Was hat das mit ALG 2 zu tun? Das wäre eine Frage für ein Mietrechtsforum.
Beiträge von Turtle1972
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Seit wann bekommst du ALG2? Habt ihr vorher schon Aufstockung bekommen? Wenn der Versöhnungsversuch vor 2 Wochen war, wieso bist du dann schon in der 7. Woche? Wie soll das JC unter den Umständen glauben, dass ihr wirklich getrennt seid?
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Kommt letztendlich auch nicht billiger, egal, bei wem das Kind versichert ist.
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Nichts. Entweder du kannst dir den Auszug leisten oder nicht. Wenn man Licht einschaltet, kann man übrigens auch sehen, ob was auf dem Boden liegt. Selbst Kacke.
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Wieso gibt es kein BAföG? Weil du Eltern genug Geld haben oder weil du derzeit noch zuhause wohnst?
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Mein kleiner Doofkopf (komm du im Leben erstmal dorthin, wo ich bereits bin, dann sprechen wir uns wieder, wer doof ist): dass du "Arbeit in Betracht" gezogen hast, ist doch letztendlich nur die Konsequenz daraus, dass dir niemand was schenken möchte und nicht dein Verlangen danach, deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu wollen.
Das ist ein riesiger Unterschied, falls du das nicht erkannt haben solltest.
Fakt ist, dass es traurig ist und bleibt, dass jemand, der zur Bildungselite gehören will oder wird, sich in einer solchen Art und Weise ausdrückt. Wenn du Sozialkunde abgewählt und in der Unterstufe in Sozialkunde beim Solidarprinzip nicht aufgepasst hast, mach das doch nicht anderen zum Vorwurf.
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Aber lesen kannst du schon, oder? Ich habe es doch in Beitrag Nr. 6 vorgerechnet!!!!
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Wenn man bedenkt, dass sowas zur Bildungselite Deutschlangs gehören will, wird mir schlecht....
Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass er das Bafög für Studenten teilweise nur als Darlehen ausgibt. Denn die Studenten von heute sollen die Fachkräfte und damit Gutverdiener von morgen sein und die Hilfe (der TE sollte sich mal erkundigen, welche Förderungen für Studenten es in anderen Ländern so gibt!), die er erhält, damit er sich das Studium überhaupt leisten kann, wenigstens teilweise zurückzahlen. Warum möchte man denn heutzutage alles geschenkt haben? Mit welchem Recht?
Im Übrigen: schon mal was davon gehört, dass ganz viele Studenten etwas machen, was sich JOBBEN nennt?!
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Wie sah denn der "Zwang" aus? Wenn man nicht weiß, was das für eine "Maßnahme" ist, wie sie angeboten wurde, ob das Angebot mit einer Rechtsfolgenbelehrung verbunden war: wie soll man dir da helfen?
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Warum? Kosten dir die Kinder Geld, wenn sie nicht bei dir sind? Wem stellst du denn Essen auf den Tisch, wen wäschst du, wer schaut fern usw..., wenn sie nicht da sind?
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Also, wie ich schrieb: der Widerspruch war unzulässig. Natürlich kannst du klagen. Da sagt dir dann nochmal ein Richter, dass dein Widerspruch unzulässig war.
Soll heißen: eine Klage bringt überhaupt nichts.
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Zitat
Das wären ja ca. 100 € weniger, als wenn wir beide bei unserem Minijob geblieben wären.
Hä?! Wieso?
In der Summe habt ihr dann aber doch mehr Einkommen, auch wenn das ALG 2 weniger wird! Du weißt schon, dass es eigentlich normal so sein sollte, dass ihr VÖLLIG OHNE SOZIALLEISTUNGEN euren Lebensunterhal bestreitet?!
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Lt. Bundessozialgericht reicht die einmalige Mitteilung, dass die Mietkosten unangemessen sind, aus. Wenn das Amt zur Kostensenkung aufgefordert hat, muss sie auch die damit verbundenen Kosten zahlen. Dazu gehören auch Umzugskosten. Jedoch nur, wenn die neue Wohnung dann angemessen ist.
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Zitat
Habs bewilligt bekommen
Von wem und wieso? Kommst du grad aus dem Knast?
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Was steht denn im Widerspruchsbescheid? Stell ihn anonymisiert ein oder schreibe ihn ab.
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345 Euro du
345 Euro er
415 Euro Miete
78 Euro Heizkosten
22 Euro Abwasser
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1205 Euro Bedarf720 Euro Lohn du
- 264 Euro Freibetrag
500 Euro Lohn er
- 210 Euro Freibetrag
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746 Euro Einkommenca. 459 Euro ALG 2 aufstockend
Ist die Miete angemessen in eurer Gegend?
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100 Euro sind grundsätzlich frei und dann noch 20% vom brutto zwischen 100 Euro und dem tatsächlichen Bruttolohn.
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Warum? Hilft dir beim elo-Forum niemand mehr, dir Gründe zu nennen, wie du die getürkte Sache durchziehen kannst?
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Also 330 Euro tatsächlich zu 307 Euro angemessen. 23 Euro Unterschied. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II sagt: "Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.htmlIch würde anzweifeln, dass der Umzug wirklich wirtschaftlich ist.
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Gar nicht. Der Widerspruch gegen eine Kostensenkungsaufforderung dürfte als unzulässig verworfen worden sein, da es sich bei dem Schreiben eben nur im ein Schreiben handelte und nicht um einen Bescheid (Verwaltungsakt). Widerspruch geht aber nur gegen einen Verwaltungsakt. Deine Klage würde zurückgewiesen werden.
Wie hoch ist deine Bruttokaltmiete, also Grundmiete und kalte Nebenkosten?
