Nein, der Regelbedarf!!! ist und bleibt 382 Euro. Das ALG 2!!! wäre dann 2 Euro.
382 Euro REGELBEDARF!!!!!
- 380 Euro Rente
= 2 Euro ALG 2
Ein allerletztes Mal: die Sanktion errechnet sich NICHT vom ALG 2, also dem, was nach Abzug des Einkommens noch ausgezahlt wird!!!! Sondern vom VOLLEN Regelbedarf.
ZitatBedeutet: Die können mir, obwohl ich nur 3 Euro vom Amt beanspruche, hunderte Euro von mir klauen?
Hä?
Wenn du bei 3 Euro ALG 2 zu 100% sanktioniert wirst, fallen einfach deine 3 Euro weg.
Lies einfach hier nach: http://harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-31---20.03.2013.pdf
Randziffer 31.28 und 31.31
Mir fehlt der Nerv, es dir jetzt zum x-ten Mal zu erklären, ich habe den Eindruck, du wirst es trotzdem nicht kapieren. Halbwaisenrente ist vielleicht "dein Geld", aber DEIN Geld MINDERT natürlich den ALG 2 Anspruch. Ansonsten würde JEDER ALG 2 bekommen, egal, wieviel "eigenes" Geld er hat, "Bitch"!
Und natürlich haben andere Sozialleistungsträger etwas mit dem Jobcenter zu tun. Sie zahlen nämlich Leistungen, die dem ALG 2 VORRANGIG sind, also auf ALG 2 anzurechnen sind als Einkommen.
