Wenn sie sich mit HWS bei dir anmeldet, gäbe es nur 216 Euro! Sie soll sich doch bei dir ABmelden und in Erfurt ANmelden!!!!!
Beiträge von Turtle1972
-
-
Wenn der ET im März ist war die Befruchtung irgendwann im Juni. Jetzt ist September...
Da du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hast, ist dir sicherlich nicht entgangen, dass ich bereits schrieb, dass du beim Jobcenter einen Antrag stellen kannst wegen eigener Wohnung. Und man diesen wohl zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen wird, weil noch viel passieren kann.
-
Du hast also mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten und das nur auf 400 Euro Basis?! Keine Ausbildung, nichts? Oder wie soll man das verstehen?
Körperlich warst du doch in der Lage, ein Kind zu zeugen. Es zu ernähren, indem du arbeitest oder wenigstens eine Ausbildung machst: das soll nicht gehen?
Bei einer Schwangerschaft im gerade mal 2. Monat wird dir wohl noch niemand eine Zustimmung für eine eigene Wohnung geben. Da kann noch viel passieren. Frag in 3 bis 4 Monaten mal beim Jobcenter nach.
-
Wenn du 6 Jahre gearbeitet hast?! Wieso das denn? Verstehe ich nicht.
-
Wenn du gerade erst alo geworden bist und davor hoffentlich gutes Geld verdient hast, müsstest du doch ALG 1 bekommen. Davon ist in deinem Eingangsbeitrag aber keine Rede. Wäre aber sehr wohl wichtig, denn mit eigenem Geld (ALG 1) kann man ja u. U. auch eine eigene Wohnung bezahlen.
-
Nicht nur deine Mutter bezieht ALG 2, sondern du auch. Davon lebst du. Jetzt wirst du was verdienen, ergo wird dein ALG 2 sinken. Klar bekommst du den vollen Lohn vom Arbeitgeber überwiesen und logisch kann dir das keiner wegnehmen. Jedoch wird dein ALG 2 geringer werden. Das bedeutet, dass du ggf. von deinem Lohn deiner Mutter Geld abgeben musst, damit sie weiterhin die Miete, Strom, Lebensmittel usw. kaufen kann.
-
Ja, logisch. Weil man sie, da sie noch bei dir gemeldet ist, gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen hat, sie dir deshalb die halbe Miete geben müsste, was sie sicherlich nicht kann.
Deshalb muss sie sich ja bei dir abmelden. DANN wird erstmal die volle Miete für einen angemessenen Zeitraum übernommen und DANN kommt die Kostensenkungsaufforderung, wenn die Miete nicht mehr den neuen KdU-Richtlinien des Unstrut-Hainich-Kreises entsprechen.
Soweit bist du ja noch gar nicht. Erst muss sich deine Tochter mit Hauptwohnsitz nach Erfurt ummelden.
-
Zitat
der TE bekommt KEIN BAB/Bafög, sondern verdient Azubilohn!
A) müsste der TE erstma BAB beantragen, bei nur 520 Euro netto könnte da durchaus was rauskommen
und
B) gilt die Deckelung natürlich auch, wenn kein BAB gezahlt wird, weil der Azubi zuviel Einkommen für BAB hat. Ansonsten wären diese Azubis ja gegenüber denen die BAB bekommen im Vorteil. Man stelle sich vor, dass der Azubi mit 300 Euro BAB und 300 Euro Azubilohn keinen Mietzuschuss bekommt, während der, der nur 600 Euro Azubilohn hat, ihn bekäme. Das wäre ja super gerecht...Zu deinem PS: Wäre ich da nicht deiner Meinung, hätte ich das geschrieben.
-
Wie groß und wie teuer ist denn deine Wohnung? Solange deine Tochter bei dir gemeldet ist, muss sie die Hälfte der Miete bezahlen. Wenn deine Tochter sich jetzt abmeldet, muss man erstmal die volle Miete berücksichtigen. Wenn die zu teuer ist, bekommst du eine Kostensenkungsaufforderung. In der müsste drin stehen, ab wann nur noch die geringeren Kosten berücksichtigt werden.
-
Nicht nur du...
-
Noch schlimmer, wenn du sogar aus der Berufsbranche kommst.
-
Ich verstehe keinen Ton. Die Miete wird vom Amt überwiesen. Sie bekommt 660 Euro ALG 1 überwiesen, wieso bleiben dann nur noch 345 Euro?!
-
Dann nenne doch endlich korrekte Zahlen! Was hat er denn angegeben, an ALG 2 zu bekommen und wie hoch ist die Miete?! wie hoch war das ALG 1? Und was soll er denn "unterschlagen" haben? Sein ALG 2 wird garantiert geringer gewesen sein als ihr ALG 1.
-
Nochmal: Wie kann man mehrfach ankreuzen, dass sich am Einkommen nichts geändert hat oder wie kann man mehrfach überlesen, dass man jede Änderung mitteilen muss? Du erscheinst mir nicht dumm zu sein, also, was dann?
-
Nein, wie kommst du darauf? Nichts wird gekürzt. Sie erhält ihr ALG 1 weiter. Er bekommt ein paar Euro ALG 2, das werfen sie in einen Haushaltstopf und leben beide davon.
-
Egal in welcher Form: es wird in den Folgeanträgen nach Veränderungen beim Einkommen gefragt, die du dann wohl mit "nein" angekreuzt haben musst. Außerdem hast du jede Veränderung sofort zu melden und nicht erst in einem Folgeantrag. Wenn du das alles unterlassen hast, solltest du jetzt nicht noch große Klappe haben und rumtönen. Denn dann folgt garantiert noch ein nettes Bußgeldverfahren.
Findest du dich nicht selbst ziemlich unverschämt?!
-
Wieso nicht?
345 Euro Regelsatz sie
345 Euro Regelsatz er
350 Euro Miete
----------------
1040 Euro BedarfDas ist schon recht realistisch mit 1000 Euro für 2 Personen.
-
Fehler? Sicherlich. Aber nicht so ein offensichtlicher "Fehler" über JAHRE hinweg!!!! Ich beantworte doch die Frage "Höhe UVG" nicht mit Kreuzchen bei "nicht verändert", wenn das glatt gelogen ist!!!
-
Wozu die Kacke mit 3 Monate jeweils nur 2 Wochen Arbeit?!
-
Zitat
Somit ist Dein Bedarf um 76€ unterdeckt, somit kann NICHTS auf die Freundin angerechnet werden, das Gegenteil ist der Fall, Du kannst die Differenz von 76€ zu den fehlenden Mietkosten vom Jobcenter einfordern
Nö, der Mietzuschuss nach dem SGB II ist gedeckelt durch die Differenz der tatsächlichen Miete und dem im BAB/Bafög enthaltenen Mietanteil. Der beträgt m. W. n. zur Zeit 226 Euro oder so. Wenn die halbe Miete nur 225 Euro beträgt, ist im BAB Satz schon die gesamte Miete abgedeckt. Es gäbe keinen Mietzuschuss.
