Meinst du nicht, dass der/die TE das nach anderthalb Jahren inzwischen geklärt haben dürfte?!
Beiträge von Turtle1972
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In wieviel Foren willst du das denn noch fragen? Ja, das ist so korrekt. Die Vermögensfreibeträge im SGB XII sind nunmal sehr gering und einen Verwertungsausschluss kennt das SGB XII auch nicht.
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Doch, das ist es. Und solche Aussagen a la "Ich glaube...", "Ich meine...", "Ich habe mal gehört...", "Ich bilde mir ein..." verunsichern andere User nur und helfen niemandem weiter.
Die Rechtsprechung des BSG zu angemessenem WOHNEIGENTUM (nicht MIETWOHNUNG!!!!) ist nun wirklich sehr gut im Internet zu recherchieren.
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Na ja, dass es aus den Umständen ersichtlich sein muss, dass du da nur untergeschlüpft bist, weil du noch keine Wohnung hast und dass die Bekannten eben nur Bekannte sind.
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Wenn die dich nachweislich nur als Gast aufgenommen haben, müssen die nichts nachweisen. Du gehst zum JC, stellst einen Antrag auf ALG 2, dann schilderst du deine Situatin und dass du eine eigene Wohnung brauchst, fragst, was die kosten darf, holst dir Wohnungsangebote, lässt eines davon absegnen, stellst dann Anträge auf Darlehen für Mietkaution, Umzugskosten und Wohnungserstausstattung und ziehst um...
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Was hat das mit dem JC zu tun? Das ist originäres Verwaltungsrecht, d. h., das gilt für alle Behörden, die Bescheide (Verwaltungsakte) erlassen. Ein Widerspruch ist nur gegen einen Verwaltungsakt möglich und ein Gutachten ist nunmal ein Gutachten und kein Bescheid.
Was hindert dich daran, ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder bei der DRV Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen? Gegen das vermeintlich fehlerhafte Gutachten kannst du dann z. B. vorgehen, wenn man dich sanktioniert, weil man dir auf Basis des Gutachtens Arbeit oder Maßnahmen angeboten hat, die du, weil du meinst, dass das Gutachten nicht stimmt, abgelehnt hast. Dann würde -nach erfolgtem Vorverfahren (Widerspruch)- das zuständige Sozialgericht sicherlich das Gutachten prüfen lassen, ggf. selbst einen Gutachter beauftragen.
Solange es aber keine Bescheide auf Grundlage des Gutachtens gibt, kannst du nur unter Vorlage eines Gegengutachtens darum bitten, dass du neu begutachtet wirst.
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"nicht klar kommen würde". Das müsste schon mehr als pubertäres Geplänkel sein. Also richtig mit Gewalt, Anzeigen bei Polizei, Jugendamt etc. Ist dem so?!
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NEIN! Und das wurde doch jetzt schon mehrfach beantwortet! Wenn euch eure Eltern das Zusammenziehen finanzieren wollen: bitte. Aber vom Steuerzahler gibt es nur für den pubertären Wunsch von Jugendlichen nach ungestörter Turtelei keine Geldmittel. Stelle dir das mal vor, was das gäbe, wenn jeder Jugendliche ab 18 Jahre auf Staatskosten auszieht und eine Wohnung bezahlt bekommt! Dazu bedarf es WICHTIGER Gründe! Welcher wichtiger Grund soll das bitte bei euch sein?
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Wenn du jetzt umziehen willst, musst du zusehen, wie du dein Leben finanzierst. Wie schon lacki schrieb: Der Steuerzahler ist nicht dazu da, deine Hormonschübe zu bezahlen. Ausziehen kannst du, wenn du die Ausbildung sicher hast und die dann anfängt, so dass du Geld verdienst. Also irgendwann im Spätsommer 2014.
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1. Gar nicht. Gegen eine Beurteilung kann man nicht in Widerspruch gehen. Du kannst nur ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn du meinst, dass es deinen Gesundheitszustand falsch beurteilt. Es steht dir doch z. B. frei, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, dann untersucht dich die DRV.
2. siehe 1.: vergiss es.
3. vergiss es
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Erstmal erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage ALG 2 nicht gezahlt wird. Einstellung wegen fehlender Mitwirkung? Versagung? Ablehnung eines Fortzahlungsantrages?
Und hast du jetzt nur nichts verdient und dazu auch die Nachweise erbracht, dass du keinen Gewinn gemacht hast oder hast du überhaupt gar nichts nachgewiesen, also überhaupt keine Belege eingereicht? Bei letzterem muss man sich ja die Frage stellen, was das für eine Selbständigkeit sein soll, bei der man weder Ausgaben noch Einnahmen innerhalb von 12 Monaten hatte.
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Was hat das mit falschem Nachnamen oder einer alten SB zu tun? Die Frage ist doch, ob die EGV eindeutig dir zuzuordnen ist. Und der SB schließt die im Namen des JC ab und nicht in eigenem Namen. Von daher ist es egal, ob du inzwischen nach SB X nunmehr SB Y hast.
Fakt ist: brichst du das Ding ab, bekommst du eine Sanktion. Dagegen kannst du dann mittels Widerspruch und Klage vorgehen und prüfen lassen, ob die EGV so ungültig ist, wie du dir das mit deinen laienhaften Rechtskenntnissen ausgedacht hast.
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Wenn dein Einkommen nicht für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft reicht, fällt niemand aus dem ALG 2 raus.
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Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, die besagt, dass du teilnehmen musst oder wurdest du anderweitig schriftlich mit einer Rechtsfolgenbelehrung zugewiesen?
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Was soll ich denn merken?! Studiengebühren werden nicht berücksichtigt und die 400 Euro, die beim Bafög anrechnungsfrei sind, müssen aus einem Job stammen und nicht aus der Ausbildung stammen! Ausbildungsvergütung wird angerechnet.
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/198.php
ZitatDie Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis, z. B. Vergütungen aus Pflichtpraktika, werden ohne Abzug von Freibeträgen angerechnet; sie vermindern die Förderung also in voller Höhe.
Wie du also bei über 500 Euro Azubilohn volles Bafög erhalten konntest, entgeht mir. Entweder du hast es verschwiegen oder du bist einfach ein Forentroll.
Erzähl den Quatsch also bitte irgendwo, wo man keine Ahnung vom BAföG hat.
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Veräppel wen anderes. Studiengebühren wurden noch nie beim Bafög berüchsichtigt: http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-516-bafoeg_vs_studiengebuehren.php
Und dein Gehalt würde aufs Bafög angerechnet, es ist daher nicht glaubhaft, dass du fast volles Bafög erhalten haben sollst und deinen Lohn. Irgendwas stinkt hier zum Himmel.
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Zitat
Dem gegenüber stehen ja 185€ Studiengebühren die mir bisher angerechnet wurden.
Seit wann werden Studiengebühren beim Bafög als Bedarf berücksichtigt?! Wen willst du denn vergackeiern?
ZitatBisher kam ich aufgrund der Vielzahl nicht auf die Idee einen Antrag auf Verschiebung zu stellen.
Der Vielzahl wovon? Ich denke, du studierst? Wie wäre es mal mit sinnvollen Sätzen?
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Nein, gibt es nicht. Und bei Krankheit gibts bzgl. Bafög Ausnahmeregelungen. Wenn die ausgeschöpft sind, stimmt was nicht bei deinen Angaben. Ist eh schon verwunderlich, dass du trotz der hohen Ausbildungsvergütung fast den vollen Bafögsatz erhalten haben willst.
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Was soll es da für Hilfe geben? Es wird doch niemand deine Klausurergebnisse verbessern können... Wenn du die Ausbildung nicht packst, musst du dich halt notfalls nach was anderem umsehen. 9 offene Klausuren haben doch einen Grund. Oder nicht?
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Ist der Unterhalt, den er zahlt, tituliert? Oder zahlt er den freiwillig? Nur tituliert er Unterhalt wird berücksichtigt.
