Beiträge von Turtle1972

    a) sind 600 Euro warm schweineteuer für eine Person


    b) Sind z. B. in meiner Kommune noch nichtmal für 2 Personen 380 Euro kalt angemessen, selbst nicht nach dem Mietspiegel (Wohngeld).


    c) Dein Vergleich hinkt. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist von 6 Monaten gesetzt bei unangemessen Mietkosten. Punkt. Du hast nichts unternommen in der Zeit, also wird abgesenkt. Du willst für deinen Lebensstandard kämpfen, dabei geht es nur darum, dein Existenzminimum zu sicher. Ebenfalls Punkt.


    d) Von der ARGE bekommst du gar keine Tipps mehr. Es gibt seit 1.1.2011 keine ARGEn mehr. Du beißt dich an einer unangemessenen Wohnung fest, bist offensichtlich der Meinung, der Steuerzahler hat dir sowas auf ewige Zeiten zu finanzieren. Nein, dem ist nicht so. Und als Steuerzahler darf ich dir das auch sagen. Was daran überheblich sein soll, entgeht mir. Ich kann mir eben nur das leisten, was meine Finanzen hergeben. Deine sehen sehr schlecht aus, also kann man keine 600 Euro für Miete rausbraten.

    Du weißt aber schon, dass es Erstausstattung nur fürs Lebensnotwendigste gibt? Und nicht zum schöneren Aussehen der Wohnung? Wieso sollst du die Waschmaschine kaufen, wenn dein Bruder Arbeit und Geld hat? Als Untermieter ist man doch im Normalfall nur der Mitbenutzer...

    Du hast aber schon gelesen, dass das nicht generell gilt, sondern nur bei besonderen Erkrankungen, die einen ständigen Sonderbedarf bedingen? Im Übrigen ist es lediglich die Entscheidung eines LSG. Ob das BSG -analog zur Rechtsprechung bei Medikamenten- nicht eher entscheiden würde, dass das dann Sache der Krankenkasse ist, steht in den Sternen.


    Außerdem ist es augenscheinlich nur eine Entscheidung im Verfahren des eintweiligen Rechtsschutzes. Das Hauptsachverfahren kann schon ganz anders ausgehen.

    Klar kannst du verdienen. Im Normalfall am Besten soviel, dass du gar kein ALG 2 mehr brauchst. Wenn du aber z. B. 400 Euro verdienst, sind davon 160 Euro anrechnungsfrei, d. h., dass du eben 160 Euro mehr hast als jetzt. Dann wären es eben 560 Euro ALG 2 und 400 Euro Lohn, insgesamt 960 Euro über die du monatlich verfügen kannst. Und nicht mehr nur 800.

    Dann gehe ich doch mal davon aus, dass sie jetzt eine recht große Wohnung bewohnen. Dann soll er doch ausziehen, die große Wohnung kann er doch eh nicht bezahlen. Und wieso sollte sie keine Möbel mehr haben? Er kann ja nicht alles mitnehmen, das geht nicht.


    Sie beantragt dann UVG, wenn er raus ist und meldet das alles dem Jobcenter, dann wird einfach ihr ALG 2 neu berechnet.

    Na, in erster Linie ist doch hier der Ehegatte und Vater mit Unterhalt in der Pflicht. Wenn er bisher seine 4 Kinder und die Frau, die ja sicherlich mit einem Baby und den anderen 3 kleinen Kindern nicht arbeitet, durchfüttern konnte, verdient er sicherlich einiges...

    Aber du hast schon gelesen, dass Laminat unnötig ist? Oder sind die Teppiche hochfloorig? Ich habe sogar schon von Betroffenen gehört, dass sie mit Laminat mehr Probleme hatten, weil der Staub da nicht haftet, d. h., dass er bei jedem Tritt aufgewirbelt wird!


    Hast du mal mit dem Vermieter gesprochen, ob der ggf. den Bodenbelag ändern würde? Als Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahme?

    Nein. Die Ablehnung beruht wohl darauf, dass es am Wohnort deiner Mutter oder in der Nähe eine gleichwertige Schule gibt, so dass die Bafögstelle die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung nicht anerkennt. Härtefälle (außer eben Waisen oder frühzeitige Aberkennung der Sorgeberechtigung) kennt die Bafögstelle nicht.


    ALG2 ist im Übrigen nicht nur wegen der geringeren Zuverdienstgrenze problematisch. Da du nicht mehr einer Schulpflicht unterliegst, ist dein Wunsch, das Abi zu machen im Prinzip "Hobby". D. h.: man könnte dich verpflichten, dir eine Arbeit oder Ausbildung zu suchen.

    Zitat

    Könnte ich mir eigentlich ein Haus über Mietkauf erwerben?


    Kannst du auch. Aber auch hier würden nur die Hausnebenkosten berücksichtigt werden. Der Mietbetrag, der dann ja Tilgung ist, wird vom Jobcenter nicht berücksichtigt.


    Zitat

    Jetzt kostet mich die Miete ja auch insgesamt 650€ ohne NK.


    Jetzt hast du ja auch noch ALG 2 zusätzlich. Was dann wohl eher in Richtung "Wegfall" geht.


    Wenn du mit deinem Geld aus deiner Selbständigkeit, dem Kindergeld und dem Unterhalt ein Haus abbezahlen kannst, dann mach das doch. Bedenke aber: Unterhalt kann mal ganz schnell wegfallen. Und auch dein Kind wird älter und zieht irgendwann mal aus. Abbezahlt ist ein Haus aber gemeinhin nicht in ein paar Jahren.

    Kannst du, aber ich schätze mal, das geht eher negativ aus. Im Übrigen ist das, was du vorhast, gar nicht nötig:


    http://www.daab.de/allergien/hausstaubmilbenallergie/


    Zitat

    Für Allergiker sind glatte Böden nur günstiger, wenn sie sehr häufig - mehrfach wöchentlich - feucht gewischt werden, da anfallender Staub hier stärker aufgewirbelt wird als bei kurzflorigen Teppichböden.


    Du solltest dein Augenmerk eher auf Milbenbezug und einen allergikergeeigneten Staubsauger legen.

    Ich verstehe keinen Ton. Wieso muss man dann wieder umziehen, wenn man eine Fortbildung macht? Hast du doch jetzt auch nicht gemacht?!


    Es wird ALG 2 beantragt, es wird festgestellt, die Wohnung ist zu teuer, man sucht eine neue und zieht um. Wenn man dann eine Fortbildung macht, wieso sollte man plötzlich wieder eine neue suchen müssen?


    Dessen ungeachtet, dass du den Aspekt der Untervermietung überhaupt nicht betrachtet hast.


    Und NEIN, es gibt keine Ausnahmeregelung.

    Was meinst du jetzt? Deine Wohnung ist unangemessen teuer, oder? Nach einem gewissen Zeitraum (meist 6 Monate) wird dann nur noch das an Miete übernommen, was angemessen ist. Du musst also mehr als den Regelsatz bekommen, was ja auch durch deine Aussage, 800 Euro zu bekommen, bestätigt wird. Dass du gar nichts für die Miete bekommst, kann eigentlich nicht sein. Der Regelsatz ALG 2 ist 382 Euro, wenn du 800 Euro bekommst, sind also 418 Euro für Miete.


    Wie du die restlichen knapp 200 Euro Mietdifferenz aufbringst, ist deine Sache. Daran ändert deine Fortbildung gar nichts. Du hättest ja z. B. auf Kosten des Amtes umziehen können oder eine andere Maßnahme der Kostensenkung (z. B. Untervermietung, wenn die Wohnung entsprechend groß ist) ergreifen können. ALG 2 dient nicht der Erhaltung eines vor ALG 2 Bezuges vorhandenen Lebensstandards. ALG 2 soll das Überleben sichern und keinen Luxus. Auch eine zu große und zu teure Wohnung ist Luxus.


    Falls der Sachverhalt doch anders sein sollte, musst du genauer beschreiben, was los ist.

    Du hast also im Monat durchschnittlich 660 Euro Gewinn, wobei ich meine, dass die 1800 Euro für September das Ganze verfälschen. Ohne die bist du bei ca. 520 Euro im Monat. Dazu noch das Kindergeld (wieso 190 Euro, hast du noch mehr Kinder?) und 300 Euro Unterhalt. Sind also ca. 1010 Euro bis 1150 Euro, die du monatlich in etwa zur Verfügung hast.


    Du meinst, davon kannst du wirklich ein Hauseigentum finanzieren?