Beiträge von Turtle1972

    Nun, dass du keine Ahnung von der Arbeitswelt hast und dich offensichtlich dort auch niemand möchte, beweist du doch seit Jahren. Wem willst du also was davon erzählen, wer wofür geeignet ist? Du bist aussortierter Müll, mehr nicht. Fetter, ungebildeter, dummer Müll, der verzweifelt nach einem Funken Aufmerksamkeit sucht. Armes Würstchen.

    Oh je, jetzt soll es schon die Unwahrheit sein, dass du dick, dumm und fett sowie seit Jahren arbeitslos und von Frau und Kind sitzengelassen worden bist... Dein Realitätsverlust ist wirklich unglaublich und stark behandlungsbedürftig. Du solltest dich in fachärztliche Aufsicht begeben.

    Ich glaube eher, du hast dich dazu entschlossen, dir deine eine Gehirnzelle wegzusaufen und zu -fressen und dann sind dir Frau und Kinder weggelaufen, weil sie merkten, was du für ein Looser bist. Und komischerweise zählst du hier etliche Leute auf, die wohl auch nicht deiner Meinung sind im Forum. Woran das wohl liegen mag. Im Gegensatz zu dir habe ich ein Foto von dir gesehen und zwar eines, das den klassischen RTL-HartzIV-Empfänger zeigt. Dick, fett, dumm. Du erfüllst jedes Klischee. Kannst du stolz drauf sein.

    Eine Entschuldigung wofür? Jetzt ist wirklich die letzte Gehirnzelle weg. Du solltest dich gleich ins Krankenhaus begeben. Da gehörst du hin. Gibt zwar keine BigMäcs wie bei McDoof, zu helfen dürfte dir auch nicht mehr sein, aber irgendeine Art von Hilfe hat ja selbst ein Idividuum wie du verdient. Du kannst ja nichts dafür, dass du nur mit einer Gehirnzelle geboren wurdest und dein Leben von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

    Auch hier Gruni: ich kann (leider) nichts dazu, dass du im Leben versagt hast. Es ist verständlich, dass du dies anderen verneidest, die mehr geschafft haben als du. Wobei ich davon ausgehe, dass das Verständnis aber dann aufhört, wenn du eigenverantwortlich die letzte Gehirnzelle versoffen hast. Es scheint bald andem zu sein.


    Stellen wir doch mal gegenüber: ich habe einen Job. Du hast keinen und das seit Jahren. Wessen Arbeitsmarktchancen sehen also besser aus? Wenn du den Blick für die Realität verloren hast, dann ist das natürlich traurig. Auch hier könnten dich ca. 10 BigMäc von McDoof darüber hinwegtrösten, so du jemanden findest, der sie dir spendiert.


    Unmögliches Verhalten erlebt man im Übrigen nur von dir, allerdings wirst du das ob deines Realitätsverlustes sicherlich nie erkennen.

    Gruni, ich weiß ja, dass du mit deiner minderbemittelten Hirnausstattung nicht begreifst, was ich schreibe (ich habe überhaupt keinen Bezug auf seinen Lohn genommen, sondern auf die Leistungen des Amtes, es ist ein Unterschied, ob 15 Euro ALG 2 zu unrecht überwiesen werden oder 700!!!), es sei dir daher verziehen.


    Wenigstens hast du jetzt deinen (unmaßgeblichen) Senf zum Thema beigetragen und bist hoffentlich so glücklich, wie wenn dich bei McDoof wieder jemand mit 10 BigMäc abgefüttert hat.

    Da es allgemein üblich ist, dass man, wenn man nichts verbrochen hat, auch keine Strafen zahlen muss, muss man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass jemand, der eine Strafe zu zahlen hat, irgendwas gemacht hat, das zu dieser Strafe führte.


    Soweit für dich eine hilfreiche Antwort nur die wäre, zu hören "Mit Vergnügen wird das JC die 40 Euro übernehmen.", muss man dich wohl enttäuschen. Da wirst du wohl nur "nicht"hilfereiche Foren finden im www.

    Dann hast du doch das Geld und kannst es zurückzahlen, oder? Vertrauensschutz bestünde nur, wenn du es nicht merken konntest, dass du überzahlt wurdest, weil z. B. die Beträge so gering sind oder die gesetzliche Regelung unbekannt etc. Aber bei Geldzufluss in sicherlich nicht unerheblicher Höhe muss man als verständiger Bürger merken, dass was nicht stimmt und dass das Geld einem nicht gehört.

    Ja, klar, man erklärt das Prozedere zu PKH und Co., wenn überhaupt kein Prozess im Raum steht. Ist ja auch völlig normal. Für dich, weil du mal wieder ins Klo gegriffen und nicht kapiert hast, worum es dem TE ging.


    Die Antwort von lacki erklärt? Holt man sich neuerdings bei der Tafel oder unter der Brücke seinen Beratungshilfeschein. Horstchen, du bist ja so lächerlich in deinen komischen Erklärungsversuchen, weil du nicht zugeben kannst, von nix ne Ahnung zu haben, nix zu verstehen und trotzdem überall deinen Senf zugeben zu wollen.


    Im Übrigen werde ich garantiert von niemandem verlassen. Wenn, dann verlasse ich. Auf mein Ego braucht niemand Rücksicht nehmen, am wenigsten du. Ich glaube, du solltest langsam mal mit dem Alk-Saufen aufhören. Deine letzte Gehirnzelle könnte noch absterben, dann hast du gar nix mehr vorzuweisen.

    Liest du auch oder pennst du nur? Das Verfahren ist schon längst abgeschlossen und er wurde zu 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Was soll er jetzt nochmal beim Anwalt, wer soll ihm Beratungshilfe oder PKH geben und wofür?


    Wenn du keine Ahnung hast, dann schweig doch einfach still. Geh zum McDoof und friss dich dort durch. Passt zu deinem Niveau und wir haben unsre Ruhe. Und offensichtlich musst du ja seit Jahren niemanden bestechen. Es will dich doch erst gar keiner haben. Obwohl du ja in allem der Beste bist. Lachhaft.

    Niveau?! Du baust Scheiße, schadest anderen Menschen und jetzt soll noch die Allgemeinheit deine Strafe zahlen, weil dir 40 Euro im Monat zuviel sind?! Das ist ja an Frechheit kaum zu überbieten.

    Es soll doch tatsächlich sowas wie Kindergärten geben.... Das Kind ist doch kein Baby, es ist 5 Jahre alt!!!


    Es gibt genug Studentinnen, die das -sogar alleinerziehend- auch schaffen. In der Regelstudienzeit. Sorry, aber mehr als 2 Jahre über der Regelstudienzeit? Geht ja gar nicht. Da sollte sie mal über ihre Lebensplanung nachdenken.

    Zitat

    Deine Frau könnte evtl. noch eine Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.


    Kann sie nicht. Mietzuschuss gibt es nur für Studenten, deren Ausbildung nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 BAföG förderfähig ist. Das sind Studenten, die noch bei Mama und/oder Papa leben. Schaust du in § 27 Abs. 3 SGB II.


    Simon, trotzdem ist deine Frau nicht ALG 2 berechtigt und für dich und das Kind reicht euer Einkommen. Deine Frau wird sich was einfallen lassen müssen. Normalerweise gibts aber doch Bafög bei wichtigen Gründen für das Überschreiten der Regelstudienzeit auch noch ein paar Semester zusätzlich, hat sie das auch schon ausgeschöpft? Dann wird sie sich wohl mal nach einem Bildungskredit o. ä. erkundigen müssen.

    Sie kann Bafög beantragen, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Allerdings wird man dort Auskunft über die Einkünfte der Eltern verlangen und natürlich auch, dass diese möglichen Unterhalt zahlen. Sollten sie dies nicht freiwillig tun, müsste sie dies nachweisen und einen Antrag auf Vorausleistung stellen.