1. Wie schon gesagt: ich glaube nicht, dass es da Probleme gibt.
2. Kein ALG 1 beim BV. Bzw. auf alle Fälle Probleme bei der Beantragung. Wohngeld dürfte kein Problem sein.
3. Dein AG kann keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Du hast aufgrund Schwangerschaft/Elternzeit Kündigungsschutz. Außerdem kann es dir doch in der Zeit egal sein, du musst ja nicht arbeiten gehen. Ob du kündigst, kannst du dann auch während der Elternzeit entscheiden.
4. Das kann man so genau nicht beantworten. Wenn du 450 Euro verdienst, wird ja nicht alles auf ALG 1 angerechnet, mind. 165 Euro sind ja frei. Bekommst du noch aufstockend ALG 2, wärest du wahrscheinlich doppelt krankenversichert. Einmal über ALG 1 und einmal über ALG 2.
5. Hm, wenn das seit 5 Jahren der Fall ist, dann fragt man sich, wieso man sich mit so jemandem einlässt und dann auch noch von ihm schwanger wird.
