Ach so, das war noch sozialversicherungspflichtig und nicht brutto gleich netto? Dann müssten eigentlich beim ALG 2 diese 232,68 Euro anrechnungsfrei sein. Nimm den Bescheid, hol dir einen Termin beim JC und weise darauf hin, dass dir der Freibetrag zusteht.
Beiträge von Turtle1972
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Ja, beim ALG 2 sind dann eigentlich xxx Euro (maximal 300) frei. Aber wenn die Elterngeldstelle gar nicht auf Lohngrundlage berechnet hat, dann musste das ja falsch laufen. Und danach siehts halt aus, wenn du nur 300 Euro Elterngeld bekommst, obwohl es wegen deinem 400 Euro Job höher sein müsste.
Was steht denn in der Berechnung des Elterngeldbescheides bzgl. Lohn?
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Das ist falsch. Wobei ich glaube, dass da beim Elterngeld was falsch gelaufen ist, denn dein Elterngeld müsste 388 Euro betragen:
http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=2155
ZitatWar das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, dann wird die Einkommensersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt der Satz um einen Prozentpunkt. Wer zum Beispiel bei der Geburt seines Kindes 400 Euro in einer geringfügigen Beschäftigung verdiente und diese nach der Geburt aufgibt, erhält 388 Euro als Elterngeld.
Anscheinend hat die Elterngeldstelle das Elterngeld gar nicht auf Basis deinen Lohnes berechnet, sondern dir -wie wenn du nicht gearbeitet hättest- den Grundbedarf gegeben. Und da das Jobcenter aus dem Elterngeldbescheid dann keinen Betrag herauslesen konnte, in welcher Höhe das Elterngeld auf Erwerbseinkommen beruht, hat es natürlich alles angerechnet.
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Zitat
Jetzt nachdem ich gestern nach Abflussreiniger gefragt habe da der Abfluss in der Dusche dicht ist
Soll das ein Witz sein? Und wenn die Gardinen schmutzig sind, fragst du wohl nach Gardinenweiß?!
Dir wird keine Behörde helfen. Geh zu einem Anwalt für Mietrecht. Ich wage es zu bezweifeln, dass die Kündigung jemals wirksam war, so ganz ohne Abmahnung wegen der Ruhestörung. Eine halbe fehlende Monatsmiete ist eh kein Kündigungsgrund.
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Wir befinden uns nicht im Zivilrecht und wir haben keine Vertragsparteien vor uns. Das BGB kann also nicht herhalten. Das SGB X kennt aber auch eine Verjährungsfrist (§ 45 SGB X), die auch im § 48 SGB X anwendbar ist.
Die einfach vorauszusetzen: kann man machen, darf sich aber nicht wundern, wenn man hinten runter fällt.
Zu Unterstellen, dass aus einer Akte vor Akteneinsicht Seiten entfernt werden: vergiss es. Das hätte bei Auffliegen schwere Konsequenzen für einen SB und das wird sich niemand antun, nur, weil er u. U. einen AuE wieder aufheben muss. In erster Linie denkt ja wohl jeder erst an sein eigenes Geld (Lohn) und nicht ans Staatssäckl.
Im Übrigen sind die Seiten durchgehend nummeriert, da kann man nicht einfach Seiten rausnehmen. Das fliegt auf.
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Wieso ZWEITE Ausbildung? Davon schreibst du jetzt das erste Mal. Was war die erste Ausbildung, wurde sie abgeschlossen und was lernt sie jetzt?
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Solange sie unter 25 ist, bildet sie eine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter, da nutzt ein Untermietvertrag gar nichts. Wieso das Bafög ab 25 entfallen sollte, erschließt sich mir nicht. Bafög gibts bis 30, bei Studenten u. U. sogar bis 35. Kindergeld fällt weg, das ist korrekt.
Ansonsten solltest du deine Ausdrucksweise ändern. Du magst zwar empört sein, aber das gibt dir nicht das Recht, Menschen, die du nicht kennst, als "Sauverein" zu betiteln. Mit 25 entfällt ihre Familienversicherung und das Bafög wird sogar noch höher, da sie sich ja dann freiwillig versichern muss. Vielleicht hat sie einfach nur was falsch verstanden.
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Kindergeld und Elterngeld sind feste Beträge. Ich bin mir sicher, dass du des googelns mächtig bist. Kinderzuschlag bekommt man nur, wenn man seinen Bedarf selbst deckt, nur der des Kindes nicht gedeckt ist. Dies dürfte vorliegend nicht der Fall sein. Zu Betreuungsgeld mag ich mich nicht äußern, ich bezweifle, dass es diese Leistung überhaupt lange geben wird.
Und außerdem ist nach wie vor immer noch der Unterhaltsanspruch der Mutter und des Kindes in der Schwebe.
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Sie kann ALG 2 beantragen. Das wären 382 Euro Regelsatz + Miete. Die sollte aber "angemessen" sein, d. h. sie sollte sich erkundigen, wie teuer es sein darf.
Wenn sie schwanger ist, gibt es dann noch einen Mehrbedarf für Schwangerschaft. Anschließend Kindergeld, Elterngeld (300 Euro) und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss sowie aufstockend ALG 2. Der Kindesvater wird jedoch auf alle Fälle hinsichtlich Unterhalt fürs Kind als auch für die Mutter geprüft.
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Weil die Krankenkasse nie einen Grund hatte, irgendwas dem Jobcenter zukommen zu lassen? Sowas musst ja du einreichen... Nochmal: nimm Akteneinsicht. Ohne kannst du doch nur spekulieren. Und auf Grundlage einer Spekulation zu Widerspruch und Klage raten: nicht mein Ding.
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Besser wäre es, du würdest erstmal Akteneinsicht nehmen. Das Amt hat ein Jahr AB BEKANNTWERDEN Zeit zur Rückforderung. Es kommt also wirklich darauf an, ob du das Mutterschaftsgeld damals gemeldet hast bzw. wann das Jobcenter davon Kenntnis erlangt hat, dass du Mutterschaftsgeld bekommen hast.
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Wieso bricht das Bafög weg? Wenn sie in einer Ausbildung ist, gibts bis zum Ende der Ausbildung Bafög. Nur wenn sie studiert und über die Höchstförderdauer kommt, dann bricht Bafög weg. Und für Studenten gibts auch kein ALG 2. Für Schüler, die bei den Eltern wohnen schon.
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Wenn du 15 h/Woche mit 10 Euro/h arbeitest, also 60h/Monat bist du schon bei 600 Euro! Wer erzählt denn bitte so einen Quatsch, dass es bei 15h/Woche immer nur 400 Euro brutto gäbe?
Weder Mann noch Frau kann dich aus der Wohnung schmeißen. Höchstens der Vermieter, wenn du Mietschulden hast. Aber soweit ist es ja noch nicht.
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Die Katze ist keinesfalls ein Grund. Wenn, dann geht es nur über die medizinische Schiene, aber ob das allein reicht, ist unklar. Du müsstest ja zusätzlich noch nachweisen, dass es keine Erdgeschosswohnungen für die angemessenen Kosten gibt und dass deine gesundheitlichen Einschränkungen wirklich sehr hoch sind. Mit "darf nur noch auf 400 Euro Basis arbeiten" kann man übrigens gar nichts anfangen, die Aussage dürfte auch so nicht stimmen. Es gibt Leute, die arbeiten 30h/MONAT für 400 Euro und es gibt welche, die arbeiten 20h/WOCHE für 400 Euro. Es geht doch wohl eher um die Stunden, die du täglich noch arbeiten kannst.
Wohnen bleiben kann man übrigens immer, man muss dann nur die Differenz zwischen der tatsächlichen und der angemessenen Miete selbst zahlen.
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Zitat
Während bei der Sozialhilfe benötigte lebensnotwendige einmalige Aufwendungen z.B. für den Ersatz einer defekten Kochgelegenheit, oder der Reparatur sanitärer Einrichtungen, getrennt beantragt und einmalig geleistet werden können
Blödsinn. Auch im SGB XII gibts keine anderen einmaligen Beihilfen mehr als im SGB II:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Zitat
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten -
Und was meinst du mit "Grundmiete"? Die Angemessenheit richtet sich nach der Rechtsprechung des BSG nicht nach der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten einzeln, sondern nach der Summe aus beidem, also der Bruttokaltmiete. Die Heizkosten sind außen vor. Wenn also die BRUTTOkaltmiete im Angemessenheitsbereich liegt und diese Kosten noch unter der BRUTTOkaltmiete der jetztigen Wohnung sind, dann ist der dir genannte Grund falsch.
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Deine Frage ist, ob du mit ALG 2 rechnen kannst. Die lässt sich aber nur beantworten, wenn klar ist, ob (kurzfristig realisierbare) andere Möglichkeiten, wie eben UVG ausscheiden! Wenn du von dem Thema keine Ahnung hast, solltest du nicht unterstellen, dass Fragen sinnlos sind oder am Thema vorbei gehen! Mit so einer Einstellung darf man sich dann nicht wundern, wenn einem niemand mehr helfen möchte!
Solange du mietfrei bei den Eltern wohnst, sieht es eher schlecht aus mit ALG 2. Das 7 Monate alte Kind deckt seinen Bedarf (224 Euro Regelsatz) durch den Unterhalt. Dadurch ist das Kindergeld dann bei dir anrechenbar.
Die Berechnung für dich und das 9jährige Kind sähe dann wie folgt aus:
382 Euro Regelsatz du
137 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung
255 Euro Regelsatz Kind 9 Jahre
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779 Euro Bedarf580 Euro Elterngeld
- 300 Euro Freibetrag Elterngeld
- 30 Euro Versicherungspauschale
368 Euro Kindergeld
50 Euro Unterhalt
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668 Euro EinkommenWären 111 Euro ALG 2. Wenn ihr dann eine Mietwohnung habt, kämen die Kosten der Wohnung noch dazu.
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Sind die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss für das 9jährige Kind schon abgelaufen? Wenn nicht, kannst du es ja jetzt wieder beantragen, denn die 50 Euro sind unter dem UVG Satz.
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Für deinen Praktikumswunsch gibts kein Bafög. Da musst du dir Alternativen suchen, wie du das finanzieren kannst (jobben etc.). Oder du machst eine betriebliche Ausbildung und danach dein begehrtes Studium.
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Ein Anwalt ENTSCHEIDET das garantiert nicht. Wenn, dann entscheidet das nach einem Widerspruch die Widerspruchsstelle der AfA oder aber bei Klage das zuständige Sozialgericht. Ein Anwalt VERTRITT einen Mandanten. Nicht mehr und nicht weniger.
