Beiträge von Turtle1972

    Nein, der Regelbedarf!!! ist und bleibt 382 Euro. Das ALG 2!!! wäre dann 2 Euro.


    382 Euro REGELBEDARF!!!!!
    - 380 Euro Rente
    = 2 Euro ALG 2


    Ein allerletztes Mal: die Sanktion errechnet sich NICHT vom ALG 2, also dem, was nach Abzug des Einkommens noch ausgezahlt wird!!!! Sondern vom VOLLEN Regelbedarf.


    Zitat

    Bedeutet: Die können mir, obwohl ich nur 3 Euro vom Amt beanspruche, hunderte Euro von mir klauen?


    Hä?


    Wenn du bei 3 Euro ALG 2 zu 100% sanktioniert wirst, fallen einfach deine 3 Euro weg.


    Lies einfach hier nach: http://harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-31---20.03.2013.pdf
    Randziffer 31.28 und 31.31


    Mir fehlt der Nerv, es dir jetzt zum x-ten Mal zu erklären, ich habe den Eindruck, du wirst es trotzdem nicht kapieren. Halbwaisenrente ist vielleicht "dein Geld", aber DEIN Geld MINDERT natürlich den ALG 2 Anspruch. Ansonsten würde JEDER ALG 2 bekommen, egal, wieviel "eigenes" Geld er hat, "Bitch"!


    Und natürlich haben andere Sozialleistungsträger etwas mit dem Jobcenter zu tun. Sie zahlen nämlich Leistungen, die dem ALG 2 VORRANGIG sind, also auf ALG 2 anzurechnen sind als Einkommen.

    Nö, bin ich nicht. 2011 erster Beitrag hier: BvB, man will aber umziehen, was dann sicherlich zum Abbruch der BvB führt(e). Wenn man eine BvB macht und eine eigene Wohnung hat, mag es zwar HWR geben, aber dann auch BAB (und Kindergeld) und KEIN ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB II).


    Und eine BvB dauert auch nicht 2 Jahre... außerdem gibts 2 Jahre HWR rückwirkend, also ab 2012... Und 2012/2013 gibts keine Themen des TE hier. Erst 2014 mit der HWR-Nz, wo aber geschrieben wird, dass es um Monate ohne ALG 2 geht...


    Alles widersprüchlich.

    Wir reden nicht aneinander vorbei, du verstehst nur schlichtweg nicht. Die gesetzliche Regelung lautet:


    Zitat

    (1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs.


    Also, wie hoch ist die Minderung: "30% des...maßgebenden Regelbedarfs". Und der war bei dir 381 Euro, also beträgt die Minderung 114,30 Euro.


    Was wird gemindert?: "das Arbeitslosengeld II".


    Arbeitslosengeld II ist Regelbedarf + Miete abzüglich Einkommen. Nicht nur der Regelbedarf.


    Wenn wir dein Beispiel nehmen, sähe es so aus:


    380 Euro Regelbedarf
    - 380 Euro 100% Sanktion
    200 Euro Miete
    ------------------
    200 Euro Bedarf


    - 350 Euro Rente (30 Euro Versicherungspauschale abgezogen)


    = 0 Euro ALG 2


    Du wirst keine Nachzahlung bekommen. Höchstens von der Rentenversicherung die 30 Euro/Monat, die nicht zur Erstattung angemeldet wurden. Das aber auch nur, wenn es in der Zeit kein anderes Einkommen wie z. B. Kindergeld gab, wo die 30 Euro schon berücksichtigt wurden.


    Würdest du mir bitte endlich beantworten, wieso du überhaupt HWR bekommst?!

    Es wird kein Einkommen sanktioniert! Das Einkommen wird (und wäre) auf den verbleibenden ALG 2 Bedarf angerechnet, nichts weiter. Die Höhe der Sanktion BEMISST sich nach der Höhe des Regelbedarfs. Egal, was an ALG 2 ausgezahlt wird, also egal, ob du Aufstocker oder Vollempfänger bist.


    Selbst ohne Miete ist es doch einfach zu begreifen:


    alt:
    381 Euro
    - 114,30 Euro Sanktion
    -------------------
    266,70 Euro Bedarf
    - 0,00 Euro Einkommen
    ------------------
    = 266,70 Euro ALG 2


    neu:


    381 Euro
    - 114,30 Euro Sanktion
    ---------------------
    266,70 Euro Bedarf
    - 90 Euro Halbwaisenrente (30 Euro sind anrechnungsfrei wegen Versicherungspauschale)
    ------------------
    = 176,70 Euro ALG 2


    Heißt: wäre die HWR rechtzeitig damals schon geflossen, hättest du damals entsprechend weniger ALG 2 bekommen.


    Im Übrigen verstehe ich immer noch nicht, wieso du überhaupt HWR bekommst, denn du bist nicht unter 18, du machst keine Ausbildung und bist auch nicht aufgrund Behinderung nicht in der Lage, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
    --------------------

    Nein. Eine Sanktion richtet sich immer nach dem Regelsatz, beträgt also immer x Prozent von z. B. 391 Euro. Außerdem hast du doch sicherlich auch noch Miete erhalten.


    Wieso bekommst du überhaupt HWR? Dazu müsstest du unter 18 sein (dagegen spricht, dass du seit 2 Jahren mit dem vollen Regelbedarf ALG 2 bekommst), eine Ausbildung machen (dann gäbs aber kein ALG 2) oder quasi erwerbsunfähig sein (behindert und kann aus diesem Grund nicht für sich selbst sorgen), dann wärest du aber in der Sozialhilfe und nicht im ALG 2.

    § 22 Abs. 1 SGB II besagt, dass, wenn jemand ohne wichtigen Grund umzieht, dass dann nur die alten Mietkosten berücksichtigt werden. Du ziehst ja nicht ohne wichtigen Grund um, deine Wohnung ist für 3 Personen zu klein. § 22 Abs. 4 SGB II besagt nun wiederum, dass man sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zustimmung des JC einholen soll, das JC diese aber nur geben muss, wenn es einen wichtigen Grund für den Umzug gibt UND die Wohnung angemessen ist. Letzteres wäre bei dir nicht der Fall. Das heißt (und ist auch durch die Rechtsprechung bestätigt), dass du zwar keine Zustimmung zum Umzug bekommst, man aber die Maximalangemessenheitsgrenze der Mietkosten berücksichtigen muss, weil du einen wichtigen Grund für den Umzug hast, nämlich die unzumutbar kleine Wohnung.

    Auch das wird niemanden vom Jobcenter interessieren, denn es ist durchaus zumutbar, dass er dann eine andere Kita besucht.


    Du kannst doch trotzdem in eine teurere Wohnung ziehen, das kann dir niemand verwehren. Du musst halt dann damit leben, keine Umzugskosten und kein Kautionsdarlehen zu bekommen und dass man nur die maximal angemessene Miete berücksichtigt.

    Was hat das mit Frust zu tun, wenn ich dir mitteile, dass deine Gründe nicht hinreichend wichtig im Sinne des § 22 SGB II sind? Dir steht es frei, in eine teurere Wohnung zuziehen, immerhin hast du durch den MB für Alleinerziehung über 100 Euro mehr zur Verfügung als andere ALG 2 Bezieher. Fakt ist jedoch, dass eine Kostensenkung verlangt werden kann, weil es nunmal Wohnungen für den Preis gibt. Und was irgendwann mal ist, wenn dein jüngstes Kind im Kita-Alter ist: das interessiert doch heute noch nicht. Dessen ungeachtet, dass tausende Eltern auch ohne Oma und Opa auskommen (müssen) und deren Kinder in normalen Kitas betreut werden und sie trotzdem arbeiten können.

    Dann schlage ich vor, mit dem Ehegatten Richtung Österreich abzuwandern und zu schauen, ob die Sozialleistungen dort wirklich so herausragend sind. Ansonsten wüsste ich nicht, wieso mir nicht zusteht, eine solche Antwort zu geben, denn, dass man bei einer Eheschließung nunmal sagt "in guten wie in schlechten Tagen" und dass im BGB im Weiteren steht, dass Ehegatten einander zu Unterhalt verpflichtet sind: das sind harte Fakten, oder willst du das etwa bestreiten?


    Also nochmal: wenn du nicht genug verdienst, um euch beide zu ernähren, solltest du froh sein, dass es ALG 2 gibt. Und nichts weiter. Es gibt genug Länder, da sieht es anders aus. Versuchs doch mal in Italien oder Spanien...

    Dann schmeiß deinen Mann halt raus, wenn du keine paar Euronen für ihn übrig hast. "In guten wie in schlechten Zeiten" - hat euch das bei Eheschließung niemand erklärt oder hast du nur auf die günstigere Steuerklasse spekuliert, aber völlig vergessen, dass man sich in einer Ehe auch gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet ist? Dessen ungeachtet, dass du nun wahrlich gerade mal einen Bruchteil seines Unterhalts aufbringst, wenn es noch 350 Euro ALG 2 gibt...


    Anstelle, dass sie froh ist, dass es noch sowas gibt wie ALG 2, weil ihr Lohn nicht für beide reicht... Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Warum kannst du nicht Vollzeit arbeiten? Dein Unterhalt hat natürlich hinter dem der Kinder deines Mannes zurückzustehen, du kannst ja arbeiten. Und deinem Kind gegenüber ist er nicht unterhaltspflichtig. Wenn du mit zeitwiese 5 Personen meinst, dass die 2 Kinder zu Besuch kommen: auch das ist normal. Wenn er Umgang mit seinen Kindern will, muss er das auch bezahlen.


    Ansatzpunkt mag einzig und allein der eheliche Kredit sein. Wieso hat er den allein übernommen bzw. wie wurde das geregelt, dass er den übernimmt?

    Nun, ab und zu nehme ich mir die Zeit. Man will ja wissen, wer von seinen Steuergeldern sich was leisten möchte. Und schön, dass der Umzug von gestern auf heute genehmigt wurde. Mach dich doch nicht lächerlich. 20 km wären im Tagespendelbereich, selbst mit Arbeitsaufnahme als Argument gäbe es hier keine Umzugsgenehmigung. Erzähl das deiner Oma, aber nicht jemandem, der beim Jobcenter arbeitet und weiß, wo der Hase langläuft.

    Wenn man als Alleinerziehende Motorrad fährt, höm. Viel gedacht an deine Kinder kannst du dabei auch nicht haben. Soviel nur dazu. Ansonsten spricht doch aus jedem Satz deiner Frage: "Wie bekomme ich möglichs viele und möglichs bequem, ohne dafür selbst einen Finger rühren zu müssen.". Und nichts weiter. Daran ändert nichts, dass du auf 400 Euro Basis gearbeitet hast. Viele andere arbeiten in Vollzeit mit 2 Kindern und tun nicht so, als wäre das das höchste der Gefühle, für 400 Euro zu jobben, nur, weil sie Kinder haben.


    Fakt ist: ziehst du ohne wichtigen Grund um, gibt es nur die Miethöhe, die das Jobcenter bisher berücksichtigt (§ 22 Abs. 1 SGB II). Von daher kannst du dir auch eine Villa mit 200 qm suchen, wenn die genausoviel Miete kostet, wie deine jetzige 75 qm Wohnung. Und wenn man Luxus möchte, sollte man was dafür tun, auch wenn dir diese Idee irgendwie fern zu liegen scheint.