Beiträge von Turtle1972

    Na ja, wenn er nach 6 Monaten noch nicht bearbeitet ist, kannst du Untätigkeitsklage erheben. Ansonsten hilft wohl erstmal nur nachfragen, nachfragen, nachfragen.


    Der Hintergrund meiner Frage war, dass ein SB ggf. einen Antrag länger unbearbeitet liegen lässt, wenn er sieht, dass es eine Ablehnung wird, weil die 120 Euro schon für andere Dinge gewährt wurden, weil ihm Anträge, die bewilligt werden können, wichtiger sind.

    Zitat

    Also ALG ist für dich besser als Arbeit? Jeden Pups offenlegen und für Alles rechtfertigen? Sehe ich schon als Bedrohung!
    Ich habe EU_Rente, sie verdient so wenig, daß sie ALG-aufstockend beantragen müßte.


    Dann nochmal der Hinweis: niemand wird gezwungen, es in Anspruch zu nehmen und sich "bedrohen" zu lassen!


    Na ja, und ehe man überhaupt Schonvermögen errechnet, sollte man erstmal klären, ob das Ding überhaupt zum Vermögen zählt. Wenn die Frau nämlich nur die Begünstigte ist, dann ist es überhaupt kein Vermögen.

    A) Wieso ist nur deine Frau von ALG 2 "bedroht"? Ihr seid doch sicherlich eine Bedarfsgemeinschaft. Dessen ungeachtet, dass ich mich frage, wie man in ALG 2 eine Bedrohung sehen kann, immerhin möchte man mit dem Geld seinen Lebensunterhalt sicherstellen. Wenn Geld eine so starke Bedrohung darstellt, sollte man darauf verzichten.


    B) Wenn ich dich richtig verstehe, hat deine Frau überhaupt keine Lebensversicherung, sondern nur deine Schwiegermutter. Deine Frau ist nur die Begünstigte, würde also im Ablebensfall das Geld ausgezahlt bekommen. Oder hast du das jetzt falsch beschrieben?

    Für die Teilnahme an Freizeiten, kultureller Unterricht (z. B. Musik) oder Sportaktivitäten (Fußballverein etc.) sind monatlich 10 Euro möglich (§ 28 Abs. 7 SGB II), also 120 Euro/Jahr.


    Hast du schon irgendwelche Leistungen erhalten? Z. B. für Musikschule oder Sportverein oder ähnliches?

    Zitat

    Allerdings der Hinweis von Birgit ist ebenfalls nicht falsch, WENN ALGI abgelehnt wird, steht ALGII zu.


    Ehrlich? Jedem? Auch, wenn 20.000 Euro auf dem Konto liegen oder der Ehepartner 3000 Euro netto verdient?


    Ich glaube, um das so definitiv behaupten zu können, müsste man schon mehr über den TE wissen!


    Und wegen dem ALG 1 müsste man wissen, ob der TE vor Beginn der Fortbildung (wurde die mit Meisterbafög gefördert oder wovon wurde während der Fortbildung gelebt?) z. B. ALG 1 bezogen hat oder nicht, ob also z. B. ein Restanspruch gibt, der ja noch 4 Jahre lang geltend gemacht werden könnte. Denn irgendwie macht das mit "weil ich vor der Ausbildung kein ganzes Jahr durchgearbeitet habe" keinen Sinn. Hat nämlich die Fortbildung genau 2 Jahre gedauert, bekäme der TE eh keine 360 versicherungspflichtigen Tage in den letzten 24 Monaten zusammen...

    Ihr nutzt also im Verhältnis 50:50, denn das Schlafzimmer der Eltern wirst du sicherlich nicht mitnutzen und sie deins nicht, oder? Ggf. sogar weniger als 50:50, weil dein Zimmer kleiner ist? Dann schließ doch den Mietvertrag so ab und warte, was da kommt. Ein Vertrag zu Lasten Dritter könnte als Betrugsversuch gewertet werden. Viel Spaß damit.


    Wenn du so überzeugt bist von deiner Idee, wieso fragst du dann überhaupt?

    Werden denn deine Eltern zu zweit weniger von der Wohnung nutzen als du allein, oder wieso ist die Verteilung der Miete 500 Euro zu 390 Euro? Oder wollen deine Eltern einfach daran verdienen? Das ist natürlich möglich, es besteht ja Vertragsfreiheit in Deutschland. Allerdings: wenn du für ein Zimmer diese Wuchermiete bezahlen sollst, während deine Eltern den Löwenanteil der Wohnung nutzen, dann nennt sich das "Vertrag zu Lasten Dritter", weil ihr da wohl nur den Steuerzahler schröpfen wollt. Und das wird natürlich nicht akzeptiert.

    Es gibt eine 400 Euro Freigrenze beim BAB/Bafög die du dazuverdienen darfst. Allerdings wird es auf den Mietzuschuss angerechnet.


    Die Wassernachzahlung sind Kosten der Unterkunft und müssten dir als Beihilfe gezahlt werden im Rahmen des Mietzuschusses, soweit die Kosten angemessen sind. Beim Mietzuschuss gibt es keine Belehrungspflicht des Amtes, was angemessen ist und was nicht und dass das JC erstmal für einen gewissen Zeitraum alle Kosten übernehmen muss. Da gilt von Anfang an, dass nur die angemessenen Kosten berücksichtigt werden.

    Auch das hat es alles schon gegeben, selbst Polizisten sind nur Menschen. Es geht schlichtweg darum, dass du schwerwiegende Probleme nachweisen musst, keine normalen Streitereien zwischen Spätpubertierenden und den Eltern/Stiefeltern. Innerhalb von einer Woche wirst du das nie geregelt bekommen. Selbst, wenn das Jobcenter einer Notwendigkeit des Auszuges zustimmen würde, das garantiert länger dauert als eine Woche.

    Was für ein Nachweis soll das denn sein und was hat das mit Kripo und "unter den Tisch schieben" zu tun? Was gibt es denn, was unter den Tisch zu schieben wäre und mit der Polizei zu tun hätte? Hast du was angestellt?

    Na ja, da das gern mal als Druckmittel genommen wird ("Ich flieg raus."), stell dich schonmal auf ein, zwei Monate in einer Obdachlosenunterkunft ein, wenn du "beweisen" willst, dass deine Eltern das ernst meinen.

    Mit 18 sieht es eher schlecht aus mit ALG 2. Wenn dein Schulabschluss so schlecht ist, dann geh doch zur Berufsberatung, die können dir geförderte Ausbildungen oder erstmal eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) anbieten. Während der BvB bekommst du Berufsausbildungsbeihilfe, die höher wird, wenn du ausziehst. Ist zwar kein Vermögen, aber für ein WG Zimmer oder ähnliches sollte es reichen.

    Du kannst dort Leistungen bekommen, wo du dich gewöhnlich aufhältst. Das ist unabhängig von einer Meldung. Da dich deine Tante aber sicherlich nicht wieder aufnimmt bzw. du da nicht mehr zurückwillst, solltest du dich entweder "ohne festen Wohnsitz" melden oder aber kurzfristig bei deinem Bekannten anmelden.

    Na, eine Wohnung suchen. Du gehörst doch gar nicht mehr zu dem Personenkreis U25, der eine gesonderte Genehmigung für einen Auszug braucht, denn die Regelung gilt doch nur für den Auszug bei den Eltern. Wenn du bisher bei der Tante wohntest, hast du doch schon längst nicht mehr bei den Eltern gewohnt.


    Du meldest dich bei dem Jobcenter, wo du nun wirklich wohnen bleiben willst, fragst, wie hoch die Miete sein darf, beantragst jetzt für den laufenden Lebensunterhalt (Regelsatz) schonmal ALG 2 und suchst dir eine Wohnung.


    Mit deiner Tante kannst du im Übrigen nie eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben. Eine BG besteht nur zwischen Eheleuten, Partnern in eheähnlicher Gemeinschaft und mit EIGENEN Kindern unter 25 Jahren.