Beiträge von Turtle1972

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    turtle 1972: Ich meine die Regelung die erst seit paar Tagen raus ist (finde leider den Link nicht mehr).


    Das SGB II ist jetzt bereits seit einiger Zeit nicht mehr geändert worden (außer der Bekanntgabe der neuen Regelbedarfe für 2014). Die Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II gibt es seit Anbeginn des SGB II und gabs auch schon vorher analog im BSHG.


    Mit den Kosten wird es nicht lange gut gehen. Im Übrigen wohnen sie nicht mit 0 Euro und 170 Euro Heizkosten. Denn Grundsteuern, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger etc. wird sicherlich nicht der liebe Gott bezahlen.

    Wie wäre es, wenn du mal konkrete Angaben machst, wieso, weshalb und warum. Mit welcher Absicht wollt ihr denn zusammenziehen? Ein Mann und eine Frau mit 2 Kinder. Da sollte man sich doch darüber klar sein, wo es hingehen soll.


    Entweder, man macht auf "Ich heirate eine Familie" oder man lässt es eben sein.


    Worum genau geht es dir wirklich? Hast du tatsächlich nichts mit der Familie zu tun? Wenn ja: wieso willst du dann mit ihnen eine "WG" gründen?


    Übrigens: du bekommst keine Probleme, du hast ja Geld. SIE bekommt die Probleme.


    Und ansonsten: Ich gehöre zu den Verfechtern, die sagen, dass Paare nicht nur die Zuckerseiten des Zusammenlebens genießen sollen. Egal, ob mit oder ohne Trauschein. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn der verdienende Partner meint, die Allgemeinheit müsse ihm seine Haushälterin und den Betthasen bezahlen.

    Der Haken wird kommen und den Haken wird man nicht einfach widerlegen können. Sowohl die SBs in den Jobcentern als auch die Richter an den Sozialgerichten haben noch ein wirkliches Leben und wissen, wie es im wahren Leben zugeht und können zwischen WG zwischen erwachsenen Menschen und dem Leben als Paar unterscheiden.


    Und bei solchen Konstrukten sträuben sich sicherlich bei jedem die Nackenhaare.

    Keine. Soweit deine dann Angetraute nicht für deinen Lebensunterhalt aufkommen kann, sind es weiterhin deine Eltern...


    Übrigens: Es heißt "voraussichtlich". Nur, falls das beim Bachelor oder Master mal zur Sprache kommt. Informieren schreibt man auch klein. Und inwiefern zusammen. Eltern-unabhängig darfst du gern "elternunabhängig" schreiben. Und eventuell bis 2017 deinen Master schaffen.

    Nun, solch dankbarem Fragesteller gönnt man doch den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sowie das sich anschließende Bußgeld gern....


    And btw: Dass es in den Regeln der Deutschen Rechtschreibung und Grammatik auch etwas gibt, das sich "Interpunktion" nennt, hast du wohl noch nie gehört? Ab und zu mal ein Komma, dann könnte man dein Geschreibsel tatsächlich halbwegs vernünftig lesen. Insoweit solltest du nichts von "98%" rumschreibseln. Denn: wer im Glashaus sitzt...


    Aber wahrscheinlich kann ich mich nicht reinfühlen. Nach immerhin nunmehr über 20 Jahren im Öffentlichen Dienst kann ich natürlich nicht nachfühlen, wie das ist, Arbeitslosengeld unter der Prämisse einzustecken "Hoffentlich merken Sie`s nicht und ich kanns behalten.". Und dann anschließend böse erwachen zu müssen.


    Ggf. wird sich ja bald ein RICHTIGER Staatsanwalt um die Sache kümmern.

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    Auch DU hättest mit lesen! erfahren können, dass die Dame mir sagte, dass die E-Mail angekommen ist (kann ich sonst auch nachweisen) und das ein Vermerk stattgefundne hat, ihr Kollege das nur nicht weiter bearbeitet hat.


    Dann bleibt zu hoffen, dass du diese Kollegin wiederfindest und das Telefonat mit ihr beweisen kannst, wenn es hart auf hart kommt.


    Zitat

    wahrscheinlich weil ihr selbst den ganzen Tag von der Arge solche super Kommentare an den Kopf bekommt.


    Oh, da müsste ich mir wohl einiges selbst an den Kopf knallen, oder wie?!


    Ich kann dir versichern, dass ich als Widerspruchssachbearbeiterin eines Jobcenters mehr Ahnung von Prozedere habe wie du. Du bist in der Beweispflicht, dass deine Mitteilung, wieder in Arbeit zu stehen, angekommen ist. Dann wäre sowieso noch zu klären, ob die Mitteilung so eindeutig war, dass man von einer dauerhaften Arbeitsaufnahme ÜBER 15h/Woche ausgehen konnte. Und selbst wenn, rettet dich das nur vor Bußgeld oder Strafverfahren.


    Nicht jedoch vor der Rückzahlung. Denn, wie ich bereits schrieb: auf Vertrauensschutz kannst du dich hier keinesfalls berufen. Und das wäre die einzige Möglichkeit, wonach du das Geld nicht zurückzahlen müsstest.


    Falls dir die Antworten nicht gefallen, weil niemand schreibt, dass du das Geld behalten darfst: Sorry, tut mir NICHT leid....

    Wenn du es nicht ausgegeben hast, kannst du es dann ja auch sofort in voller Höhe zurückzahlen. Wieso also Ratenzahlung? Du wirst es zurückzahlen müssen, Vertrauensschutzgründe greifen hier nämlich nicht, du wusstest bzw. hättest wissen müssen, dass dir das Arbeitslosengeld nicht mehr zugestanden hat. Ggf. wird man die Überzahlung dann mit deinem Arbeitslosengeldanspruch ab Oktober verrechnen, d. h., das man dir dann weniger Geld auszahlt.


    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die E-Mail tatsächlich geschrieben und versendt UND ANGEKOMMEN ist, dann wirst du zusätzlich noch mit einem Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren rechnen dürfen.


    Du solltest also den Ball mal lieber flach halten.

    Sehr schön, dass du endlich mal den Zusammenhang erklärst. In dem Sinne dürfte die "monatsrelevante Miete" die Miete sein, die das JC als angemessene Miete berücksichtigt.

    Du willst es wohl nicht verstehen? Wenn dein SB irgendeinen Begriff genannt hat, dann muss er ihn dir auch selbst erläutern. Im Gesetz selbst gibt es nur den Begriff "angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung".


    Und nochmal: Du schreibst doch selbst, dass dein SB dafür bezahlt wird. Also lass ihn doch sein Geld mal verdienen. Wo ist dein Problem?

    Mit "eh nicht so einfach" meine ich, dass man dir HIER schlecht antworten kann, weil man die konkreten Umstände des gewerblichen Anteils nicht kennt. Und auch nicht, ob du zwischenzeitlich umgezogen bist usw.!!!!


    Wie sollen wir dir angesichts des Nichtwissens bzgl. des gewerblichen Anteils denn bitte sagen, was deine "monatsrelevante Miete" ist? Wie du schon schreibst: Das ist der Job des SB, dafür wird er bezahlt. Nicht wir. Wir haben auch keine Wahrsagerkugel und Kaffeesatzlesen ist auch nicht.

    Worum geht es eigentlich? Ich gehe davon aus, dass der LG und die Kinder derzeit ALG 2 erhalten. Wenn sie also umziehen wollen und die neue Miete teurer ist, sollte es tunlichst eine Genehmigung des Amtes geben, ansonsten wird nach Umzug nur die alte Miete berücksichtigt. Dabei mag es für dich egal sein, nicht jedoch für die anderen Personen der BG. Ob er für eurer anscheinend gemeinsames Kind (Anmerkung: für eine Studentin hast du einen fürchterlichen Ausdrucks- und Schreibstil) das gemeinsame Sorgerecht hat, ist völlig egal.


    Eine Umzugsgenehmigung wird er sowieso nicht bekommen, wenn die jetzige Wohnung angemessen sein sollte.

    Es geht um menschenwürdiges Wohnen. Soweit dieser Begriff im Gesetz nicht definiert ist, wird er über die Rechtsprechung definiert. 8qm sind nach Rechtsprechung zu wenig, um ein menschenwürdiges Wohnen zu sichern. Das ist soweit schon korrekt. Die Dame könnte also jederzeit umziehen, gesponsort jedoch nur dann, wenn sie sich eine angemessene Wohnung sucht. Wobei, wenn die Miete eh schon sooooo überteuert ist, es doch auch kein Problem darstellen dürfte, ohne Genehmigung umzuziehen und die paar Euronen, die sie über der Angemessenheit liegt, selbst zu zahlen.