Natürlich sind es "nur" 160 Euro weniger, aber mal ganz ehrlich... Auf blöde Fragen muss man doch blöde Antworten geben, oder?
Beiträge von Turtle1972
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Kannst du machen. Du kannst auch einen 1000 Euro Schein nehmen und ihn verbrennen, daran hindert dich niemand.Ändert aber nichts daran, dass es Einkommen ist und man es dem Jobcenter bekannt zu geben hat.
Heißt im Endeffekt, dass du nach Zerreißen ggf. 320 Euro weniger hast...
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Und die anderen 2 Kinder bekommen kein Kindergeld? Wenn die mit HWR und Wohngeld ihren Bedarf gedeckt haben, war auch deren Kindergeld mit bei dem Kindergeldberechtigten anzurechnen...
Du schreist ziemlich laut, überleg vorher mal.
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Nein, definitiv nicht. Du solltest eher mal klären, wieso die Krankenkasse nicht alles übernimmt. Normalerweise hätte auch der Zahnarzt dahingehend vorher beraten müssen.
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Zitat
Beim neuen vorl. Alg 2-Bescheid wird jetzt der Azubi gar nicht mehr berücksichtigt. Weder mit Regelsatz noch mit seinem Lehrlingsentgelt.
Ist das vielleicht so, weil er mit seinem Einkommen plus Kindergeld den Regelsatz übersteigt und auch Wohngeld beantragen müsste ??Wahrscheinlich.
ZitatDie Kosten der Unterkunft (wir bewohnen ein Eigenheim) werden nur noch gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. Leider sind dazu im Bescheid keine näheren Erläuterungen vorhanden. Bedeutet das, dass z.B. Schuldzinsen der Bank nur in dem Monat übernommen werden, in welchem sie
anfallen ? In unserem Fall wäre das vierteljährlich und nicht wie früher Schuldzinsen ./. 12 Monate= monatl. Anteil.Ja, genau so.
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Natürlich. Man hat euch ja mitgeteilt, dass die Bewilligung nur VORLÄUFIG ist. Wie definierst du denn sonst "vorläufig"? Das bedeutet doch, dass man sich nicht sicher sein kann, dass man das, was vorläufig gezahlt wird, auch voll behalten kann.
Du kannst doch auch in § 328 SGB III selbst nachlesen:
Zitat(3) Auf Grund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit mit der abschließenden Entscheidung ein Leistungsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe zuerkannt wird, sind auf Grund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen zu erstatten;
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Ja, natürlich wird ihr Einkommen für deinen Lebensunterhalt mit angerechnet und zwar, bis du 25 bist oder wieder ausziehst. Ob sie dir Taschengeld gibt, ist ihre Sache, der Löwenanteil entfällt ja auf Nahrungsmittel und Miete/Strom, den sie sowieso zahlt.
Ob es überhaupt ALG 2 gibt, hängt von der Höhe der Miete ab und ob du auch eigenes Einkommen, z. B. Kindergeld hast. Dazu gibts aber genug ALG 2 Rechner im Netz, die du nutzen kannst.
Wie sieht es denn alternativ bei dir mit etwas aus, was man "Arbeit" nennt, um deine Mutter (und dann später den Steuerzahler) zu entlasten? Mit 24 bist du ja kein Kleinkind mehr...
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Wieso regt man sich dann über gerade mal 6 Bewerbungen im Monat auf?!
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Zitat
Auch Studenten können Kosten für Unterkunft bekommen, wenn die angemessenen Kosten den der Bafög-Pauschale übersteigen.
Dann benenne mal die Rechtsgrundlage, wonach Studenten mit eigenem Wohnraum einen Mietzuschuss bekommen können. § 27 Abs. 3 SGB II gibt das jedenfalls nicht her:
Zitat(3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 61 Absatz 1, § 62 Absatz 2, § 116 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.
§ 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG sind die Studenten, die noch bei ihren Eltern wohnen. Studenten mit eigener Wohnung haben KEINEN Anspruch auf den Mietzuschuss!
Die TE kann ja ihren ALG 2 Bescheid mal anonymisiert einstellen, dann kann man beurteilen, ob ihr die Leistungen zu Recht zustehen oder nicht.
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Na, das mit dem "nur" sehe ich anders. Soweit die FS-Verlängerung für den Job nötig ist, gehört es m. E. n. durchaus zu den nach § 11b Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB II möglichen Absetzbeträgen.
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Na, shoppen gehen Frauen doch immer gern...
Wenn du jedoch "JOB" meinst (nennt man auch "arbeiten"): Deine Frau ist natürlich (wie du auch) verpflichtet, ihre Arbeitskraft zum Bestreiten des Lebensunterhaltes einzusetzen. Wenn sich die 2 Jobs miteinander vereinbaren lassen oder der zweite besser bezahlt ist, dann spricht da nichts dagegen, es sei denn, deine Frau kann nachweisen (ärztliches Gutachten), dass sie nicht Vollzeit arbeiten kann.
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Naja, 3 Monate lang 30% Sanktion wären 351,90 Euro weniger ALG 2. Alle 5 Jahre 250 Euro zu bezahlen, dürfte günstiger sein.
Das Problem ist nunmal, dass es bei einem 450 Euro Job nur die 100 Euro Grundfreibetrag gibt. Würdest du mehr verdienen, könnten alle für die Arbeit notwendigen Aufwendungen abgesetzt werden, also auch die 250 Euro.
Im Endeffekt bedeutet es, dass die 250 Euro in den 100 Euro monatlichem Grundfreibetrag enthalten sind. Geht man davon aus, dass das 1200 Euro Freibetrag pro Jahr und dann 6000 Euro in 5 Jahren sind, sollten doch da auch die 250 Euro für die Verlängerung drin sein. Das Zauberwort heißt "ansparen".
Deine Empfehlung ist prima. Kündigen wir doch morgen alle und machen einen auf arbeitslos.
Fragt sich nur:
1. Woher dann das Geld fürs ALG 2 kommt, wenn keiner mehr arbeitet und Steuern zahlt.
2. Wie man überhaupt leben soll, wenn niemand mehr arbeitet und daher auch keine Lebensmittel und Co. produziert werden.Vielleicht mal darüber nachdenken, auf welchem Niveau du gerade jammerst.
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Wie kommst du darauf? Es ist ja gerade gesetzlich vorgeschrieben, dass der Umfang der Eigenbemühungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben wird!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html
Zitat2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
Wenn man 30 Tage im Monat Zeit hat, sind deiner Meinung nach 6 Bewerbungen im Monat, also ca. 1,25 Bewerbungen in der Woche nicht schaffbar?! Oder wie soll man das verstehen?!
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Nein, natürlich nicht. Das reicht sicherlich als Grund dafür, dass du dir eine eigene Wohnung suchen kannst, aber das ist doch kein Beweis, dass es ohne Makler keine Wohnung gibt, dort, wo du wohnst.
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Einen Maklerschein nach § 34c Gewerbeordnung braucht jeder, der originäre Maklertätigkeiten ausüben möchte: http://www.maklerschein.de/faq.html
Das ist nicht bundeslandbezogen.
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Ich gucke mir deinen Schrott nicht mehr an.
381 Euro ist der Regelsatz, 30% davon werden gekürzt, bleiben also 266,70 Euro Bedarf. Davon wären bei rechtzeitiger Zahlung deine paar Glocken HWR abgezogen worden, so dass es eben noch ca. 100 Euro ALG 2 gegeben hätte. Weil das JC aber, da die HWR noch nicht gewährt worden ist 266,70 Euro gezahlt hat, steht ihr die HWR zu. PUNKT.
Junge, ich arbeite als SB in der Widerspruchsabteilung, fahre wegen so einem Scheiß jede Woche zu Gericht. Wenn dem nicht so wäre, hätte mir das ein Richter sicherlich irgendwann mal erzählt.
Aber langsam wirds mir jetzt mit dir doch ein bisschen zu blöd. Wenn du meinst, die DRV hätte an dich auszahlen müssen, musst du sowieso die DRV verklagen, da die DRV dein Schuldner wäre. Und nicht das JC. Viel Spaß dabei. PKH wirds aber nicht geben, da klare Rechtslage.
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Anna, ob du es wahrhaben willst oder nicht: es wird nicht lustig, dem Jobcenter nachzuweisen, dass es wirklich WICHTIGE GRÜNDE im Sinne des SGB II dafür gibt, dass man dir die Wohnung bezahlen soll. Hast du denn ärztliche Atteste oder sonst irgendwas in der Hand, womit du die Unzumutbarkeit, zuhause zu wohnen, beweisen kannst? Hast du mal die Polizei gerufen wegen der Freiheitsberaubung durch deine Mutter?
Im Übrigen denke ich schon, dass man sich ein Berlin auch ein WG Zimmer mit Bafög leisten kann. Genauso, wie ich dir dein "ich kann nicht nebenbei jobben" nicht abnehme. Andere Studenten können das auch. Im ALG 2 wirst du auch sofort Maßnahmen machen müssen, dich bewerben, jobben etc. Da gibts keine Schonfrist.
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Mit dem Alter beim Bafög irrst du ein bisschen: http://das-neue-bafoeg.de/de/226.php
Beim BAB ist es egal, da ist wichtig, dass es noch keine Erstausbildung gibt. Du musst also BAB beantragen, deine Familie bekommt weiter ALG 2. Ob von deinem Lohn/BAB was auf sie angerechnet wird, wird das Jobcenter errechnen. Erstmal musst du mit deinem Einkommen deinen Bedarf decken.
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U25 und ausziehen bei den Eltern?! Mit ALG 2? Vergiss es. Du hast es doch in der Hand, auszuziehen, da du gerade ein Studium machst. Du bekommst nach Auszug höheres Bafög, kannst dir also eine eigene kleine Bude oder ein WG Zimmer leisten. Aber mit Studienabbruch und ALG 2, das wird garantiert nicht lustig.
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Hä?! Bei dir ist es ja wohl der Fall, dass du eben MEHR ALG 2 bekommen hast als die paar Euronen Halbwaisenrente und auch noch mehr, als du die Sanktion hattest. Wäre es weniger gewesen, z. B. nach Sanktion nur ein Auszahlbetrag von z. B. 20 Euro, dann würde dem JC nur 20 Euro HWR zustehen und dir der Rest.
Aber du hast doch auch nach Abzug der Sanktion noch höheres ALG 2 erhalten als die HWR beträgt. Ist denn das so schwer zu verstehen?!
