Beiträge von Turtle1972

    Außerdem gibt es in so einem Fall keine Sanktion, da das JC den rechtzeitigen Zugang der Meldeaufforderung nachweisen müsste. Also völliger Blödsinn, was im Eingangsbeitrag steht.

    Das hast du doch wohl kaum zu entscheiden. Im Übrigen glaube ich kaum, dass jemand, der fast jede Woche zu den Sozialgerichten fährt, weil das sein JOB ist (nämlich Sachbearbeiterin in einer Widerspruchsstelle eines JCs) null Ahnung von der Praxis hat. Geht ein bisschen schlecht, Hohlkopf.

    Hast du ein Problem mit deiner Tastatur? Einen Richter interessiert erfahrungsgemäß nur, ob die Unterlagen vollständig sind und dazu gehört es, dem Beklagten eine Abschrift übersenden zu können ohne dass er sein Geschäftszimmer damit belasten muss. Aber bleib ruhig bei deiner Meinung. Ahnung spreche ich dir trotzdem ab.

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    Länger als 2 Wochen würde es hier auch nicht in Anspruch nehmen!


    Hellseher, wa?! Hast du schon mehr ER-Verfahren geführt wie ich? Glaube ich kaum.


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    Deine Grütze die du hier abziehst, wird noch Konsequenzen haben!


    Gähn. Hast du keine besseren Drohgebärden auf Lager? Solche "Grütze" höre ich nun schon seit Jahren. Welche Konsequenzen hätten wir denn anzubieten? Willst du mich mit Wattebäuschchen beschmeissen bis ich blute?!


    Ach so:


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    Kopien muss man beim Sozialgericht nicht zwingend fertigen, wie bei anderen Gerichten. Gerade wenn die deine Situation sehen. Du hast ja kein Geld.


    Das mögen die Richter besonders, wenn keine 2fache Ausfertigung angelegt wird. Die machen da gern von § 93 SGG Gebrauch:


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    Der Klageschrift, den sonstigen Schriftsätzen und nach Möglichkeit den Unterlagen sind vorbehaltlich des § 65a Abs. 2 Satz 2 Abschriften für die Beteiligten beizufügen. Sind die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, so fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten für die Anfertigung können von dem Kläger eingezogen werden.


    http://dejure.org/gesetze/SGG/93.html

    Dann schlag doch den Betreibern der Seite vor, diese abzuschalten, wenn du meinst, das hilft mehr! Oder was meinst du, soll jemand machen, der z. B. vor Jahren etwas begonnen hat, dabei von vielen Leuten Hilfe hatte, diese nach und nach abgesprungen sind oder nicht mehr die Zeit haben, alles zu pflegen und aktualisieren?


    Schonmal darüber nachgedacht? Nochmal: wer hindert dich denn daran, denjenigen, der im Impressum steht, anzuschreiben und HÖFLICH nachzufragen, ggf. Hilfe anzubieten? Meinst du, es hilft, einfach rumzumotzen?!

    Wenn dir das beim Lesen deines Eingangsbeitrages nicht auffällt, was u. U. sauer aufstösst (nämlich Leute anzumotzen, was denn mit ihnen los wäre, obwohl die Leute, die die entsprechenden Seiten geschrieben haben dadurch schon mehr an Hilfe geleistet haben als tausende andere Menschen in Deutschland jemals machen werden), dann ist dir wohl nicht zu helfen.


    Was hier los ist (ich gehe mal davon aus, die Leute, die das damals geschrieben haben, haben einfach keine Zeit mehr fürs aktualisieren), kann man auch anders fragen.

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    eine finanzielle Unterstützung wen ich jetzt wieder zur Berufsschule gehe und mein BGJ Bau nach hole das ich Nestes Jahr so in das zweite Ausbildungsjahr kann


    Hä?


    Und wieso jetzt wieder Maurer? Ich denke, Dachdecker?! Wieso ein BGJ? Wieso nicht Ausbildung ab dem 1. LJ und das bezahlt? Du glaubst doch nicht, dass das Jobcenter dir das BGJ mit ALG 2 finanziert! Du hast schon eine Ausbildung.

    Genau, mit einem ER-Verfahren. Heute ist - warte- der 13.6. Der Termin, wo der Barscheck ausgehändigt werden soll ist... ah ja... der 16.6.


    Und selbst, wenn am 4.6. ein ER-Verfahren eingeleitet worden wäre: auch das läuft nicht innerhalb von 2 Tagen ab. Da gehen gerne mal Schriftsätze hin und her usw. Da leckt sich auch kein Sozialrichter (der im Übrigen für die von dir aufgebrachten STRAFTATBESTÄNDE gar nicht zuständig wäre!) die Finger. Eine Leistungsklage oder ein ER-Verfahren auf Auszahlung ist lediglich täglich Brot. Nicht mehr und nicht weniger.

    Erstmal wäre bei dir zu prüfen, ob von deinem Einkommen etwas auf Frau und Kinder übertragbar ist. Das sieht so aus:


    353 Euro Regelsatz
    233 Euro Mietanteil
    -----------------
    586 Euro Bedarf


    Bei deiner Ausbildungsvergütung gehe ich mal von ca. 640 Euro im ersten LJ aus, wenn du von 700 Euro incl. KG (also ca. 510 Euro netto) schreibst. Leider steht in deinem Profil keine Angabe zum Wohnsitz, sonst hätte man mal in den gültigen Tarifvertrag schauen können, was du konkret bekommst.


    510 Euro Lohn
    - 100 Euro Grundfreibetrag (ggf. auch noch höher wegen deiner Fahrkosten)
    - 108 Euro Freibetrag Erwerbstätigkeit
    184 Euro KG
    -----------------
    486 Euro Einkommen


    Da du deinen Bedarf also (nach dem SGB II Recht) gar nicht deckst, kann nichts auf deine Frau und dein Kind übertragen werden. Ca. 100 Euro könntest du auch noch dazuverdienen und es würde immer noch nichts auf sie angerechnet.


    Damit sähe es für deine Frau und das Kind wie folgt aus:


    353 Euro Regelsatz Frau
    229 Euro Regelsatz Kind
    466 Euro 2/3 Miete
    -------------------------
    1048 Euro Bedarf Frau und Kind


    184 Euro Kindergeld
    dürfte ja dann das einzige Einkommen sein


    = 864 Euro ALG 2


    Ihr hättet also ca. 510 Euro (dein Lohn) + 184 Euro (dein Kindergeld) + 864 Euro ALG 2 + 184 Euro (Kindergeld vom Kind) = 1742 Euro im Monat.


    Das alles natürlich nur CIRCA, da ja deine genauen Lohnangaben fehlen und ich auch nicht weiß, ob die 700 Euro Miete auf Dauer vom Jobcenter so anerkannt werden. Denn das müsste dann schon ein sehr teures Pflaster sein (München, Hamburg...), dass das für 3 Personen an Miete angemessen ist. Aber normalerweise müsstest du dann auch schon eine Kostensenkungsaufforderung bekommen haben, denn ihr bezieht ja schon ALG 2. Oder wird bereits nicht mehr die volle Miete berücksichtigt?


    Hinweis: Das Wort heißt "Saison"! Du erdichtest aber sehr komische Wörter...

    Und ich weiß gar nicht, wie man ohne Kenntnis der Höhe des ALG 1 und der Umstände (Familie, Miethöhe, Vermögen) überhaupt was antworten soll. Denn mit z. B. 1500 Euro ALG 1 könnte man sich als alleinstehende Person durchaus einen Gebrauchtwagen leisten.

    Ihr bekommt doch lt. deinem Eingangsbeitrag schon ALG 2. ALG 2 bekommen immer alle Mitglieder der Bedarfsgemeischaft, nicht nur du! Denn wenn sie vorher Ausbildung gemacht hat, kann ihr Elterngeld ja nicht sonderlich hoch gewesen sein, schon allein die 700 Euro Miete sind ja Wahnsinn.


    BAB wirst du wohl eher nicht bekommen, ich sehe keinen Härtefall, wieso du nicht als gelernter Bäcker Arbeit finden solltest. Also bleibt es dabei, was Birgit schrieb: Frau und Kind können ALG 2 weiter bekommen, du musst von Kindergeld und Azubilohn leben. Wobei m. W. n. der Azubilohn als Maurer nicht gerade gering ist, das geht bis hoch zu 1000 Euro brutto im 3. LJ...

    Wieviel Elterngeld bekommt sie denn und wie hoch ist eure Miete? Wie lange bekommt sie noch Elterngeld, wenn das Kind schon ein Jahr ist? Hat sie auf 2 Jahre gesplittet? Wenn ja: hat sie vorher gearbeitet? Wann fängt sie wieder an zu arbeiten?


    Welche Ausbildung hast du vorher gemacht?


    Ach ja: das Wort heißt "weil", nicht "wall".