Beiträge von Turtle1972

    Bester Manu, jeder kann dort wohnen, wo es ihm Spaß macht, sagt ja das SGG. Zieh doch morgen ins Bundeskanzleramt ein und berufe dich auf Artikel 13 GG, mal sehen, wie lange du dich dort aufhalten darfst. Bei aller Liebe, aber mach dich nicht lächerlich.


    Klar kann sie in Oberhausen wohnen bleiben und wenn sie keinen Bock hat, sich in Hamburg oder sonstwo zu bewerben: bitte. Dann gibts halt die verdienten Sanktionen und gut ist es.


    Du lässt übrigens unbeantwortet, wieso sie nicht in der Lage ist EINE Bewerbung (halbe Stunde Arbeit nötig, wenn überhaupt) zu schreiben...


    Und da du schonmal am beleidigen bist (übrigens: sie kann gern herziehen, als SB Widerspruch bearbeite ich dann gern ihre Widersprüche zu den Sanktionen und dann werden wir sehen, wer Ahnung hat): du schilderst hier genau das Bild, das die Öffentlichkeit von einem arbeitsfaulen und asozialen ALG 2 Empfänger so hat... Nur Ausflüchte, anstelle seinen Arsch zu bewegen und Arbeit zu suchen!


    Wenn dein altes JC die Rechtsprechung des BSG zu einmaligen Einkünften unbeachtet gelassen hat, dann ist das übrigens deren Bier. Es gibt aber Jobcenter (und Mitarbeiter dort), die die Rechtsprechung kennen.

    Es geht wohl a) darum, dass deine Tochter sich auch außerhalb von Oberhausen bewerben soll. Das ist durchaus legitim, warum sollte sie denn nicht umziehen können. Soweit es um die Kinderbetreuung der Enkeltochter und deren logopädische Betreuung geht: das gibts auch anderswo.


    Was es mit den abgelehnten Bewerbungen auf sich hat: dazu müsste man die mal sehen, wie und in welcher Form sie die Tochter erwähnt hat. Fakt ist, dass man sowas überhaupt nicht angeben muss. Fakt ist auch, dass es gern genommen wird, um sich bei einem Arbeitgeber "wenig schmackhaft" zu machen.


    In welchem Zeitraum hat sie denn die 3 Bewerbungen geschrieben? Wieso schafft sie es nicht, eine Bewerbung pro Tag zu schreiben?

    Du bist ein freier Mensch und kannst umziehen, so oft du willst. Soweit die neue Wohnung nicht teurer ist als die jetzige, gibts eh keine Probleme. Dass du Hilfe für Kaution, Umzug etc. bekommst, wage ich zu bezweifeln. Denn deine Mängel hätte ja der Vermieter beseitigen können, wenn du ihn ordentlich in die Pflicht genommen hättest. Und dass dich Haustürklingeln nervt: auch da kann man mit deutlichen Worten sagen, was man davon hält, das ist ja erst recht kein Umzugsgrund.


    Ich halte deinen Umzugsgrund nicht für hinreichend wichtig im Sinne des SGB II.

    Zitat

    was ich noch vergessen habe, die wohnung hat er geerbt als er noch berufstätig war, bzw er ist njoch berufstätig bis oktober.


    Ja, und?!


    Zitat

    wenn der Erlös aus der Wohnung dann verbraucht ist gibts ALG2?


    Dann wird er doch wohl hoffentlich schon so alt sein, dass er Rente bekommen kann. Die Wohnung wird doch wohl nicht nur 1000 Euro wert sein.

    Ja: ÄRGER. Und zwar ganz massiven. Denn dann darf er sich bei Antragstellung auf ALG 2 noch mit einer Verfahren der Schenkungsrückforderung rumplagen.


    Stelle dir mal vor, jeder, der kein laufendes Einkommen mehr hat, das für seinen Lebensunterhalt ausreicht verschenkt einfach sein Vermögen und hält dann beim Steuerzahler die Hände auf. Wo kämen wir da bitte hin?!


    Nochmal: er hat die Wohnung zu verwerten (verkaufen, beleihen etc.). Und dann vom Erlös zu leben.

    382 Euro RS deine Mutter
    306 Euro RS du
    566,67 Euro 2/3 Miete
    -------------------
    1254,67 Euro Bedarf


    1300 Euro Lohn
    - 300 Euro Freibetrag
    184 Euro Kindergeld
    - 30 Euro Versicherungspauschale
    ----------------------
    1154 Euro Einkommen


    Es würden sich also ca. 100 Euro Anspruch auf ALG 2 ergeben.


    Gibt es zur Ablehnung von ALG 2 einen Bescheid? Wenn ja: kannst du bitte die Begründung und die Berechnung mal abschreiben oder den Bescheid hier einstellen?

    Hast du das schon schriftlich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Niederlanden uneheliche Kinder diskriminiert werden und auch im Internet findet man dazu keine Informationen. Sobald das Kind als eigenes Kind anerkannt wurde, gibts auch nach der neuen Grundlage ANW Halbwaisenrente.


    Vielleicht setzt du dich mal mit der SVB in Verbindung: http://www.svb.nl/int/de/anw/

    Nein, ist es nicht. Ab Juli gibts erstmal kein Geld mehr und die Lohnbescheinigung für Juni will man haben, um zu überrechnen, ob für Juli noch aufstockendes ALG 2 zusteht. Dass man für Juni was zurückfordern will, davon ist gar keine Rede. Du hast lediglich eine vorläufige Zahlungseinstellung ab Juli erhalten und um offiziell zu prüfen, ob dir für Juli noch was zusteht, muss man natürlich wissen, was du verdient hast. Offensichtlich ist dir das nicht klar.


    Und wieso man dir das Zuflussprinzip "verschwiegen" haben soll, entgeht mir. Bisher fordert man keinen Juni zurück. Es wurde also überhaupt nichts verschwiegen. Konzentrier dich mal bitte nicht auf Verschwörungstheorien, sondern lieber auf deine Arbeit.

    Wieso willst du dem JC was auf die Nase binden?! Lt. deinem Eingangsbeitrag hat doch niemand was davon gesagt, dass man das ALG 2 von Juni von dir wiederhaben will.


    Du schriebst doch selbst, dass das JC sagte:


    Zitat

    dass ich für den Juni noch ALG2 bekomme und ab Juli nicht mehr


    ???? Das ist doch korrekt. Du brauchst dem JC doch nicht "auf die Nase binden", was es selbst weiß und auch geschrieben hat?!

    Nein. Das Zuflussprinzip sagt ja, dass Einkommen (dein Lohn) in dem Monat angerechnet wird, in dem es dir zufließt. Also wenn es im Juli auf deinem Konto ist, ist es Einkommen im Juli. Demnach hattest du im Juni noch kein Einkommen und da kann nichts zurückgefordert werden. Alles prima.