Beiträge von Turtle1972

    Wie schon gesagt: Wenn du kein ALG 2 mehr brauchst, kannst du tun und lassen, was du willst, natürlich auch ein Haus kaufen oder so. Bedenke aber auch, dass halt das Geld vom Jobcenter wegfällt und dass du deine Krankenversicherung dann auch wieder selbst zahlen musst.


    Wie wäre es, wenn du mal ein paar Zahlen nennst? Was bekommst du derzeit vom JC? Bist du gesetzlich oder privat krankenversichert? Welcher Gewinn wird dir monatlich angerechnet? Wie hoch wäre der KV Beitrag, wenn du Selbstzahler wärst? Wie hoch ist deine gesamte Warmmiete, wieviel davon wird dir vom JC angerechnet (sicherlich nicht alles, denn die Wohnung wird ja auch gewerblich genutzt)? Wie hoch wäre der aufzunehmende Kredit und wie hoch die Schuldverbindlichkeiten getrennt nach Tilgung und Zins?

    Ob Steuerberaterkosten bei Selbständigen im ALG 2 als Betriebskosten abgesetzt werden können, ist m. W. n. bisher in der Rechtsprechung nicht geklärt. Die Fachlichen Hinweise der BA weisen an diversen Stellen sogar darauf hin ("vom Steuerberater ausgefüllt), dass es nicht abwegig ist, dass bestimmte Sachen von einem solchen ausgefüllt werden. Nun ist es eben so, dass die ALG II-V dahingehend recht schwammig ist. Denn sie besagt, dass Einkommen aus Selbständigkeit nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden sollen, sondern, dass das Amt (in seinen Augen unnötige) Ausgaben nicht berücksichtigen muss.


    Wenn also jetzt dein SB die Steuerberaterkosten tatsächlich nicht als Betriebsausgabe anerkennt, hilft dir dann nur Widerspruch und ggf. anschließend Klage.

    Du darfst haben, was du willst. Jedoch wird bei Wohneigentum dann keine Miete mehr berücksichtigt, nur noch die Hauslasten (also das, was jetzt Nebenkosten sind: Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, Grundsteuern, Heizkosten etc.) und von deinem schönen Kredit dann nur Zinsen. Keine Tilung. Wenn dein ALG 2 bereits jetzt so gering ist, dass es nur für 4 Brote reicht (6,50 Euro?), dann wirst du wohl gar kein ALG 2 mehr bekommen.


    Wie also willst du dann deinen Kredit tilgen?!

    Nun Hr. Richter...


    Ich glaube kaum, dass ich damals über den Augang des Verfahrens orakelt habe. Angesichts der bereits vorliegenden diversen Abweisungsbeschlüsse des BVerfG gegen das BSG Urteil vom 12.7.12 (und zwar aus dem Grunde, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht) orakel ich jedoch jetzt mal, dass dein obiger Titel "alles rechtswidrig" von den Leuten, die das bestimmen werden (den Richtern des BVerfG) als Lüge entlarvt wird.


    Selbst das LSG Berlin-Brandenburg lacht sich ja in diversen PKH Beschlüssen bzgl. der Vorlage des SG Berlin an das BVerfG zwischen den Zeilen halbtot...


    Ich gestehe dir aber zu, dass du als juristischer Laie das eh nicht blickst.

    Wie alt bist eigentlich du, dass dir die Frage nach dem Sprinter so verquer kommt? Sie hat niemanden? Wieso fragt sie dann nicht selbst hier, sondern du? Offensichtlich hat sie ja doch jemanden...


    Außerdem stell erstmal klar, obs jetzt nun ums SGB II oder SGB III geht. Wobei der § 22 SGB II auch dann nicht in Frage kommt, wenn tatsächlich ALG 2 bezogen wird und daher die Rechtsgrundlagen des SGB II greifen. Denn Umzugskosten für eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme werden im SGB II auch aus dem Vermittlungsbudget gewährt, weil die entsprechenden Paragrafen des SGB III über § 16 SGB II auch dort gelten.


    600 Euro halte ich durchaus für angemessen. Otto-Normal-Bürger leistet sich auch kein Umzugsunternehmen, sondern sieht zu, einen Umzug mit Freunden zu juppen. Das dürfte man auch von einer angehenden Azubine erwarten können.

    Das habe ich nicht gemeint. Ich habe den nach den Vorschriften des Bafög von der Bafögstelle zu errechnenden Unterhaltsbetrag gemeint. Denn da sind ja nunmal die Eltern in der Pflicht. Steht im Übrigen so auch in dem von dir benannten Urteil.

    Für die 2 Monate bis zum Beginn der Ausbildung ALG 2 und dann Bafög, wenn es eine schulische Ausbildung ist. Wobei beim Bafög natürlich vorrangig die Eltern mit Unterhalt in der Pflicht sind.

    Ich wusste nicht, dass es hier ein Anrecht auf Antwort gibt. Ich bin es leid, immer und immer wieder dasselbe zu antworten, was du anscheinend nicht höären willst, weil es dir nicht gefällt. Bzgl. Kindergeld lese man in § 64 EStG. Und wenn ihr das Jugendamt Betreutes Wohnen bezahlt hätte incl. Ernährung, dann hätte sie ja wohl immer noch ihr Ausbildungsgeld gehabt. Das sollte doch wohl reichen, nee?!

    Zitat

    Ich finde es auch ehrlich gesagt weder fair noch kollegial das jemand um Hilfe bittet und dann nur sowas wie "selber Schuld" an den Kopf geknallt bekommt. Ich habe Eltern die mir den Kopf waschen wenn sie etwas für dumm halten, da müssen nicht User aus dem Internet der Meinung sein, sie müssten diese Position übernehmen.


    Du bist ja witzig. Du erwartest auch noch Verständnis für so einen Blödsinn? Werd erwachsen.

    Na, aber dass dein Anliegen hirnrissig ist, müsstest du doch auch merken. Deine Fahrkosten fallen ja nicht wegen der Arbeit an. Sondern, weil du beschlossen hast, dich xxx Kilometer weit von deiner Arbeitsstätte anzusiedeln. Dass das Stress ist und Geld kostet, sollte einem normal denkenden Menschen doch bewusst sein. Such dir eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeit oder einen Job dort, wo du jetzt wohnst. Oder kündige, kassiere eine Sperrzeit und gut. Aber laste die Konsequenzen deines ureigenen Handelns doch nicht anderen an.

    Nochmal: niemand. Wenn man vorschnell eine eigene Wohnung anmietet, dann gibt es keinen Ausfallbürgen. Insoweit ist es ja nett, dass du helfen willst, aber wie hattest du dir das denn vorgestellt. "Ich miet ihr mal nen Zimmer an, irgendwer wirds schon zahlen."? Das ist doch keine Hilfe.


    Sie war beim Jugendamt, da hätte man sich erstmal anhören sollen, was das Jugenamt für Hilfe bietet.

    Nein, die gibt es in dem Fall eben nicht, weil ja die junge Dame dem Grunde nach BAB-förderfähig ist. Das Jugendamt hätte ihr z. B. betreutes Wohnen oder so finanzieren können. Darüber hinaus hätte sie schon seit Monaten ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen müssen. Oder sich wenigstens das Kindergeld abzweigen lassen können. Offensichtlich weiß ja die Kindergeldkasse gar nichts davon, ansonsten muss nämlich bei einem minderjährigen Kind, das bei keinem der Eltern wohnt, erstmal bestimmt werden, wer jetzt kindergeldberechtigt ist.