Sorry, habe für sowas kein Verständnis. Wie kann einem normal denkenden Menschen, der weiß, dass es ALG 2 nur in dem Umfang gibt, wie man zur Bedarfsdeckung keine eigenen Mittel hat, nicht bewusst sein, dass Einkommensveränderungen mitgeteilt werden müssen?
Beiträge von Turtle1972
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Es geht darum, dass ich für meine Tochter, als sie sechs Jahre alt wurde, höhere Unterhaltsvorschussleistungen bekam, was ja gesetzlich auch so geregelt ist. Nun sagt das JC, ich hätte damals, als die Erhöhung kam, diese Veränderung mitteilen müssen, was ich aber versäumt habe, da es mir gar nicht bewußt war, dass ich das hätte melden müssen.
Steht unter jedem Bescheid drunter, dass du jede Veränderungen, insbesondere beim Einkommen anzugeben hast. Bei jedem 6monatigen Folgeantrag wird nach Veränderungen beim Einkommen gefragt...
Du wirst also mit deinem "habe es nicht gewusst" nicht weiterkommen, im Gegenteil, diese Äußerung dürfte man eher als Frechheit empfinden. Sei froh, wenn du nicht noch ein Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren an den Hals gehängt bekommst.
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Ja, irren ist menschlich.
Denn der Widerspruch gegen eine ANHÖRUNG wird wohl kaum von Erfolg gekrönt sein. Widerspruch kann man nur gegen einen VERWALTUNGSAKT erheben. Eine Anhörung ist keiner.
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Wie wäre es mit der Alternative, Verantwortung zu zeigen und sich einen Job zu suchen, damit du deine Familie ernähren kannst?! Eine Scheinwohnung wird irgendwann auffliegen und dann viel Spaß mit der Betrugsanzeige!
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Für eine studierte Person bist du ziemlich planlos. Und das mit dem brutto-netto berechnen ist auch nicht deine Stärke. Das netto berechnet man natürlich vom realen brutto und nicht vom brutto nach Abzug Freibetrag!
Versichert bist du im November trotzden, es gibt einen Monat Nachversicherungspflicht. Erkundige dich bei der Krankenkasse.
Du bekommst 2200 Euro brutto im Monat, das dürften so 1500 bis 1600 Euro netto sein. Selbst nach Abzug des Freibetrages von 300 Euro hast du dann noch 1200 bis 1300 Euro, die auf deinen ALG 2 Bedarf anzurechnen sind.
Wo ist also dein Problem? Mit dem Einkommen wirst du doch wohl hoffentlich für den Zeitraum, wo du den Lohn ausgezahlt bekommst, auch ordentlich leben können! ALG 2 ist doch keine monatliche Rente, die dir zur Verfügung zu stehen hat, egal, ob du selbst Einkommen hast oder nicht!
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Da dein Bedarf sicherlich unterhalb des Lohnes (abzüglich Freibetrag) liegen wird, bekommst du dann im Monat, in welchem du deinen Lohn bekommst, kein ALG 2. Und dann bist du natürlich auch nicht über das JC krankenversichert. Dein AG beschäftigt dich versicherungspflichtig, wenn auch befristet, das ist kein Studentenjob mehr. Ergo muss er die Beiträge abführen. Wie bei jedem anderen befristet eingestellten Arbeitnehmer auch.
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habt Ihr es schon mit Pflegegeld versucht ?
Die TE bekommt Pflegegeld, kann man unschwer über die Forensuche aus den anderen Beiträgen erlesen.
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Hä? Du kannst gern in Widerspruch gehen, steht unter jedem Bescheid drunter. Jedoch dürfte dir der auch nicht weiterhelfen, da ja die Entscheidung korrekt ist.
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Nein, stimmt nicht.
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Weiß ich nicht, ich kenne die Kosten, die dein JC als angemessen ansieht doch nicht.
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Das ist wie bei allen anderen Umzügen auch. Das JC sollte vorher um Zustimmung gefragt werden, sind die Kosten zu teuer, gibt es nur die angemessenen Kosten.
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Weil deine Frau durch das Guthaben höheres Einkommen hat. Soweit sie das für ihren Bedarf nicht braucht, ist das auf dich zu übertragen.
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Doch. Wenn die Miete VOLL im BEDARF berücksichtigt wurde!
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Wenn das JC im Bedarf die Miete voll berücksichtigt, dann ist auch das ganze Guthaben anzurechnen. Dass vorhandenes Einkommen die ALG 2 Zahlung mindert, spielt dabei keine Rolle.
Ob du alle Angaben rechtzeitig getätigt hast und du dich hinsichtlich der Rückforderung für Gas auf Vertrauensschutz berufen kannst, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
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Zum Anwalt weswegen? Weil dein Vermieter keine Raten akzeptiert, obwohl dies im BGB so vorgesehen ist? Das solltest du in einem Mietrechtsforum fragen.
Dass du vom JC kein Kautionsdarlehen bekommst? Die Ablehnung ist völlig korrekt. Habe ich dir ja schon hier: http://www.sozialleistungen.in…dig-gekuendigt-18070.html geschrieben.
Ein Mietkautionsdarlehen gibts nur bei vorheriger Zustimmung des JCs zum Umzug. Die Zustimmung hast du nicht eingeholt, den MV schon vorher unterschrieben. Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Dessen ungeachtet, dass du keinen wichtigen Grund für einen Umzug hattest. Und anhand der Antworten auf deinen Thread hier außerdem schon wusstest, dass es Probleme gibt.
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Das Jobcenter zieht dir offensichtlich gar nichts ab. Es gibt wohl eher nichts mehr FÜR dich, denn du hast ja bisher von ALG 2 gelebt, wie deine Mutter.
Da deine Mutter jetzt nur noch Geld für sich selbst bekommt, wirst du ihr von deinem Einkommen die halbe Miete, halbe Stromkosten, Kostgeld etc. zahlen müssen.
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Ja, den gibts ja auch beim Jobcenter, nicht bei der Wohngeldstelle...
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Du warst bei der Wohngeldstelle. Die Auskunft ist korrekt. Wohngeld gibts nicht für BAB-Empfänger.
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Du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft stellen (§ 27 Abs. 3 SGB II).
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Sie und die Kinder hätten weiterhin Anspruch.
