Bafög ist ja auch nicht für die Studiengebühren gedacht... Es gibt nichts dafür. Weder von der Bafögstelle noch vom Jobcenter.
Beiträge von Turtle1972
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90%? Dein Halbwissen ist ja zu bedauern. Bei mir liegt der Klageerfolg bei derzeit ca. 60%, mein Gutster. Wann ich -nach insgesamt über 20 Jahren Berufstätigkeit sowohl im Sozialamt als auch ARGE/JC- eine dreimonatige Einarbeitung bekommen haben soll, entgeht mir. Mir hat mein Jurastudium gereicht. Was qualifiziert dich, außer der Tatsache, dass du Verpflichtungen, die nach BGB dem Kindesunterhalt nachrangig sind, bevorzugst und damit den von mir genannten Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht erfüllst?
Jung, du bist ein Straftäter, ich weiß überhaupt nicht, wo du noch die Kaltschnäuzigkeit hernimmst, die du hier an den Tag legst. Verwehrst deinem Kind den ihm zustehenden Unterhalt und zeigst mit Finger auf andere? Macht dich das grad besser? Ich sags dir: nein, kein Stückchen. Ich bin es nicht, die Straftaten begeht, sondern du. Und zwar sehr wohl mit Mutwillen, denn du machst es ja mit Vorsatz.
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Der ALG 1 Anspruch dürfte verbraucht sein. Aufnehmen müsst ihr sie nicht...
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Zitat
"Ichweißüberallesbescheiddauerklugscheisserin"
Ist im Übrigen beruflich bedingt. Als Widerspruchs/KlageSB im Jobcenter muss man sich auch -wenigstens ansatzweise- mit Unterhalt auskennen. Und dein Fall ist ja sowas von glasklar... Klarer gehts nicht. Wie schon der Anwaltskollege dir augenscheinlich vermittelt hat.
Bei wem spinnt es also jetzt? Bei dir, der du den Straftatbestand des § 170 StGB erfüllst.
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Natürlich wird Kindergeld als Einkommen beim ALG 2 angerechnet.
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Du kannst davon ausgehen, dass meine Aussagen korrekt sind und du froh sein kannst, wenn du keine Strafanzeige bekommst, weil du deinen laufenden Unterhalt nicht mehr zahlst.
Verständnis für jemanden zu heucheln, der seinen Unterhalt nicht zahlt, obwohl er zahlungsfähig ist, liegt mir fern. Komm damit klar oder lass es, mir ist das egal.
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Ganz ehrlich? Bei dir hakt es wohl... Deinem Kind steht sein titulierter Unterhalt zu. Selbst, wenn die Mutter des Kindes Top-Managerin bei VW wäre und 3.000.000 Euro im Jahr verdienen würde, hast du den Unterhalt zu bezahlen. Kannst du es nicht, musst du den Titel ändern lassen. Änderst du den Titel nicht, musst du halt nachzahlen. Punkt. Da brauchst du deine Jammermär nicht vortragen, es ist so.
Und zu den 2 Monaten Nichtzahlung: wäre ich die Mutter, hättest du von mir eine Anzeige wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht am Hals. Sowohl das Jugendamt als auch deine Ex haben im Interesse deines ersten Kindes zu handeln. Deine neue Frau und dein noch ungeborenes Kind spielen dabei keine Rolle. Deine Neue hat ALG 1 und kann sich und ihr Kind ernähren, außerdem ist es garantiert nicht so, dass du nach Abzug des laufenden Unterhaltes NICHTS mehr hast bei 1500 Euro Lohn! Du kannst also sehr wohl Unterhalt zahlen. Fürs Baby muss nicht alles neu gekauft werden, es gibt auch gute gebrauchte und günstige Sachen. Wie machen es denn andere, die keine 2200 Euro (dein Lohn und die 700 Euro ALG 1) im Monat haben?!
Ich glaub, ich spinne...
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Wenn man 6 Bewerbungen im Monat als normal empfinden würde, würde man nicht fragen.
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Nein, ich frage aus lauter Langeweile, oder wie?! Umziehen kann sie immer, ob jetzt noch im Bafögbezug oder später mit ALG 1/ALG 2. Wenn sie es bezahlen kann, Kaution und Umzugskosten aufbringt: wer will es verbieten. Und zu ALG 1 kann man nunmal nur mit den genauen Daten was sagen.
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Genau. Und ich bin da nunmal nicht die Geduldigste, weil Unvernunft und Unverstand mich auf die Palme bringt...
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Erstmal nutze doch bitte die Zitierfunktion, damit man überhaupt lesen kann, was du zitierst und was du noch dazu schreibst!
Zweitens: wenn es nur 3 Stunden in der Woche waren, dann ist das doch überhaupt kein Problem, du darfst doch BIS zu 3 Stunden AM TAG arbeiten! Erwerbsunfähig bedeutet ja nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten darf.
Bleibt nur noch der verschwiegene Verdienst, der natürlich auf deine Rente anzurechnen ist. Also melde dich schleunigst bei der Rentenversicherung!
Und bitte, was hat das mit Angst machen zu tun, wenn man schreibt, dass du was zurückzahlen musst?! Dass du nicht korrekt gehandelt hast, ist dir doch offensichtlich klar und dass das Konsequenzen haben wird, auch.
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Ich kann nicht antworten, wenn du nicht korrekt auf meine Fragen antwortest. Ich fragte, WANN sie umziehen will, also das genaue Datum, kein Wischiwaschi. Ich fragte, von WANN bis WANN sie ALG 1 bekommt hat usw... Du musst schon die Fragen genau beantworten!
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Wenn man Blödsinn schreibt, sollte man verkraften können, wenn jemand das Ding beim Namen nennt. Und wenn meine Rechtsauffassung unsäglich falsch sein sollte, dann wundere ich mich doch sehr, dass der Gesetzgeber in § 11 SGB II "Geldeswert" geschrieben hat und dass mein Sozialgericht sich meiner Rechtsauffassung anschließt, wenn ich sie so vor dem SG vertrete.
Welcher juristische Abschluss qualifiziert dich denn, zu beurteilen, dass die Aussage einer Person, die in der Widerspruchsstelle täglich mit diesen Fragen zu tun hat, falsch ist?!
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Zitat
"Es gilt dann letztlich, der Zuflussmonat der wirtschaftlichen Verwendung; also dann in dem entsprechenden Monat wird die ALG II-Leistung angerechnet/reduziert, wenn die besagten EUR 160,- tatsächlich auf meinem Bankkonto (Kontoauszug) gutgeschrieben sind... !!!!!!..."
Ich antworte dir nochmal gerne: Zuflussmonat ist der Monat, indem die 160 Euro in GELDESWERT (Scheck) zugeflossen sind. Du kannst gern in § 11 SGB II und den einschlägigen Kommentierungen nachlesen, günstigstenfalls mit einem juris-online-Account.
ZitatNur sind Ihre o. g. Einlassungen (leider) nicht korrekt
"Leider" sind nur deine Einlassungen der größte Nonsens ever. Wenn du das Zuflussprinzip nicht verstanden hast, dann führe doch andere Menschen nicht in die Irre. Jedem Blödmann sollte wohl klar sein, dass es nicht einfach weiter ALG 2 gibt, obwohl da einer jeden Monat Schecks in Millionenhöhe erhält und die bunkert, weil er sie erst in x Jahren einlösen möchte.
Das sollte mal einer vor Gericht versuchen durchzubekommen. Ich würde mich schlapp lachen und so mancher Richter auch. Gibt natürlich auch welche, die böse werden und ob solch einer rechtsmissbräuchlichen Klage das Fähnlein "Mutwillenskosten" schwenken.
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Hast du genau 3 Stunden/Tag gearbeitet? Oder mehr/weniger? Arbeitest du noch? Wenn nein, wieso nicht? Hast du die DRV überhaupt schon kontaktiert?
Ich glaube, du fragst nach ungelegten Eiern. Wenn die DRV dir rückwirkend die Erwerbsminderungsrente aberkennt, weil du mehr als 3h/Tag gearbeitet hast, wirst du wohl deine Eigentumswohnung für die Rückzahlung mit einsetzen müssen... Oder wie wolltest du monatlich über 700 Euro Rente zurückzahlen?
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Wann es Kindergeld für Ausländer gibt, kannst du hier: http://www.einwanderer.net/Kindergeld.134.0.html nachlesen.
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Blödsinn. Einkommen ist alles in Geld oder GELDESWERT. Ein Scheck ist dann anzurechnen, wenn du ihn erhältst, denn ab da kannst du auch darüber verfügen, wenn du wolltest. Wann du ihn einlöst, ist ja wohl dein Bier.
Und wenn man Bargeld bekommt, ist es auch erst anrechenbar, wenn man es aufs Konto einzahlt, zahlt man es nie ein, sondern gibt es gleich aus, ist es überhaupt kein Einkommen, oder wie dachtest du dir das?!
Wenn es anders wär, dann wären andere bestimmt längst schon so schlau und ließen sich ihre Löhne per Scheck auszahlen und würden sie dann nur einmal im Jahr einlösen und 11 Monate volles ALG 2 kassieren. Du denkst auch, der Gesetzgeber macht die Hose mit der Kneifzange zu und die anderen Blöden sollen doch ehrlich arbeiten und mit ihren Steuergeldern die Schlauen finanzieren.
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Ja, kannst du. Es wird aber TROTZDEM angerechnet, so dass du dann 160 Euro WENIGER hast! Wenn du den Scheck einlöst, bist du wenigstens bei 0,00! Ist das so schwer zu verstehen?
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Das ist doch kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit!!!
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Wann will sie denn umziehen? Wenn sie im Sommer fertig ist oder jetzt gleich? Wäre es nicht günstiger, umzuziehen, wenn man weiß, wie es beruflich weitergeht?
Ob sie ALG 1 bekommen kann, hängt von ihren Vorversicherungszeiten ab. Hat sie schonmal (nach der Ausbildung?) ALG 1 bekommen? Wenn ja, von wann bis wann und wie lange? Seit wann macht sie das Abi und erhält Bafög? Ohne nähere Angaben kann man deine Fragen nicht beantworten.
