Beiträge von Turtle1972

    Dazu gibt es kein Gesetz. Jeder Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) hat eigene "Unterkunftsrichtlinien", weil nämlich Mieten z. B. in Gotha billiger sind als in Hamburg und München. Du schreibst ja noch nichtmal, um welchen Ort es sich bei dir handelt, daher kann man dir auf dein "499 Euro soweit ich richtig gelesen habe (oder??)" gar nicht antworten.

    purple : du sprichst mir aus der Seele...


    Jedem steht frei, selbst in die Politik zu gehen, Manager oder Banker zu werden usw. Dieses blöde Neidgelaber geht einem nur noch auf den Keks. Und ich bezahl von meinen Steuern auch lieber einen Politiker (wenn er was taugt), als einen arbeitsfaulen Jammerlappen, der sich noch über die, die malochen gehen, lustig macht.


    Wenn der TE Hilfe möchte, müsste er mal Zahlen nennen. Wie hoch ist der Verdienst brutto/netto, wie teuer die Miete (ohne Strom!!), wo wohnt der TE (wegen der Angemessenheit der Miete), wieso wurde BAB abgelehnt (wirklich Verdienst oder Einkommen Eltern?), wieso wurde der Mietzuschuss abgelehnt usw?!

    Zitat

    Nochmal bei Mc Donald's arbeiten kommt für mich nicht in Frage.


    Danach wird dich niemand fragen, wenn du ALG 2 beziehst. Du wirst da arbeiten müssen, wenn du nicht sanktioniert werden möchtest.


    Die Antwort zum Bildungskredit steht im Übrigen auch in den Fachlichen Hinweisen.


    Was hast du genau gelernt im Textilbereich? Es gibt noch genug Textilindustrie in Deutschland, wieso meinst du, dass du da keinen Job finden kannst? Dessen ungeachtet, dass es dabei bleibt, dass man dir mal eben so eine Umschulung genehmigt, wenn du anderweitig arbeiten kannst.


    Umschulung wäre das letzte Mittel der Wahl. Entweder für Leute mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihren erlernten Beruf deswegen nicht mehr machen können oder aber z. B. für Leute mit einer Einstellungszusage oder aber, dass der Beruf in Deutschland so gefragt ist und es so wenig Fachkräfte gibt, dass eine Einstellung sehr wahrscheinlich ist (in letzter Zeit Altenpfleger, Erzieher...).

    Bafög und Leistungen nach dem AFBG (Meister-Bafög) sind nicht das Gleiche! Das Beispiel bei Studis hilft dir da gar nicht. Wie Meister-Bafög beim ALG 2 angerechnet wird, sagen dir die fachlichen Hinweise der BA zu § 11 SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf und zwar in Rz 11.68.


    ALG 1 Anspruch hast du nicht, hättest du auch nie gehabt bei nur 10 Monaten Arbeitstätigkeit.


    Was mir jedoch sauer aufstößt: wieso orientierst du dich aus dem Studium heraus ins ALG 2? Wieso nicht in Arbeit, z. B. bei McDonalds, wenn du da schonmal gearbeitet hast? Weil du auf eine Umschulung hoffst? Da kannst du im ALG 2, wenn du jung und gesund sowie ungebunden (du bist ja nicht verheiratet) bist, lange warten. Denn im ALG 2 ist so ziemlich jede Arbeitstätigkeit zumutbar, auch im ungelernten Bereich, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Da sieht es mit einer teuren Umschulung eher mau aus. Dessen ungeachtet, das du wohl schon genug Lebenszeit mit Schulbesuchen verschwendet hast, wenn ich das so nachvollziehe, was du schreibst.

    Zitat

    Nochmal: Gibt es einen Paragraphen mit dem ich argumentieren könnte?


    Nein, woher auch? Es gibt nur § 22 SGB II, wonach Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden können. Welche, das entscheidet das Amt.

    Nochmal: Was soll dir ein Makler helfen, wenn die Vermieter nicht an ALG 2 Empfänger vermieten wollen? Makler werden dort übernommen, wo Mietwohnungsknappheit herrscht. Gegen die Ablehnung als Mieter hilft auch kein Makler. Also braucht auch kein Amt diese Kosten übernehmen.

    Gab es denn mal irgendwelche Untersuchungen beim Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit oder auf welcher Grundlage entscheidet dein Vermittler, dass du langfristig zu krank zum arbeiten bist?

    Warum hast du die Wohnungen nicht bekommen bzw. was sollen die hinsichtlich eines Maklers aussagen? Einen Makler bezuschusst das Amt maximal, wenn Wohnraumknappheit vorliegt. Nicht, wenn es ausreichend Wohnraum gibt, der Vermieter einen aber wegen Schufa, fehlendem Einkommen, zuviel Tieren usw. nicht nehmen will. Und da hilft auch kein Makler, denn der kann auch keinen Mietvertrag abschließen, wenn der Vermieter dich nicht will.

    Was haben denn Klagen jetzt mit Freundlichkeit oder so zu tun?!


    Du schreibst nur Wischiwaschigeschwätz. Was ist denn passiert? Was machen "die Sachbearbeiter" denn? Kennst du alle x-tausend SBs der Jobcenter bundesweit?

    Im Normalfall steht bei jeder Überweisung ein Überweisungszweck, sei es eine Kundennummer oder ähnliches. Was stand denn bei den 672 Euro dabei? Gab es einen Bescheid vom Jobcenter über 672 Euro (sicherlich nicht, wenn es nicht vom JC kam)?


    Dass die Halbwaisenrente dir nicht mehr zusteht, wenn du die Voraussetzungen (Ausbildung/Schule/Studium) nicht mehr erfüllst, das ist doch logisch. Als Ex-Student verfügst du über Abitur, du bist also kein kleines Dummerchen, das mal so tun kann, wie wenn es das nicht versteht...

    Dir ist aber nie in den Sinn gekommen, dass ein SB auch (nur) ein Mensch ist und kein Roboter und dass es ggf. aus dem Wald hinausschallt, wie man hineinruft?!


    In welcher Weise wurdest du denn anders behandelt als andere und woher weißt du, wie andere so behandelt werden?