ZitatWenn ich ihn doch nicht bewilligt bekomme kann es doch passieren das ich keine Leistungen dann von denen bekomme.
Quatsch. So eine Zusicherung braucht man nur, wenn man Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen möchte.
ZitatWenn ich ihn doch nicht bewilligt bekomme kann es doch passieren das ich keine Leistungen dann von denen bekomme.
Quatsch. So eine Zusicherung braucht man nur, wenn man Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen möchte.
Wenn der Umzug nicht bezahlt werden soll, wozu brauchst du dann eine Genehmigung? Du bist ein freier Mensch.
Vielleicht ein Fehler, vielleicht hat man euch aber auch erst das "Probejahr" gegönnt, keine Ahnung. Das solltest du deinen SB fragen.
Nein, der steht dir natürlich nicht zu. Und du kannst doch auch keinem erzählen, dass dein neuer Freund die Kinder einfach links liegen lässt, sie nicht versorgen würde, wenn du mal krank bist oder einkaufen gehst, ihr keine gemeinsamen Ausflüge macht etc. So, wie das normale (Patchwork)Familien so machen!
Gar nichts, weil du das vergessen kannst. Der Umzug ist allein aus privatem Interesse und daher als nicht wichtig anzusehen. Nur notwendige Umzüge werden aus Steuermitteln bezahlt. Wichtig wäre z. B. eine Arbeitsaufnahme. Oder, wenn ihr heiraten würdet, dann wäre es eine Familienzusammenführung.
Ist nicht dein Ernst, oder? Mit dem Schreiben nimmt doch keiner für voll. Außerdem käme die Frage, wieso du nicht mehr bei der Tante wohnst, wenn es dort so toll war.
Hast du einen Nachweis über deine Borderline Störung (worauf das Ritzen hinweist)? Sind Narben zu sehen? Hast du Nachweise vom Jugendamt? Wieso hat das Jugendamt nicht reagiert, denn wenn du jetzt 18 bist, über 2 Jahre bei der Tante gewohnt hast, dann musst du ja damals minderjährig gewesen sein, das Jugendamt hätte daher eingreifen müssen, wenn wirklich alles so schrecklich gewesen wäre?
Du hast augenscheinlich Probleme mit deinen Eltern, ob die nun nur pubertärer Natur sind oder doch tieferliegend, kann man eh nicht beurteilen. Du sprichst von Mobbing in der Schule, also hast du auch noch Probleme mit Dritten. Kann das nicht eher so sein, dass die Probleme auch bei dir liegen? Bist du in FACHärztlicher Behandlung? Wie wird es behandelt?
Wenn deine Eltern meinen, Liebe über das Materielle zu vermitteln, wieso bezahlen sie dir nicht einfach eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG oder ähnliches? Was macht eigentlich dein Freund beruflich?
Dann fehlt jetzt die Aufschlüsselung was Strom ist und was Gas von den 177 Euro und wieviel das bei deinem Mann netto sind.
Für was? Dass er keinen Unterhalt mehr zahlen will? Das eine (die Zahlung) hat erstmal nichts mit dem anderen (Umgangsrecht) zu tun! Das kann er sich mal gescheit verkneifen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine STRAFTAT!!!
Es dürfte keinem schwer fallen, herauszufinden, zu welchem Landkreis Zeven gehört, welches JC zuständig ist und dann nach den KdU-Richtlinien zu suchen. Wenn man das gemacht hat, ist dies zu finden: http://harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Rotenburg-LK---01.08.2011.pdf
Da ist sehr leicht erkennbar, dass 319 Euro sehr wohl für 2 Personen gemeint sind als Bruttokaltmiete (also ohne Heizkosten).
Sie geht zur Schule? Was für eine Schule?
Zumindest über immoscout finde ich da auch nichts. Wenn sie nachweisen kann, dass es keine Wohnung zu dem Preis gibt, müsste ihr das Jobcenter das Gegenteil beweisen können, d. h. Wohnungsangebote finden. Wenn auch das Landkreis nicht kann, deiner Bekannten aber kein Abwarten zuzumuten ist, bis mal was angemessenes frei ist, muss das JC auch mehr Miete berücksichtigen und dann natürlich ein Kautionsdarlehen gewähren.
Dein Bekannte sollte sich einen Anwalt nehmen. Gerade Streitigkeiten über die Höhe der KdUH verbunden mit den dazugehörenden Leistungen wie Kaution, Umzugskosten etc. können -schon mit Anwalt- recht langwierig sein. Ohne Hilfe wird sie da wohl nicht weiterkommen.
Welchen Grund gibt es eigentlich, dass sie im Frauenhaus ist? Probleme mit Mann/Freund oder Eltern? Wo hat sie vor dem Fauenhaus gewohnt? Käme ggf. noch Hilfe des Jugendamtes (Mutter-Kind-Einrichtung) in Betracht oder ist sie von der körperlich/geistigen Entwicklung her fähig und in der Lage, ordentlich für ein Kind zu sorgen (bei Kinder aus "Problemfamilien) ist das auch bei Volljährigkeit manchmal nicht der Fall)?
Wenn der abgelehnt wird, müsste in der Widerspruchsabteilung aber eine Oberpflaume beschäftigt sein.
Das ist unrelevant. Du musst doch auch nicht melden, wenn du von deinem Girokonto (Anlagevermögen) 100 Euro in Bar abhebst (Barvermögen). Das ist doch letzendlich auch eine Vermögensumwandlung. Alles, was im Rahmen des Vermögensfreibetrages liegt, unterliegt deiner Disposition. Was nicht korrekt wäre, wenn du den Vertrag bei der Antragstellung überhaupt nicht angegeben hast. Aber das wäre auch keine Frage nach Einkommen oder Vermögen, sondern ob du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast.
Wie du den Widerspruch abgibst, ist deine Sache. Beides ist möglich und gut.
Dazu gibts doch genug Rechner im Netz. Wie soll man dir darauf antworten, wenn man die Fakten wie z. B. Miete, Bruttolohn, Fahrweg etc. nicht kennt?!
Wenn man gesundheitlich was nicht machen kann, sollte man sich entsprechende ärztliche Atteste ausstellen lassen und seine Bereitschaft erklären, dies auch vom ÄD der BA kontrollieren zu lassen.
Müsste er mit 63 nicht in die Zwangsverrentung?
Wende dich an das Beschwerdemanagement der Agentur für Arbeit und schilder dort deine Notlage: http://www.arbeitsagentur.de/nn_298074/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Beschwerden-Lob-Anregungen/Beschwerden-Lob-Anregungen-Nav.html
1. Steht doch in der Rechtsmittelbelehrung
2. Nein.
3. Ist doch einfach: Gegen Ihren Bescheid vom... erhebe ich Widerspruch. Begründung: Es handelt sich bei den 3000 Euro nicht um Einkommen, sondern um Vermögen. Ich habe Anlagevermögen (Riester) in Barvermögen umgewandelt. Da dieses unterhalb meiner Vermögensfreigrenze war, kann ich darüber auch selbst frei verfügen. Gleichzeitig beantrage ich, die Forderung aus dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom xx.xx. bis zur Entscheidung über den Widerspruch ruhend zu stellen. MFG Werder2
Der Antrag ist vollständig eingereicht, wieso sollte § 42 SGB I nicht greifen?
Na, dann viel Spaß. Vielleicht sammelt man dann dort für dich.
