Beiträge von Turtle1972

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    Dann sieht das Gesetz weiterhin vor, dass die wichtigsten Haushaltsgegenstände an denjenigen gehen, der das geringere Einkommen hat. Tja, unterm Strich stehen wir beide gleich da. Keiner von uns hat mehr als der Andere.


    Blödsinn. Dein Lohn ist geringfügig und der Unterhalt kein Erwerbseinkommen. Er hat ja wohl das überwiegende Einkommen.


    Einer bekommt den Herd, der andere die Wama. Einer das Wohnzimmer, der andere die Küche. Das wird ja wohl kaum so schwer sein. Aber es geht ja daraum, dass du darauf spekulierst, alles vom JC zu bekommen, während er dann die fehlenden Teile von niemandem bekommt, da er als Soldat ausreichend verdient.
    Nichts weiter. Glaub doch nicht, dass hier jemand die Hose mit der Kneifzange zumacht.


    Ist ja schön, dass ihr euch da noch so gut versteht, dass ihr zusehen wollt, wie ihr am meisten Geld spart. Wird nur halt so nix. Ob wir das jetzt noch 5 Seiten länger thematisieren oder nicht.


    Einfühlungsvermögen solltest du auch vom Jobcenter nicht erwarten. Willkommen in der Realität.

    Nö. Anbieter nehmen, bei dem man das Auto auch in einer Filiale in der Nähe des Wunschwohnortes wieder abgeben kann. Dann am Umzugstag gaaaaaaanz früh aufstehen und die angeblich nur ein paar Habseligkeiten einpacken. Zum Wunschwohnort fahren und dort die angeblich paar Dinge auspacken. Klar ist sowas anstrengend, aber ein Tag hat 24 Stunden und man muss sowas nicht täglich vollziehen, sondern einmal.


    Ich glaube doch wohl, dass es wichtiger ist, die Wäsche für ein Kleinkind waschen zu können. Dass mit der Vereinbarung "alles bleibt bei ihm" dem bei dir verbleibenden Kind geschadet wird, das ist dir wohl egal? Weil man auf eine Rundumausstattung vom Steuerzahler spekuliert hat?! Pff....

    Ihr werdet die Möbel schon teilen müssen. So geht das nunmal nicht in einer Ehe. Wenn der Anwalt (seiner? deiner?) das sagte, dann bist du schlecht beraten. Außerdem stimmt die Aussage, dass du kaum was mitnimmst nicht mit der Aussage überein, dass du für 3 Tage einen Umzugswagen brauchst:

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    Ich brauche ja lediglich einen kleinen Transporter für 3 Tage.


    Wenn man nix großartiges zu transportieren hat, braucht man keine 3 Tage einen Umzugswagen.


    So, wie du dir das vorstellst, klappt das nicht. Du kannst am neuen Wohnort sicherlich einen Antrag auf Erstausstattung stellen, aber man wird dich hier auch auf die Möglichkeiten der Ausstattungstrennung bei Ehetrennung nach BGB verweisen.

    Einmalige Kosten sind aber doch keine Kosten der Wohnung (Miete). Oder meinst du mit "Kosten der Wohnung" was anderes?!


    Es gibt keine konkrete Existenzminimumgrenze. ALG 2 wird immer individuell berechnet und zwar indem man die jeweiligen Regelbedarfe, ggf. Mehrbedarfe (bei dir dann MB für Alleinerziehung ab eigener Wohnung) und die angemessenen Mietkosten addiert. Davon zieht man dann das vorhandene Einkommen ab. Der Rest ist ALG 2. Wenn ALG 2 nicht sonderlich hoch ist, gibts ggf. vorrangige Leistungen, z. B. Wohngeld.

    Deine Fragen...


    Die hier:


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    Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Jobcenter, auch wenn man keinen Anspruch auf Leistungen hat, Kosten für die Wohnung erhalten kann. Meine Frage ist nun, wie kann ich das beantragen?


    Entweder man hat Anspruch oder aber nicht. Bekommt man Kosten der Unterkunft, bekommt man Leistungen vom Jobcenter. Da gibt es keine Trennung. Beantragen kann man ALG 2, in dem man einen Antrag stellt.


    Vorher sollte man sich aber tunlichst erkundigen, ob die Wunschwohnung angemessen ist von den Mietkosten her.


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    Und wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Kann ich die auch beantragen und erhalten?


    Nur, wenn du bereits jetzt bedürftig bist. Was bei dem Einkommen derzeit wohl eher nicht der Fall ist.


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    Wird der Krankenkassenbeitrag vom Einkommen abgezogen bei der Berechnung von Hartz 4? Wenn ja läge mein Einkommen ja unter 1300 Euro und das scheint wohl die Grenze zu sein um Leistungen zu bekommen.


    Es gibt keine 1300 Euro Grenze.

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    Ausserdem will ich 650 km weit weg ziehen, könnte die Stelle also gar nicht weiter behalten. ( Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil)


    Wer verstehen kann, ist klar im Vorteil


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    Soweit ein Umzug soweit weg überhaupt nicht nötig ist,


    Du hast dort Arbeit und gibst sie auf. Klar ist Trennung ein wichtiger Grund für einen Umzug. Aber nicht für einen Wegzug 650 km weiter weg, so dass man seine Arbeit kündigen muss. Ich kann lesen. Du aber nicht verstehen.


    Dessen ungeachtet, dass eigentlich der Vater zustimmen muss, wenn das zweite Kind mitgenommen wird. Denn er muss ja die Kosten des Umgangsrechtes bezahlen und die sind bei 650 km Entfernung nicht grad wenig.


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    Da ich aber noch nicht einmal weiß, OB und WANN mein Sohn einen KiGa-Platz bekommt,


    Ab August gibts einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr. Die Frage nach der Betreuung stellt sich also nicht, denn es ist ein RECHTSANSPRUCH.


    Wie alt ist denn das Kind?

    Wenn er will, dass du ausziehst, dann muss er sich auch einverstanden erklären, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Und dann hat er dir auch den Unterhalt auszuzahlen und nicht mit sonstwas zu verrechnen.


    Soweit ein Umzug soweit weg überhaupt nicht nötig ist, wird es eh Probleme mit dem Jobcenter geben, weil du bei einem Umzug in die Nähe deiner Arbeit diese wenigstens hättest behalten können und damit mit Unterhalt, Lohn, Kindergeld usw. deinen Lebensunterhalt selbst bezahlen können.


    Mit dem Handeln, wie du es hier vorhast, machst du dich aber selbst hilfebedürftig. Und das geht gar nicht.

    Du musst deine Tochter doch überhaupt nicht kündigen. Und sie auch nicht wieder aufnehmen. Wie kommst du darauf? Du hattest doch kein (Unter)mietverhältnis mit ihr!


    Das war völlig unnötig.


    Und das Verlangen deines Mannes, Regelbedarf einzustecken, obwohl der Bedarf der Tochter durchs Jugendamt gedeckt wird: das würde früher oder später auffliegen. Und dann sitzt du in der Scheiße. Nicht dein Mann.

    Stimmt nicht. Auszug aus der Verdi-Satzung:


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    2. Für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkom-mens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.


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    1. Mitglied kann werden:
    ...
    e) wer im Organisationsbereich der ver.di erwerbslos wurde oder wer erwerbslos ist und eine Beschäftigung im Organisationsbereich der ver.di anstrebt.


    http://www.verdi.de/ueber-uns/organisation/++co++2ab3bae6-b914-11e0-6fc7-00093d114afd (unten rechts download der Satzung als pdf)


    Ich gehe davon aus, dass es bei anderen Gewerkschaften ähnlich ist.

    Stelle doch das Schreiben mal anonymisiert ein.


    Das sind meistens vorformulierte Standardschreiben, die wohl auch unveränderlich sind. Das mag hart klingen.


    Um aber auf einen Bezug zu deinem blumigen Nicknamen zu kommen: Eine Stafanzeige zu erstatten ist lächerlich. Man wird dir sicherlich keinen Vogel zeigen, aber sobald du den Raum verlassen hast, sich über dich totlachen. Und dann bei der Staatsanwaltschaft nochmal. "Missgeburt". Du hast sie ja nicht mehr alle...

    Die Frage wurde -wie du festgestellt hast- durch lacke "versteckt" beantwortet. Du kannst ALG 2 (HartzIV) beantragen. Das macht man gemeinhin bei einem sogenannten "Jobcenter", nicht bei der Agentur für Arbeit. Und das Jobcenter wird auch zuschauen, welche Maßnahmen und Arbeitsangebote es dann für dich hat...

    Die Krankenversicherungspflicht tritt sofort ein. Die Frage ist ja nach wie vor, ob du die Beiträge denn über ALG 2 bezahlt bekommst, wenn dein Mann 170.000 Dollar auf der hohen Kante hat. Das übersteigt ja doch so ein klitzekleines bisschen den Freibetrag für Vermögen....