Klar. Such dir einen Anwalt und setze deine Ansprüche durch. Wenn dir das Haus hälftig gehört und er allein drin wohnt, steht dir -neben Trennungsunterhalt etc.- auch Nutzungsentschädigung dafür zu.
Beiträge von Turtle1972
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Gratulation. Du hast gerade das monetäre Perpetuum Mobile erfunden.
Das ist alles nur geklaut...

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Wenn du meinst, dass sie nerven, dann ist das dein Problem. Aber genau das wird man dir von Behördenseite und ggf. auch vom Sozialgericht vorhalten, wenn du meinst, dort angeben zu können, dass man zu dem Preis ja üüüüüüüüüüüüüberhaupt nichts findet.
Denn du schriebst:
ZitatDas Problem ist, dass es in der gesamten Gegend keine Wohnung gibt die von der Größe infrage kommt und günstiger ist.
Dem ist nunmal nicht so. Im Übrigen kann die Wohnung durchaus größer sein als 95 qm, das SGB II spricht nur von "angemessenen KOSTEN der Unterkunft". D. h.: es kommt allein auf die Miethöhe und nicht auf die Größe der Wohnung an.
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Also immoblienscout24.de spuckt bei "ab4 Zimmer"wohnungen im Umkreis von 50 km immerhin 185 Angebote aus... Dass es da nichts gibt kann irgendwie nicht sein.
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25 und auf einem Niveau, mit dem sich selbst ein Dreijähriger schämen müsste...
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Meine Grundlage besteht darauf, unter 1000 Euro netto im Monat, bewege ich mich nicht.
Bitte sehen Sie, das nicht als Provokation, sondern als sachliche Grundlage meiner Person, den Ausbeutejobs zu entgehen.Mal wieder so einer, der unter Menschenwürde versteht, dass gefälligst alle anderen für ihn arbeiten sollen...
ZitatWenn aber Vorgehensweisen abgefragt werden, um die soziale Hängematte aufzuhängen, dann finde ich das Schei*e.
Und noch dazu ein echter Witzbold...
Wann wirst du denn 25? Such dir ein Job. Wäre ich deine Mutter, hätte ich dich schon längst an die frische Luft gesetzt.
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Dazu kann man sich schlecht äußern, wenn man nicht weiß, von welchem Wohnort du schreibst.
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Du musst da rückwirkend nichts zahlen, da hätte man dich früher auffordern müssen. Du hast nichts verschwiegen oder mit Absicht gemacht.
Wenn dein ALG 1 ab Januar natürlich nicht ausreicht für den Lebensunterhalt, musst du aufstockend ALG 2 beantragen. Wenn deine Lohnsteuererstattung dann erst kommt, wird sie aufs ALG 2 (Verteilung auf 6 Monate) angerechnet.
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Gar nichts erwartet dich. Du genießt Vertrauensschutz. Dem Jobcenter hätte auffallen müssen, dass du anderweitig höhere Einnahmen erzielen kannst.
Wieso musst du ab Januar dann volles ALG 2 beantragen? Erstmal kommt doch normales Arbeitslosengeld?
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a) Wenn das Studium zeitlich und sachlich mit der Ausbildung zusammenhängt, ist durchaus u. U. eine Unterhaltspflicht der Eltern gegeben.
b) ALG 2 gibt es für einen Studenten definitiv nicht, egal, ob er Bafög bekommt oder seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann. Schaust du in § 7 Abs. 5 SGB II.
c) Sollte Bafög wegen des Einkommens deiner Eltern abgelehnt werden, diese aber trotz Aufforderung nicht zahlen, kannst du einen sogenannten Vorausleistungsantrag bei der Bafögstelle stellen. Dann bekommst du Bafög und die Bafögstelle klärt (notfalls gerichtlich) ob deine Eltern nun zahlen müssen oder nicht.
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Da im ALG II Unterforum gepostet wurde: Auf Wohnungserstausstattung haben Azubis keinen Anspruch. Das Kind hat Kinderzimmermöbel, die muss der Vater auch herausgeben. Insoweit wird vom Jobcenter da wohl keine Hilfe kommen, soweit du das beabsichtigt hast.
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Und für Erwerbsunfähige ist das JC nicht zuständig, also alles korrekt. Du musst zum Sozialamt.
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Na, die Schuhgröße deines Sohnes kannst du ja sicherlich beweisen. Und die deines Ex. Ob das JC jetzt gleich einstellt oder erstmal noch anhört, wird dir wohl niemand sagen können. Je nachdem musst du dann agieren (Antwort auf Anhörung oder Widerspruch und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz).
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Jetzt meine Fragen dazu: Kann der SB der Arge einfach so die Leistungen schon zum 31.12.13 beenden, obwohl meine Rente erst ab 01.02.14 läuft?
Wann die Rente anfängt ist unbeachtlich. Wichtig ist, ab wann du als ERWERBSUNFÄHIG eingestuft wurdest. Das ist meist vor Rentenbeginn (mit dem 1.2.14 beginnt doch sicherlich nur die laufende Zahlung und es gibt noch eine Nachzahlung für 2013, oder?). Normalerweise hätte man gleich nach Feststellung der Agentur für Arbeit über deine Erwerbsunfähigkeit ALG 2 einstellen müssen.
Also: ab wann genau bist du erwerbsunfähig?
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Vielleicht mit einem Darlehen. Zuschuss kann ich mir nicht vorstellen.
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Dann solltest du schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Es dürfte wohl rechtlich nicht korrekt sein, dass er die Sachen seines Sohnes wegschmeißt. Nennt sich Unterschlagung. Wobei ich mich gerade frage, wie schnell dort, wo er wohnt, die Sperrmüllabfuhr arbeitet. Also bei mir muss man darauf ein bis 2 Monate warten. Wenn er die Sachen weggeschmissen hat, wird er sie wohl ersetzen müssen.
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Lebest du von ALG 2? Dein Sohn hat dich doch sicherlich in der Vergangenheit besucht. Wo hat er denn da geschlafen? Auf dem Fußboden? Natürlich muss der Vater die Möbel des Jungen herausgeben. Die gehören ihm.
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Wenn er mehr verdient, steht dir auch Trennungsunterhalt zu, das kannst du sicherlich ergoogeln, wie das rechnerisch geht. Unterhalt fürs Kind wird er bei Unterhaltsfähigkeit zahlen müssen.
Ich glaube, darüber solltest du dir einen Kopf machen. Und nicht um ALG 2.
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Wie kommst du darauf, dass er über 250 Euro zahlen muss?
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Die ARGE wird wohl niemanden mehr bestrafen. Die gibts seit dem 1.1.2011 nämlich nicht mehr. Ich glaube kaum, dass Stammtischweisheiten ohne hinterlegte Rechtsprechung und Co. irgendjemandem helfen.
