Na ja, wenn man bedenkt, dass man das ALG 2 auch wegsanktioniert bekommt, wenn man keinen Bock hat, Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen, wird das mit "lohnt nicht" wohl nicht lange funktionieren.
Beiträge von Turtle1972
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Wieso nicht? Die Antwort ist: ja, das Jobcenter ist zuständig und du unterliegst den Zumutbarkeitsregeln des SGB II.
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Und aufs Klo muss er natürlich auch nicht, wenn er bei dir ist, das zieht er hoch und spuckt es aus...
Ob du herausbekommst, wer dich angezinkt hat? Keine Ahnung, wie groß dein dedektivisches Talent ist.
Du erkennst bestimmt aus meinen Beiträgen, dass sich mein Bedauern in Grenzen hält. Entweder man ist ein Paar und hat ein Kind zusammen, dann sollte man auch dafür einstehen oder man lebt wirklich getrennt. Dann bekommt der Papa das Kind alle 2 Wochen am Wochenende und in den Ferien 2 Wochen, so, wie eine normale Umgangsregelung aussieht und gut ist es. Aber die Zuckerseiten des Zusammenlebens auszukosten, während der Steuerzahler bitte den Lebensunterhalt von Frau und Kind bezahlen soll: dafür habe ich nichts übrig.
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Erkundige dich mal beim Landkreis. Bei meinem Sohn war es bei vorgeschriebenen Betriebspraktika im Rahmen der Schulpflicht so, dass die Fahrkosten vom Schulverwaltungsamt des Landkreises getragen wurden.
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Das kannst du dann ja alles im Widerspruch oder ggf. vor Gericht äußern, wenn es soweit kommen sollte. Fakt ist, dass es genug Paare gab und gibt, die eine angebliche Trennung vortäuschen und Scheinwohnungen (oder angeblichen Wohnsitz noch bei den Eltern) vortäuschen. Damit geraten nunmal viele in Generalverdacht und wenn man dazu liest, dass du vermutest, dass deine Nachbarschaft dich angezinkt hat, scheint es ja so zu sein, dass die lieben Nachbarn auch davon ausgehen, dass ihr zusammenwohnt. Demnach hat es nach außen hin den Anschein, dass ihr als Paar lebt. Das fällt dir jetzt auf die Füße.
Im schlimmsten Fall wird darüber ein Gericht urteilen und wenn spätestens wenn es negativ für dich ausgeht, werdet ihr überlegen müssen, wie ihr eure Beziehung weiter gestalten wollt. Es ist ja nicht Aufgabe des Steuerzahlers, dem Vater deines Kindes ein bequemes Leben zu bereiten, indem er dich und sein Kind durchfüttert. Und ihn auch noch, denn an den Tagen und Nächten bei euch verbraucht er ja Lebensmittel, Wasser, Abwasser etc, welches du übers ALG 2 gezahlt bekommst.
Unter "Besuch" verstehen wohl die meisten Menschen etwas anderes.
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Viel Spaß. Widerspruch schreibt man übrigens ohne "ie"...
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Ja, für dich gibts eine Doppelzuständigkeit. Geregelt ist das in § 22 Abs. 4 SGB III:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__22.html
§ 35 SGB III ist dabei die Vermittlung...
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Es gibt auch im ALG 1 KEINEN Berufsschutz.
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Es gibt kein "Dazuverdienen". Du möchtest wissen, ob von deinem Gewinn auch noch ein Freibetrag für Erwerbstätigkeit abgezogen wird. Ja. Allerdings sind das nicht pauschal 160 Euro. Das sind 100 Euro Grundfreibetrag und dann 20% vom Rest.
Trotzdem kann deine Berechnung nunmal so nicht stimmen, weil das JC eben von einem Durchschnittseinkommen ausgehen sollte.
Wenn du die letzten 2 Monate kein ALG 2 bekommen hast, gehe ich doch davon aus, dass du wenigstens mal gefragt hast, wieso. Gab es eine Antwort?
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Dann lasst euch doch einfach gemeinsam berechnen. Mit 500 Euro Einkommen im Monat hätte er dicke Anspruch auf aufstockendes ALG 2. Wenn die 500 Euro ca. 720 Euro brutto sind, wäre sein Freibetrag 224 Euro, d. h. von den 500 Euro sind lediglich 276 Euro anrechenbar. Der Regelsatz eines Paares liegt aber schon bei 342 Euro pro Person. Und da ist noch keine Miete bei.
Du kannst dich natürlich auch weiter rumstreiten und versuchen, als EinzelBG gewertet zu werden. Aber das hängt eben an der Beweislastumkehr. Allein eidesstattliche Versicherungen reichen da nicht. Das haben schon zu viele vor dir versucht.
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Kann man aus der Ferne schlecht sagen. Es klingt danach, als würde man es so einschätzen, dass deine Freundin der Arbeitsvermittlung durch ihr Verhalten nicht zur Verfügung stand. ALG 1 bekommt man aber nur, wenn man verfügbar ist. Ist halt schlecht, da ohne genaue Kenntnis, was direkt passiert ist, was zu sagen.
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Wie hoch ist denn die Miete? Die muss ja deine Mutter auch nicht allein zahlen, wenn dein Oma noch da ist. Gibts noch Kindergeld für dich oder wurde das auch eingestellt, weil du derzeit keine Ausbildung oder Arbeit suchst?
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Nicht das Jobcenter macht dir das Leben schwer, sondern das Gesetz. Daran muss sch das JC nummal halten. Lebst du über einem Jahr mit jemandem zusammen, musst du BEWEISEN, dass du keine Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft mit dieser Person bildest. Was schlecht ist, wenn man schonmal gemeinsam umgezogen ist, denn das wird nunmal als Beweis einer inneren Bindung genommen.
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Deswegen kann ich ja den zeitlichen Ablauf nicht nachvollziehen. Von WGs steht da nix. Wenn, dann kann ja die 3er WG nicht lange gedauert haben...
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Deine Arbeit gilt doch als selbständige Tätigkeit oder etwa nicht? Demnach gilt nicht das Zuflussprinzip analog einer unselbständigen Beschäftigung, sondern, dass man dein Einkommen aus dem gesamten Bewilligungsabschnitt betrachtet und dann gleichmäßig auf alle Monate verteilt.
Wenn du also z. B. einen Bewilligungsabschnitt vom 1.7. bis 31.12. hättest und das Amt vorläufig mit einem Durchschnittseinkommen von 400 Euro rechnet, du dann aber halt im Juli 250 Euro verdienst, im August auch 250 Euro, im September dann 800 Euro und das bis zum Dezember, dann hast du ein tatsächliches Durchschnittseinkommen von 616,67 Euro und musst für die gesamten 6 Monate dann wieder was zurückzahlen.
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Sammelklagen... höm.. Welche von den amerikanischen Anwaltsserien hast du denn in übertriebenem Maße dir zu Gemüte geführt?
Im Übrigen kann ich in keinem einzigen deiner Beiträge erlesen, dass du irgendwelche Mitbetroffenen oder Mitstreiter suchst.
ZitatWüsste da Jemand eine bestimmte Stelle, ein "Loch" im Gesetz oder hat eine Idee?
Das war deine Frage. Und nicht: "Falls es noch jemandem so geht, bitte melde dich bei mir." Du siehst, ich habe deine Beiträge gelesen und korrekt in Erinnerung. Was dir selbst offensichtlich fremd ist.
Ich glaube, du hast ein Problem, die Realität zu erkennen. Nämlich, dass aufgrund des Fehlens besagter Härteverordnung es für dich keine Chance gibt.
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Kannst du mal die genauen Daten aufschreiben? Wann du bei den Eltern ausgezogen bist und ab wann du eigene Wohnung hattest, von wann bis wann allein, von wann bis wann in einer 3er WG und seit wann jetzt zu zweit. Und seit wann er irgenwo in deinem Leben (als Freund, Partner, Mitbewohner etc.) auftaucht.
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Was ist denn "nicht genug", was deine Mutter verdient? Wer hat deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt und wie lange soll diese dauern? Wann wurde vom Gericht das Unterhaltsurteil gesprochen, bevor oder nachdem deine derzeitige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde? Wurde die Tatsache, dass du deinen Lebensunterhalt nicht selbst durch Arbeit sicherstellen kannst bereits vor Gericht mit durchgesprochen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
Normalerweise lebt die Unterhaltspflicht wieder auf, wenn die Erwerbsobliegenheit wegfällt, z. B. durch Behinderung oder Krankheit.
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Du hast schon gelesen, was du zitierst? "Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung..."
Die Bundesregierung hat aber bisher keine solche Härtefallverordnung erlassen. Also gibts keine Verordnung, die dir als Rechtsgrundlage für den Bezug von Bafög dient und du kannst kein Bafög bekommen.
Steht doch auch in deinem Zitat:
ZitatHinweis von Studis Online: Eine solche Rechtsverordnung (wie im letzten Satz erwähnt) wurde nie erlassen. Insofern hat dieser Gesetzes-Passus keinerlei Bedeutung, jedwelche Hoffnung darauf ist leider umsonst.
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Eine Erstausstattung bedeutet, dass Möbel erstmals angeschafft werden. Wenn man aber bereits welche hatte, egal, woher sie stammten, ist es keine Erstausstattung, sondern Ersatzbeschaffung.
