Beiträge von Turtle1972

    Das Jugendamt zahlt kein Geld. Es regelt im Namen des Kindes die elterliche Sorge, mehr nicht. Mittels Beistandschaft könnte sie ihren Unterhalt gegenüber den Eltern durchsetzen. Schneller dürfte das aber mittels eigenem Anwalt gehen.


    Ich halte es im Übrigen nicht für angebracht, die User hier erst rätseln zu lassen und dann erst damit rauszurücken, wie weit die Sache schon gediehen ist!!!!!

    Es sind ja wohl dann erstmal die netten Arbeitgeber, die dann offensichtlich so wenig zahlen, dass jemand trotz Vollzeitarbeit seine Familie nicht ernähren und ihr keine zusätzlichen Wünsche erfüllen kann.


    Schaffen wir ALG 2 ERSATZLOS ab. Mal sehen, ob dann dein Vollzeit arbeitender Mensch MEHR von seinem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hat und das Geld dann BESSER für besagte Marzipankartoffel reicht.


    So, frei nach der Logik: Ohne ALG 2 habe ich meinen Lohn für mich... haha...


    Denk mal drüber nach, vielleicht findest du dann die wahren Schuldigen.

    Na, "HartzIV muss weg" ist doch ganz einfach. Du nimmst ein Blatt Papier. Darauf schreibst du "Ich verzichte ab sofort auf mein ALG 2. BG-Nr., Unterschrift", steckst es in einen Briefumschlag und adressierst es an dein zuständiges Jobcenter.

    Wenn die Ausbildungsstätte vom elterlichen Haushalt erreichbar wäre, gibts wohl eher kein BAB. Denn eine Härtefallregelung kennt das SGB III da m. W. n. nicht. Jedoch muss ja einer der Eltern das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht haben, immerhin ist das Kind minderjährig. Und natürlich sind beide unterhaltspflichtig. Wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen wollen, muss ein neuer Vormund bestimmt werden, z. B. das Jugendamt. Daher sollte man sich an dieses wenden.

    Das kommt darauf an, was mit "gesund" gemeint ist. Wenn damit nur gemeint war, dass du deine Rechtsgeschäfte selbst regeln kannst, es aber nichts über erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig aussagt, hilft es dir nicht.


    Es muss ja mal irgendjemand gesagt haben, dass du erwerbsunfähig bist, sonst wärst du doch nicht in der Sozialhilfe.

    Das wird ganz normal als Lohn angerechnet. Sollte bei Anrechnung in einem Monat der ALG 2 Anspruch entfallen, wird es auf 6 Monate verteilt.

    Das hilft jetzt auch nicht. Ehrlich gesagt, hat dir das sogar jemand zu Betrug geraten, denn durch solch eine Vereinbarung erreichst du die Übernahme der Kaution, obwohl die Wohnung eben doch nicht angemessen war und daher die Kautionsübernahme hätte abgelehnt werden müssen.


    Und daher stellt sich nach wie vor die Frage, ob das überhaupt gültig ist. Wie wäre es, wenn du endlich diese Vereinbarung mal einscannst und hochlädst?

    Das wäre dann dein eigenes Problem gewesen. Wer soll dich denn zwingen, wieder zurückzuziehen? Würde die Wohnung dann wegen Mietschulden gekündigt, kannst du dich doch selbst entscheiden, ob du zu den Eltern möchtest, in eine Obdachlosenunterkunft, unter die Brücke, zu einem Kumpel usw...

    Als 24jähriger in Ausbildung hast du sehr wohl Anspruch auf Kindergeld. Das entfällt erst, wenn du 25 wirst.


    Ihr habt zusammen dann ca. 1400 Euro (2 x Lohn und 2 x Kindergeld) bzw. dann ca. 1200 Euro (wenn dein Kindergeld wegfällt).


    Wieso meinst du, dass das nicht reicht? Gehen wir von den 1200 Euro aus, dann habt ihr nach Abzug der Miete noch ca. 700 Euro zu zweit. Das reicht doch dicke.


    Ggf. besteht ein geringer Anspruch auf Berufsausbildungsbehilfe. Dafür gibts auf der Seite der Agentur für Arbeit einen Rechner, den könnt ihr nutzen.

    Zitat

    Wenn ich jetzt aufs Amt gehe, hätte ich Chancen, das die mir Wohnung und Leben vorerst bezahlen?


    Nein. U25jährige, die in der Absicht ausziehen, ALG 2 zu bekommen, bekommen kein Geld für die Miete. Das wäre dann echt unlustig, oder? Ausziehen wird nur bei wichtigem Grund bewilligt. Einfache Streitigkeiten mit den Eltern reichen da nicht aus.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt nicht wissen möchte, ob er Anspruch auf Altersrente hat und in welcher Höhe. Das ist eine vorrangige Leistung. Auch dort wird er einen Bescheid der Rentenstelle vorlegen müssen. Wenn nicht heute, dann später. Und wenn es eben nur ein Ablehnungsbescheid ist.


    Beim Jobcenter will man vielleicht schauen, ob er nicht schon in Rente gehen kann, bevor er 65 wird. Notfalls fragt eben nach, wofür das benötigt wird.