Beiträge von Turtle1972

    Mal ein, zwei Stellen hier und dort (die es tatsächlich gibt, der Chef von meinem Mann hat auch erst kürzlich eingestellt, weil jemand zurück an die Nordsee gegangen ist, von wo er wegen der Arbeit kam) gibt es natürlich. Aber es ist eben kein gefragter Beruf, wo so hohe Nachfrage besteht, dass händeringend Leute gebraucht werden. Und nur für solche Berufe wird es Bildungsgutscheine geben.

    Nun Gruni, da mein Mann selbst Mediengestalter ist und sich durchaus auch auf dem Arbeitsmarkt umsieht, ob sich denn nicht was besseres findet, kann ich dir sagen: Jeder Mediengestalter kann froh sein, wenn er überhaupt noch einen Job findet. Denn die AGs nehmen lieber die studierten Grafiker. Und das zu einem Hungerlohn.


    Eines solche Umschulung würde schlichtweg nicht mehr gefördert werden. Maximal noch als Einzelumschulung, wenn es eine Stellenzusage gibt. Ansonsten sind derzeit nunmal die Pflegeberufe diejenigen, die mit Bildungsgutschein forciert werden.


    Ob dir das nun passt oder nicht.

    Wenn es im Leben immer nur nach dem ginge, was man sich wünscht. Du bist inzwischen 27, du solltest es doch wohl besser wissen. Nochmal: einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung, die dich einfach nur als weiteren Arbeitslosen ohne Chance auf Arbeitsplatz hinterlässt, weil niemand Mediengestalter sucht (und schon gar keine Umschüler, glaube mir!): wer soll denn bitte dafür Geld rausschmeißen?


    Klar gibts für Azubis kein ALG 2 mehr, aber eben Lohn und BAB. So geht es wohl ziemlich jedem Azubi in Deutschland. Auch hier gilt: man kann sich nicht einfach den bequemsten Weg auswählen.


    Dein "Ich will aber nichts anderes." kommt mir wie der Spruch eines doch sehr unreifen Jugendlichen mitten in der Pubertät vor, denn der eines 27jährigen, der mitten im Leben steht und weiß, wo es langgeht. Auch, wenns bitter ist, die Pille, dass das Leben kein Ponyhof ist, die wirst du wohl schlucken müssen. Es ist im Normalfall sowieso günstiger, sofort nach der Schule seine Ausbildung zu machen. Aber dazu scheint es ja jetzt zu spät.

    Wie alt bist du, dass du nicht einfach eine ganz normale Ausbildung machen kannst? Eine Umschulung zum Mediengestalter wirst du nicht bekommen. Dazu ist der Beruf viel zu überlaufen, d. h. es gibt ausreichend arbeitslose Mediengestalter für die paar Arbeitsplätze, wo man sowas noch sucht. Und darauf bewerben sich dann nicht nur "gelernte" Mediengestalter, sondern auch studierte Grafiker.


    Da musst du dich schon nach einem gefragteren Beruf umsehen. Das sind derzeit im allgemeinen die Pflegeberufe, ggf. auch noch Kraftfahrer oder CNC Fachkräfte.

    Jemand, der bei den Eltern wohnt, bekommt als Azubi kein BAB. Nur in einer BvB wäre das möglich (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme). Im Prinzip ist es so, dass du deinen Einkommensnachweis dem Jobcenter einreichst, dazu auch noch die Anlage EK ausfüllst und dort deine Fahrkilometer, Kfz-Haftpflicht usw. einträgst und dann wird errechnet, wie hoch dein Freibetrag und der Absetzbetrag von deinem Azubilohn ist. Und dann wird das Jobcenter errechnen, ob der dann noch zu berücksichtigende Lohn (also das, was nach Abzug des Freibetrages und der Absetzbeträge übrig bleibt) zuzüglich deines Kindergeldes ausreicht, deinen Lebensunterhalt (dein Regelsatz von 291 Euro + dein Mietanteil) deckt oder eben nicht. Deckt er ihn, dann bist du aus der BG raus, deckt er ihn nicht, bekommst du bzw. bekommen deine Eltern für dich weiterhin (aufstockendes) ALG 2.


    Alternativ steht natürlich der Vorschlag Grunis, auszuziehen und mit eigener Wohnung BAB zu beantragen, im Raum. Dazu gibts BAB Rechner im Netz bzw. dms dürfte da der richtige Ansprechpartner hier im Forum sein.

    Mitnichten irre ich mich. Das Kind war damals tatsächlich einen Monat alt:


    http://www.sozialleistungen.in…einen-anspruch-16383.html
    http://www.sozialleistungen.in…ach-kuendigung-16392.html
    http://www.sozialleistungen.in…-wo-beantragen-16380.html
    http://www.sozialleistungen.in…uch-auf-hartz4-16375.html


    Dass das Kind inzwischen älter geworden ist, ändert nichts am Sinn der Fragen damals und heute. Einziger Unterschied: damals hat der Lebengefährte 980 Euro netto verdient und das Familieneinkommen war trotzdem 1400 Euro, heute sollen es nur 800 Euro sein bei gleichem Gesamteinkommen...

    Du darfst dir den MB nicht als Extra vorstellen. Der gehört einfach zum Bedarf mit dazu.


    Beispiel:


    RS Kind 219 Euro
    MB Kind 25 Euro
    Mietanteil Kind 150 Euro
    ---------------------
    Bedarf Kind 394 Euro


    Kindergeld 184 Euro
    Unterhalt 224 Euro
    -----------------------
    Einkommen Kind 408 Euro


    Einkommen ist höher, also ist das Kind nicht bedürftig, fällt aus der BG. Bekommt natürlich auch keinen MB, weil es mit seinem Einkommen diesen Bedarf auch abdeckt.


    Wäre das Einkommen jetzt geringer, z. B. nur 150 Euro Unterhalt, dann hätte es ein Einkommen von 334 Euro und damit noch einen ALG 2 Anspruch von 60 Euro, in dem Betrag ist dann halt auch der MB enthalten...

    Ihr habt die alte Fassung des § 21 Abs. 5 SGB II. Die neue lautet: "(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt."


    Also ohne die Einschränkung "erwerbsfähig".


    Die Gegenüberstellung alt und neu kann man hier: http://www.buzer.de/gesetz/2602/al27362-0.htm finden.


    Turtle

    Wo liest du denn, dass sie alleinerziehend ist, lacki? In den älteren Beiträgen ist von einer alleinerziehenden Tochter von Rollo die Rede, aber du weißt doch gar nicht, ob es dieselbe Tochter ist? Und das sind auch schon Beiträge von 2010. Ob das Kind (wenn es diese Tochter ist) irgendwelche Ansprüche hat, kann man so nicht sagen. Das kommt auf das Einkommen des Kindes an. Oder ob der Vater noch bei der Familie wohnt und was er verdient usw.

    Es gibt kein ALG 2 für Azubis mit eigener Wohnung. Bafög käme hier gar nicht in Betracht, mit Ausbildungsvergütung dürfte es eine betriebliche Ausbildung sein, da gibt es BAB. Für eine Zweitausbildung aber nur in absoluten Härtefällen.


    Mit 21 kann sie wieder Kindergeld bekommen. Zusammen mit dem KG und dem Azubilohn wird das Einkommen vielleicht reichen, um durch die Plausibilitätsprüfung beim Wohngeld zu kommen. Das wars dann aber auch an staatlicher Hilfe.

    Keine gemeinsame Betrachtung. Jeder Vermögenswert wird für sich betrachtet, ob er geschützt ist oder nicht. Wenn das selbstbewohnte Haus geschützt ist, bedeutet das doch nicht, dass dann auch die 20.000 Euro auf dem Sparbuch geschützt sind... Jede Anlage zählt einzeln.

    Die Intelligenz von Vater und Mutter? Mein Mann sagt dann immer: "Von mir nicht, ich habe meine Intelligenz noch.". Aber von dir können sie nicht viel haben. Jedenfalls keine Intelligenz. Vielleicht eher den Hang zur dicken Wampe... Ich glaube mal eher, dich zerfrisst der Neid auf alle, die erfolgreicher sind als du Versager... Falls du mal immer wieder dieselbe Leier lesen willst: lies deine Beiträge...

    Falls deine Kinder stolz auf dich sein sollten (Auf was denn? Aussehen? Erfolg im Beruf?), dann werden sie wohl mal genau so enden, wie deine Wenigkeit. Als aufmerksamkeitssuchende Dummschwafler, die von nix einen Plan haben. Traurige Versager. Aber ihre Mutter hat sicherlich die Reißleine gezogen. Wer will schon einen Versager als Mann?

    Und du bist superblöd. Es ging um die Art der Krankheit, du Depp. Ich war zu keiner Zeit wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Wie blöd bist du eigentlich? Man kann ja fett und faul sein. Aber so blöd? Deine Kinder müssen sich doch für dich in Grund und Boden schämen. Hoffentlich wohnen sie ganz weit weg von dir.

    Schon daran sieht man deinen beschränkten Horizont, dass du auf irgendwelchen Krankheiten rumreitest, die weder bestehen noch jemals bestanden. Dessenungeachtet, dass ich schon lange nicht mehr krankgeschrieben bin. Aber sowas bekommen ja Vollpfosten wie du nicht mit. Die sehen nur, ob vor ihnen 2 Big Mäc oder nur einer liegen...


    Krankheit kann im Übrigen ein Kündigungsgrund sein, wenn nämlich keine Besserung in Aussicht steht.Mal wieder ein Zeichen dessen, dass du wirklich von gar nichts Ahnung hast.