Bester Manu, jeder kann dort wohnen, wo es ihm Spaß macht, sagt ja das SGG. Zieh doch morgen ins Bundeskanzleramt ein und berufe dich auf Artikel 13 GG, mal sehen, wie lange du dich dort aufhalten darfst. Bei aller Liebe, aber mach dich nicht lächerlich.
Klar kann sie in Oberhausen wohnen bleiben und wenn sie keinen Bock hat, sich in Hamburg oder sonstwo zu bewerben: bitte. Dann gibts halt die verdienten Sanktionen und gut ist es.
Du lässt übrigens unbeantwortet, wieso sie nicht in der Lage ist EINE Bewerbung (halbe Stunde Arbeit nötig, wenn überhaupt) zu schreiben...
Und da du schonmal am beleidigen bist (übrigens: sie kann gern herziehen, als SB Widerspruch bearbeite ich dann gern ihre Widersprüche zu den Sanktionen und dann werden wir sehen, wer Ahnung hat): du schilderst hier genau das Bild, das die Öffentlichkeit von einem arbeitsfaulen und asozialen ALG 2 Empfänger so hat... Nur Ausflüchte, anstelle seinen Arsch zu bewegen und Arbeit zu suchen!
Wenn dein altes JC die Rechtsprechung des BSG zu einmaligen Einkünften unbeachtet gelassen hat, dann ist das übrigens deren Bier. Es gibt aber Jobcenter (und Mitarbeiter dort), die die Rechtsprechung kennen.
