Vielleicht hat man ja nur keine Lust mehr zu antworten, weil du jede Woche mit einer anderen Story kommst. Letztens schriebst du noch, dass du deine Selbständigkeit aufgibst, jetzt redest du doch wieder von "Gewinn". Letztens schriebst du, dass du umziehen willst, außerdem ist es mit deiner Wohnung, die teilweise gewerblich genutzt wird, eh nicht so einfach, wie soll man dir -ohne dass du den Zusammenhang erläuterst (neue Wohnung/alte Wohnung etc.) denn diese Frage nach "monatsrelevante Miete" beantworten?
Beiträge von Turtle1972
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Bafög und nicht BAB. Erzieherin ist eine schulische Ausbildung.
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Nein, nämlich dann nicht, wenn sich der Sozialleistungsträger die Ansprüche mittels einer Erstattungsanmeldung (§ 102 ff SGB X) gesichert hat.
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Vielleicht hängt es aber damit zusammen, dass die Kindergeldkasse annimmt, dass die Mutter dann in England wohnt und in Deutschland nicht steuerpflichtig ist? Wäre es nicht einfacher, den Vater als Kindergeldberechtigten festsetzen zu lassen?
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Lade doch mal die Bescheide, die für den Zeitraum Januar- August 13 erlassen worden sind anonymisiert hoch. Auch den Rückforderungsbescheid. Hat dein Lebensgefährte schon bei Erlass des ersten Bewilligungsbescheides gearbeitet und in monatlich unterschiedlicher Höhe verdient oder die Arbeit erst später aufgenommen?
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Wenn sie wirklich keine Leistungen bekommen sollte, dann hat sie mit dem JC nichts zu tun und muss natürlich (darf eigentlich auch nicht) keine Maßnahmen machen.
Dass aber nach fast 7 Monaten die Leistungsabteilung der Vermittlung nicht gesagt haben soll, dass die Dame aus dem Leistungsbezug raus ist, ist eher ungewöhnlich.
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160 Euro + 230 Euro + xx Euro Nebenkosten + xx Euro Heizkosten sind ja jetzt soooo wenig auch nicht. Rechnen wir mal mit 70 Euro NK und 70 Euro HK, bist du bei 530 Euro Gesamtkosten. In meiner Region wären gerade mal ca. 340 Euro warm für eine Person angemessen.
Daher kann man dir schlecht sagen, ob das wirklich angemessen ist, wenn man nicht weiß, wo du wohnst.
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Wow, hilfreich...
Mami2004: Um welchen Zeitraum geht es und steht im ursprünglichen Bewilligungsbescheid etwas von "vorläufig" oder "§ 328 SGB III" drin?
Gegen den Sanktionsbescheid könnt ihr noch in Widerspruch gehen. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheides und die ist dann, wenn ihr den Bescheid erhaltet. Wenn du jetzt also den Sanktionsbescheid anforderst, beginnt die Widerspruchsfrist an dem Tag, an dem du den Bescheid jetzt erhältst.
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Zitat
(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
Und was sagt dir das Wort "kann"?
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Zitat
doch, dafür gibt es einen extra Fond, hab’s ausgedruckt, lese ich Ihnen gern vor.
Quellenangabe bitte....
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Dat vergiss aber mal ganz schnell, Jung. Der § 7 Abs. 5 SGB II stellt auf den Bafög-Anspruch "DEM GRUNDE NACH" ab. Ob du tatsächlich Bafög erhältst, ist bei einem Anspruch "dem Grunde nach" vollkommen shitegal.
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Das kommt darauf an, wie unzumutbar das zuhause leben ist. Gehst du zum Jobcenter und stellst einen Antrag auf Genehmigung einer eigenen Wohnung, dann sagt man dir das.
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Ein P-Konto mit Dispo?!
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a) Ist nicht überall Englisch die erste Fremdsprachenwahl. Es gibt Gebiete in Deutschland, in welchem offensichtlich Französisch einen höheren Rant hat. Eine Bekannte aus Saarlous ist mit Abi und Co. sicherlich nicht "brunsdumm", spricht aber auch kein Wort englisch.
b) Hat die goldrichtige Antwort bereits dms gegeben. Es ist schlichtweg nicht die Aufgabe des Amtes, die Beweislast zu übernehmen. Die trägt immer noch der Antragsteller.
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Selbständigkeit aufgeben, abwarten, dass dir das JC mitteilt, dass deine Miete dann unangemessen ist und du diese Kosten mindern musst. Dann kannst du Umzugskosten bekommen, denn dann hat das JC den Umzug veranlasst durch die Kostensenkungsaufforderung. Aber nur, wenn deine neue Wohnung angemessen ist. Und wenn du dann trotz Lohn noch ALG 2 bekommst.
Es sei denn, dein neuer Job ist weit weg und du müsstest deswegen umziehen?
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Das wird wohl niemand beantworten können, wenn man nicht weiß, ob es wirklich nur eine WG ist oder ob du nicht doch mit deinem Partner zusammen wohnst. Außerdem gibts ALG 2 im Urlaubssemester eh nur, wenn man tatsächlich (auch nicht zuhause) weiterstudiert. Hinzu kommt, dass, wenn man voraussichtlich länger als 6 Monate krank ist, keinen Anspruch auf ALG 2 hat. Dann wäre die Sozialhilfe zuständig.
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Warst du nicht die, die ein Haus kaufen wollte und der Meinung war, dass das JC eh nur ein paar Kröten zu deinem Einkommen zuzahlt? Und jetzt ist das JC schuld, dass du Ärger mit dem Vermieter hast? Nehme ich dir so nicht ab. Außerdem kann er erst bei 2 Monatsmieten Rückstand kündigen. Wieso also sollte dir jemand einen Umzug zahlen, wenn es keine gerechtfertigte Kündigung gibt?
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Kommt darauf an, was in der Vollmacht stand, die du ihm gegeben hast.
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Das Guthaben mindert gem. § 22 Abs. 3 SGB II die Kosten der Unterkunft und Heizung ab dem Monat, der auf die Gutschrift des Guthabens folgt. Du musst nichts abtreten, du bekommt einfach weniger Geld vom Jobcenter. Oder eine Rückforderung, wenn du es nicht zeitnah gemeldet hast.
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Hab das bei meiner Kollegin und ihrem 15jährigen Sohn mitbekommen, das war schon nicht mehr schön. Wenn die Mama nicht gespurt hat, dann hat der Sohnemann mit Umzug zum Vater gedroht und als es der Mutter zuviel war und er wirklich zum Vater gezogen ist, dann ging es dort wieder genauso los...
