Ja, so sieht es aus.
Beiträge von Turtle1972
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Klar kannst du ALG 2 beantragen. Soweit du allerdings alleinstehend bist, wirst du dann "Raum Dortmund" vergessen können. Denn dann heißt es "bundesweit ist zumutbar".
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Also geht es um Herbst 2014?! Es mag zwar löblich sein, aber das halte ich doch schon für sehr ungelegte Eier. Hat er denn den Ausbildungsvertrag überhaupt schon unterschrieben? Er könnte sich z. B. auch noch ein Jahr lang eine besser bezahlte Ausbildung suchen, ihr könntet mehr verdienen und und und...
Ob ihr dann ALG 2 Anspruch habt, kann man angesichts der fehlenden Angaben zu Miete, Lohn usw. nicht sagen.
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Ich finde in der jobbörse der Agentur für Arbeit massenhaft Praktikantenstellen für Erzieher mit sofortigem Beginn. Erzieher ist doch wegen der Gesetzesänderungen (auch jetzt zum Herbst) wahnsinnig gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Es ist unverständlich, dass du keine Stelle bekommen sollst.
Willst du etwa nur in der Nähe? Das kannst du dir im ALG 2 aber vergessen... Da wird man dich ruckzuck in eine dieser offenen Stellen vermitteln.
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Ich denke, ihr bekommt schon ALG 2: http://www.sozialleistungen.in…rn-in-harz-4-a-18039.html
Was denn nun?
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Zitat
Lohnt es sich als ALG2 Empfänger eine Rechtschutz - Versicherung Abzuschliessen die für Hartz 4 Leute ist, da muss ja auch nicht alles dabei sein, so das man Deckung hat wenn man einen Anwalt braucht, da ich leider keinen Schein mehr für eine Rechtsberatung beim Amtsgericht mehr bekomme kann das nicht immer Nachvollziehen, wenn die mit den Argumenten kommen dafür sehen wir keine Grundlage um einen Schein zu bekommen.
Wieso bekommst du keinen Beratungshilfeschein (mehr)? Auch bei einer Rechtschutzversicherung gibt es nur eine Deckungszusage, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und wenn man das Ganze nicht überreizt. Das scheint ja irgendwie bei dir der Fall (gewesen zu) sein.
ZitatUnd gibt es Anwälte für ALG2 Empfänger die einen auch dann vertreten wenn man eben keinen Beratungsschein bekommt
Klar, wenn du ihn aus eigener Tasche bezahlst.
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Dein Vermieter darf überhaupt nicht an das Jobcenter auszahlen. Vertragspartner seid ihr beide, ergo kann das Guthaben nur an dich gehen, es sei denn, du hättest es an das JC abgetreten. Kläre das mit deinem Vermieter.
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Glaub doch, was du willst. Kein Wunder, dass dein Leben den Bach runtergeht.
Wenn ein Studium nicht bafögfähig ist, liegt kein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II vor. Und orgiginäres Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man eine Arbeit aufnehmen könnte (verfügbar ist - § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
Von nix ne Ahnung, aber große Klappe. Armes Kind.
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Soweit mir bisher in der Agentur für Arbeit gesagt wurde, kann eine Arbeitsstelle nur angenommen werden, wenn Kinderbetreuung gesichert ist. Ist das nicht so, gibt es auch weiterhin Geld.
So ein Quatsch. Ich schreibe es jetzt zum letzten Mal: nur, wer verfügbar ist, kann ALG 1 bekommen. Du hast offensichtlich Abitur, du hast auch schonmal studiert und du bist nicht mehr die Jüngste. Du wirst doch wohl zwischenzeitlich in der Lage gewesen sein, selbst mal zu googeln zu diesem Thema! ALG 2 gäbe es weiter, aber nicht ALG 1!
Ansonsten ist es so, dass eigentlich bei einem nicht bafögfähigen Studium es sogar ALG 2 für dich geben kann. Klär das mit deinem zuständigen Jobcenter.
Über diese verquere Lebensplanung verlier ich besser keine Worte...
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Zitat
Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.
Nochmal: Du kannst nur ALG 1 bekommen, wenn du auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Wirst du denn dein Kind mit 8 Monaten in eine Fremdbetreuung geben?! Nur wenn es betreut wird und du arbeiten gehen kannst, kannst du ALG 1 bekommen!
ZitatEin Vollzeitstudium plus nebenbei arbeiten mit einem vielleicht 8/9 Monate alten Kind? Schwierig... Von der Betreuung wohl einerseits, zum anderen möchte ich doch auch noch was vom Kind haben. Also TZ mit zwei Tagen Uni in der Woche.
Gerade für Studenten gibt es doch Kinderbetreuung. Ansonsten gilt doch nicht nur deine Anwesenheit in der Uni als Studienzeit, sondern auch die Lernzeit zuhause.
Was ist jetzt mit dem Unterhalt vom Kindesvater?
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Ich verstehe schonmal nicht die Aussage, dass bis dahin dein Kind da ist und dein ALG 1 zu Ende. Willst du denn nach der Geburt sofort wieder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen? Geht dein Kind in eine Kinderkrippe mit 8 Wochen? Denn nur dann gibts ALG 1.
Wieso gibt es kein Bafög für dich? In welchem Stundenumfang willst du denn studieren und wieso soll es nur Teilzeit sein? Du hast doch den ganzen Tag zum Lernen zur Verfügung?
UVG kannst du nicht zeitlich anders planen, wenn du für das Kind Sozialgeld beim Jobcenter beantragen willst. Es ist eine vorrangige Leistung, das muss beantragt werden, ansonsten macht es das JC von Amts wegen.
Was ist eigentlich mit dem Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater?
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Der Auszug der Tochter ist umgehend zu melden und solange sie nicht bei dir wohnt, gehört sie auch nicht zur BG. Ob und wann eine Aufforderung zur Kostensenkung der KdUH kommt, kann dir wohl niemand sagen. Da musst du abwarten.
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1. Habe ich für die Monate Oktober und November Anspruch auf ALG II?
Nur, wenn deine Freundin nicht ausreichend verdient um dich auch mit zu versorgen.
Zitat2. Wenn ja, wäre ich schon zu spät dran? (Habe da mal was von einer 6 monatigen Meldefrist gehört)
Nein.
Zitat3. Müsste ich dann aus meiner jetzigen Wohnung, die ich mit meiner Freundin habe, ausziehen?
??? Wieso?
Zitat4. Wird das Gehalt meiner Freundin auf mich angerechnet? Wir könnten ja auch eine "normale" WG sein, oder?
Vergiss es. Das wird dir keiner abnehmen. Du kannst davon ausgehen, dass im Jobcenter normale Menschen arbeiten, die auch in Beziehungen leben. Ob nun mit oder ohne Trauschein und die die Hose nicht mit der Kneifzange zumachen. Wenn du über ein Jahr mit ihr zusammenlebst, müsstest du beweisen, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Wie willst du das machen, wenn ihr nunmal ein Paar seid?!
ZitatUnd bei mir ist eben die "Besonderheit", dass ich ab Dezember meine Ausbildung beginnen kann. Ich finde Ergebnisse zur allgemeinen Arbeitslosigkeit nach dem Studium, aber nicht zur "begrenzten".
Finde lieber einen Aushilfsjob für die 2 Monate...
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Dann gehst du einfach hin, erklärst, was los war. Eine Sperrzeit wird es wohl sowieso geben, da du ja nunmal keinen wichtigen Grund hattest für das Versäumen des Termins.
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Was steht denn ganz genau in dem Brief? Schreib mal ab...
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Wer hat denn Schuld, dass du UNGELERNT bist? Hättste in der Schule mal aufgepasst... (dann wüsstest du auch, dass man Adjektive klein schreibt...). Wer will denn bitte heutzutage UNGELERNTE haben? Es bedarf keiner 10 Leute mehr, die den Hof kehren. Dafür gibts Kehrmaschinen und ein Arbeitnehmer reicht da völlig aus.
Wenn also ZAFs einen Ungelernten noch nehmen, dann ist das schon ein Glücksfall.
Weiterbildungen für Ungelernte zwischen 25 und 35 gibt es im Übrigen derzeit sehr wohl, da es gerade eine neue Bildungsoffensive der Agentur für Arbeit gibt, wo Bildungsgutscheine quasi auf Zuruf verteilt werden.
Aber wenn man keine Ahnung hat: Meckern ist ja einfacher, gelle?!
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Das kannst du vergessen... Wenn, dann hat es ggf. dein Arbeitgeber zu stellen.
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Du weißt, wie eine Bewerbung aussieht? Wohl im negativen Sinne und das hast du dann deinen Kindern gleich mit anerzogen? Was sagt der Weltmeister im Hammerwerfen, als er gefragt wurde, wie er so weit werfen konnte? "Mein Papa hat immer zu mir gesagt: Junge, wenn dir jemand was in die Hand drückt, was nach Arbeit aussieht, werf es soweit weg wie möglich."...
Wenn du meinst, dass sich deine Tochter nicht um Arbeit kümmern muss und dass sie keine Sanktionen bekommen kann: Na, ist doch prima. Was hast du dann überhaupt für Sorgen? Dann bräuchtest du doch niemanden hier um Rat fragen. Denn dann passiert ja deiner Tochter jetzt auch nix.
Aber nach wie vor: Wieso kann sie nicht EINE Bewerbung an EINEM Tag schreiben?! Fallen dir dafür keine Ausreden ein? Steht dazu nichts im Grundgesetz oder in der Bibel?!
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Soll das ein Witz sein? Seit wann bekommen Studenten ALG 2? Und Werbungskosten werden vom Einkommen abgesetzt - bei der Steuer -. Von was willst du also diese "Werbungskosten" absetzen?!
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Erstmal stimmen die Paragrafen nicht und dann hast du nur einen Teil geschrieben. Irgendwo muss im Bescheid der genaue Grund stehen. Wieso es eine solche Pflichtverletzung gegeben haben soll. Nicht am Anfang vom Text, wahrscheinlich irgendwo in der Mitte.
