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Auch DU hättest mit lesen! erfahren können, dass die Dame mir sagte, dass die E-Mail angekommen ist (kann ich sonst auch nachweisen) und das ein Vermerk stattgefundne hat, ihr Kollege das nur nicht weiter bearbeitet hat.
Dann bleibt zu hoffen, dass du diese Kollegin wiederfindest und das Telefonat mit ihr beweisen kannst, wenn es hart auf hart kommt.
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wahrscheinlich weil ihr selbst den ganzen Tag von der Arge solche super Kommentare an den Kopf bekommt.
Oh, da müsste ich mir wohl einiges selbst an den Kopf knallen, oder wie?!
Ich kann dir versichern, dass ich als Widerspruchssachbearbeiterin eines Jobcenters mehr Ahnung von Prozedere habe wie du. Du bist in der Beweispflicht, dass deine Mitteilung, wieder in Arbeit zu stehen, angekommen ist. Dann wäre sowieso noch zu klären, ob die Mitteilung so eindeutig war, dass man von einer dauerhaften Arbeitsaufnahme ÜBER 15h/Woche ausgehen konnte. Und selbst wenn, rettet dich das nur vor Bußgeld oder Strafverfahren.
Nicht jedoch vor der Rückzahlung. Denn, wie ich bereits schrieb: auf Vertrauensschutz kannst du dich hier keinesfalls berufen. Und das wäre die einzige Möglichkeit, wonach du das Geld nicht zurückzahlen müsstest.
Falls dir die Antworten nicht gefallen, weil niemand schreibt, dass du das Geld behalten darfst: Sorry, tut mir NICHT leid....