einfach Weg. Wie soll ich dann zurück kommen? Schieben. Echt ne Frechheit, dass man nicht mal die Fördert, die eine Ausbildung haben.


    Was passiert eigentlich wenn ich trotz Spritkosten und hohem Mietanteil aus der Bedarfgemeinschaft rauskomme und eine Hausgemeinschaft mit meinen Eltern bilde? Kriege ich dann die Spritkosten auf mein Lohn drauf?

  • Nein, natürlich nicht. Dann reicht dein Einkommen, um diese Kosten zu decken. Es wird wohl auch so sein. Wenn deine Ausbildungsstätte einfach 15 km entfernt liegt, sind Fahrkosten i. H. v. 57 Euro zu berücksichtigen, dazu die 45 Euro KfzVersicherung, 15,33 Euro Werbungskosten und 30 Euro Versicherungspauschale. Sind 147,33 Euro Absetzbetrag. Dazu kommen nochmal schätzungsweise 140 Euro Freibetrag für Erwerbstätigkeit (gehe von ca. 800 Euro Brutto aus). Von deinen 650 Euro sind also 287,33 Euro abzuziehen, 362,67 Euro werden berücksichtigt. Dazu kommt dein Kindergeld von 184 Euro. Damit hast du ein berücksichtungsfähiges Einkommen von 546,67 Euro, lägst also über deinen 480 Euro Bedarf.


    Die 66,67 Euro, die über dem Bedarf liegst, würden dann deinem Vater als Einkommen angerechnet werden, da es das übersteigende Kindergeld ist.

  • Wäre es dann also rechnerisch nicht Sinnvoller in der Bedarfgemeinschaft zu bleiben. Dann wird mir die Miete Bezahlt. Der Freibetrag von meinem Lohn
    sind ca. 200 Euro. (Brutto 827 Euro) und ich Kriege dann noch mein Spritgeld teilweise erstattet, die ich ya in einer HG gar nicht bekommen
    Also bleibt mir ein reinen Plus von über 200 Euro und meine Eltern bekommen noch meinen Harz 4 Anteil.


    Wenn ich 650 Kriege muss ich 160 Euro meinen Eltern den Mietanteil geben. 200 Euro brauch ich für Sprit. Versicherung und KFZ Steuer ca 100 EUrp.
    Der Rest zählt sogar noch als Einkommen bei meinen Eltern.

  • Entweder man ist rechnerisch drin oder man ist draußen. Wärest du noch bedürftig, dann nur, weil du weniger Lohn bekämst. Damit hättest du im Endeffekt nicht einen Cent mehr in der Tasche. Man kriegt sein Spritgeld nicht erstattet, es wird immer nur vom Einkommen abgesetzt, ob du nun 400 Euro verdienst oder 600 Euro. So, wie ich es oben vorgerechnet habe. Im Gegenteil: je mehr du verdienst, desto höher ist dein Freibetrag. Und der Freibetrag ist letztendlich das, was dir über bleibt. Den Rest wirst du wohl oder übel deinen Eltern als Kost- und Mietgeld geben müssen.

  • @ Don Chicotte - es gibt einen nicht unerheblichen Grund jetzt auszuziehen, die lästigen Diskussionen mit dem JC sollte im Laufe der Ausbildung irgendetwas anders kommen wie geplant, z.B. Du brichst ab, wirst krank, wirst gekündigt, der Laden geht insolvent, ect. - dann hast Du Deinen eigenen Hausstand und musst später nicht bei Deinen Eltern wieder einziehen. Oder nach abgeschlossener Berufsausbildung findet sich keine Arbeit, Du könntest dann zwar rechtlich auch ausziehen, nur oft genug wird den Betroffenen auch etwas anderes zur Auskunft gegeben!