Beiträge von Turtle1972

    Jetzt geht das wieder los. Diese Wohnviertel sind dann nur Kindern von was zumutbar bitte?! Du möchtest staatliche Almosen haben, bist aber deiner Meinung nach besser als andere Almosenempfänger?


    Welche Rückzugsräume man seinem Kind bieten kann, hängt nunmal vom Geldsäckel ab. Nochmal: es hindert dich niemand, dir einen ordentlich bezahlten Job (Vollzeit?!) zu suchen, anstelle eines Jobs mit gerade mal 860 Euro brutto (Teilzeit?).


    Wenn es dir nur um die reine Frage gegangen wäre, dann wäre ja wohl nach GG52` eindeutigem Verweis auf die Gesetzeslage Ruhe gewesen. Nein, da kommt komisches Geblubbere, dass dein Lover ja nix mit deinem Kind zu tun hätte... Also geht es dir letztendlich eben nur um die Kohle. Und damit stehst du eben auf der Stufe mit den sogenannten Sozialleistungsschmarotzern.

    Schulden interessieren aber nunmal nicht, bei dem Kindergartenbeitrag kann man ggf. übers Jugendamt eine Ermäßigung erhalten und lt. Hamburger Richtlinien sind für 3 Personen ca. 500 Euro Nettokaltmiete angemessen, da müssten also 400 Euro BK und HK angemessen sind, das kannst du vergessen. Ein Kind, dass immer mal nur am Wochenende zu Besuch ist, braucht keine 10 qm (75 qm wären für 3 Personen angemessen).


    Es bleibt dabei: über kurz oder lang wird das Jobcenter so rechnen und wenn ihr nicht mit dem Geld klarkommt, dann solltet ihr das sein lassen mit dem Zusammenziehen. Alternativ kannst du dir deine Wunschträume natürlich erfüllen, indem du dir einen besseren Job suchst.

    Du hast 76 qm: http://www.sozialleistungen.in…ssen-angehoben-17964.html und die reichen dir immer noch nicht? Es gibt Kommunen, da wird Kleinkindern noch nichtmal eigener Wohnraum zugesprochen!


    Jetzt rätselst du schon rum, was ist, wenn sie 7 Jahre alt werden. Richtest du dich denn auf ein Leben mit Hartz IV bis zum Rentenalter ein oder willst du nicht auch mal wieder arbeiten gehen? Was ist eigentlich mit dem Vater der Kinder? Wenn der ordentlich Unterhalt zahlt, du arbeiten gehst, dann sollte es doch wohl auch ohne ALG 2 gehen und dann kannst du machen, was du willst.


    20 km sind im Übrigen keine Entfernung und der Wunsch, noch näher bei der Familie zu sein, ist kein wichtiger Grund im Sinne des SGB II. Wenn du also umziehen willst, musst du das selbst finanzieren. Ggf. auch die höhere Miete, wenn weiterhin dasselbe Jobcenter zuständig ist, da es dann nur die bisherige Miete berücksichtigen muss, wenn du ohne wichtigen Grund umziehst.

    Es gibt zwar im Netz durchaus Auflistungen der angemessenen Kosten der Unterkunft von Gemeinden und Städten, aber die müssen nicht immer aktuell sein. Wenn das Jobcenter Frankfurt/Main keine Homepage haben sollte, wo die KdU-Richtlinie veröffentlich ist, hilft wohl nur der Anruf dort.

    Es werden deine Grunddaten ins Vermittlungsprogramm aufgenommen, weil du nunmal Teil der BG bist. Da du aber als Studenten a) vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen bist und b) nach § 10 SGB II auch keine Arbeit aufnehmen musst, wird das dann erstellte Bewerberprofil auch gleich wieder quasi auf inaktiv gesetzt. Aber die Datenerfassung ist nunmal so...


    In diesem Programm (Verbis) werden später auch mal Anrufe aufgenommen, falls du mal mit dem JC telefonierst und was regeln willst.

    Den Höchstsatz Bafög wirst du nur bekommen, wenn ihr in getrennten Wohnungen lebt. Was habt ihr denn geplant?


    Deine Mutter muss sich erkundigen, was in Frankfurt angemessen ist an Miethöhe und sich dann entsprechend was suchen. Du bist als Studentin dann gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Musst natürlich trotzdem gucken wegen Miethöhe, denn Bafög ist jetzt nicht unbedingt üppig.

    900 Euro Miete? Für 3 Personen? Wo denn das? 180 Euro UVG ist das UVG für Kinder von 6 bis 12 Jahren. Da muss es dann noch in eine Kita? In dem Alter dürfte es doch schon in die Schule gehen, oder?


    710 Euro verdienst du
    1090 Euro er
    180 UVG
    184 Kindergeld
    -------------
    2164 Euro


    - 900 Euro Miete


    = 1264 Euro übrig


    Was habt ihr denn für Versicherungen, dass da nur noch 400 Euro übrig bleiben?

    Du hältst dich aber immer an einem Ort auf? Wie muss man sich deine Obdachlosigkeit vorstellen? Wohnst du bei Freunden? Bei einem bestimmten? Abwechselnd mal bei verschiedenen?


    Du brauchst erstmal eine postalische Anschrift und zwar nicht pro forma, sondern einer Anschrift, wo du dann auch täglich nach Post schaust, z. B. bei der Caritas oder AWO oder so. Wenn du halt nicht bei nur einer Person wohnst. Dann kannst du dich ja dort anmelden.


    Und wenn du eine Postanschrift hast, kannst du dich natürlich auch wieder beim Jobcenter melden und ALG 2 beantragen.

    Zitat

    Wieso sollte ich im Ausland wohnen? Hab ich das jemals gesagt?!


    Wegen deiner missverständlichen Überschrift:


    Zitat

    Ohne Wohnug nicht in D angemeldet

    Für mich heißt das "nicht in Deutschland angemeldet"


    Zitat

    und konntest Du ergründen ob hier ein Anspruch besteht?


    Du glaubst doch nicht, dass ich dir weiter helfe, nachdem ich so von dir angepöbelt wurde. Da hab ich weiß Gott Besseres zu tun.

    Nein. Es ist ja kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Es werden also 30 Euro monatlich abgesetzt, vorausgesetzt, diese 30 Euro werden nicht schon von anderem Einkommen abgezogen.

    Unter 25 und von zuhause ausziehen ohne wichtigen Grund (die du nennst, sind nicht wichtig im Sinne des SGB II) ist immer eine schlechte Idee. Wenn du einen Job hast und euch beide ernähren kannst, dann könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt.

    Wie kannst du die Wohnung zum 1.12.2013 mieten, wenn das Angebot erst zwischen Weihnachten (bekanntlich am 25.12. eines jeden Jahres) und Neujahr (1.1. eines jeden Jahres) kam?


    Wenn ihr ohne Genehmigung die Wohnung angemietet habt, sieht es schlecht aus wegen Umzugskosten. Anträge muss man vorher stellen. Außerdem ist doch das JC gar nicht mehr zuständig, wenn dein ALG 2 eingestellt wurde?