Zahlt ARGE Untermiete bei Verwandten?

  • Hallo,


    ich 37jahre, möchte zu meinen Eltern ziehen.
    Diese haben nichts dagegen mich als Untermieter aufzunehmen. Möchten jedoch 500€ an Miete von mir (sie selbst zahlen 890€ an Miete). Kann sich die ARGE weigern mit dem Argument es handle sich dabei um Haushaltsgemeinschaft und zahlt nur Anteilig oder muss sie die Miete zahlen, die meine Eltern verlangen?


    Derzeit zahlt ARGE für meine Wohnung 480€.


    Danke


    Gruß
    Teebaum

  • Werden denn deine Eltern zu zweit weniger von der Wohnung nutzen als du allein, oder wieso ist die Verteilung der Miete 500 Euro zu 390 Euro? Oder wollen deine Eltern einfach daran verdienen? Das ist natürlich möglich, es besteht ja Vertragsfreiheit in Deutschland. Allerdings: wenn du für ein Zimmer diese Wuchermiete bezahlen sollst, während deine Eltern den Löwenanteil der Wohnung nutzen, dann nennt sich das "Vertrag zu Lasten Dritter", weil ihr da wohl nur den Steuerzahler schröpfen wollt. Und das wird natürlich nicht akzeptiert.

  • Ich darf sämtliche Räume der Wohnung mitbenutzen. Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Balkon.


    Es besteht kein Unterschied, ob meine Eltern an mich oder an einen Fremden untervermieten. Ob ich nun einer Hausverwaltung Geld hinterherwerfe oder meinen Eltern bleibt gleich. Bei steigender Wohnungsknappheit ist klar der im Vorteil, der Räumlichkeiten anzubieten hat.
    Ich habe kürzlich ein Wohnungsangebot entdeckt 1200€ für 40qm.

  • Ihr nutzt also im Verhältnis 50:50, denn das Schlafzimmer der Eltern wirst du sicherlich nicht mitnutzen und sie deins nicht, oder? Ggf. sogar weniger als 50:50, weil dein Zimmer kleiner ist? Dann schließ doch den Mietvertrag so ab und warte, was da kommt. Ein Vertrag zu Lasten Dritter könnte als Betrugsversuch gewertet werden. Viel Spaß damit.


    Wenn du so überzeugt bist von deiner Idee, wieso fragst du dann überhaupt?

  • Hallo,


    m.M.n. würde vom JC maximal ein Drittel der Kosten getragen. Also knapp 300€. Die Nutzung 50% TS und 50% Eltern wäre dann ja tatsächlich gesehen, 50% TS , 25% Vater und 25% Mutter.


    Das klappt nicht wie abgedacht. Abgesehen davon müssen die KdU angemessen sein. Das ist bei 500€ sicherlich nicht der Fall.


    Ihr würdet das dann aber schon so ganz offiziell machen...schriftlicher Mietvertrag, versteuern des Mietzins als Einkommen auf Seiten der Eltern?!


    LG chico