Beiträge von Turtle1972

    Ist doch schön, wenn du Paragrafen allein finden kannst. Ich bezweifle das jedoch, denn du kannst ja noch nichtmal Fragen ordentlich formulieren.


    Klar kann man schon einen Tag nach Fälligkeit ein Mahnverfahren einleiten, aber, wie ich bereits schrieb: weder Jugendamt noch Jobcenter werden das machen und deine Bekannte darf das gar nicht, weil sie nicht mehr aktivlegitimiert ist, wenn sie Leistungen vom Jugendamt und/oder Jobcenter bekommt.


    Ich habe nur den Eindruck, dass du das gar nicht kapierst. Ich gehe davon aus, dass du keine Ahnung hast, was eine Aktivlegitimation ist.


    Wenn man selbst aber keine Ahnung hat, sollte man sich stark zurückhalten, das Wissen anderer zu beurteilen. Ich mag zwar nur WiderspruchSB in einem Jobcenter sein und daher nur rudimentär wissen, was meine Kollegin in der Unterhaltssachbearbeitung macht (muss mich auch nicht sonderlich interessieren), aber ich gehe davon aus, dass dieses Wissen noch um mind. 500% höher ist als deines.

    An das künftige Mitglied der Bildungselite:


    http://www.neue-rechtschreibung.net/2010/12/14/wenn-fehlende-kommas-den-ruf-ruinieren/


    Auch mit Sorgen würde ich niemals meine Schulbildung so vergessen, wie du es an den Tag legst. Bei aller Liebe, aber mit den zur Schau gestellten Fähigkeiten der Deutschen Sprache und Rechtschreibung wäre ich davon ausgegangen, dass du gerade eben mal so die Hauptschule geschafft hast. Es entsetzt mich immer wieder, dass sich heutzutage anscheinend jeder damit schmücken darf, die höchstmögliche Schulbildung geschafft zu haben.


    Die fehlenden Kommas kannst du mal in deinen ersten Beitrag einsetzen. Ich bezweifle, dass du dazu in der Lage bist.

    Nö, gibts nicht. Das Kindergeld steht deinem Vater zu, wenn er Unterhalt zahlt, der gleich hoch oder höher ist als das Kindergeld, wenn deine Mutter keinen Unterhalt zahlt und ihrer Unterhaltspflicht auch nicht mehr dadurch Genüge tut, dass sie dich bei sich wohnen lässt. Du kannst halt nur deinen Vater fragen, ob er dir zum Unterhalt auch großzügigerweise das Kindergeld mit auszahlt.


    BTW: In deinem Gymnasium wurde im Deutschunterricht wohl übersehen, dass es in der Deutschen Rechtschreibung auch so etwas gibt, was sich "Komma" nennt und dabei hilft, das geschriebene Wort besser zu verstehen? Du willst aber hoffentlich kein Pädagogikstudium (ggf. noch in Fachrichtung Deutsch) anfangen? Und schreibe bitte künftig "praktischerweise". Du kannst gern weiße Klamotten tragen oder Berliner Weiße mit Schuss trinken. Aber eine Weise bleibt eine Weise. Ob als Gesang oder als Handlung.

    Klar gibt es eine gesetzliche Regelung. Nämlich § 1613 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das Jobcenter und auch das Jugendamt wird es aber nicht interessieren, wenn sie den Unterhalt nicht am Monatsanfang, sondern erst in der Mitte oder Ende des Monats bekommt. Das Jugendamt tritt erst ein, wenn er gar nicht zahlt und beim Jobcenter ist Einkommen alles, was im gesamten Monat zufließt, auch da ist das völlig uninteressant.


    Ob bei tageweisem Verzug bereits eine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, die geahndet werden kann: keine Ahnung. Wenn es dir aber darum ging, dann hättest du die Frage von Anfang an gleich klar und deutlich formulieren sollen.

    Was hindert die Kindesmutter, mit ihrem Titel nicht zum Jugendamt zu rennen, sondern zum Amtsgericht und dort ein Mahnverfahren einzuleiten?! Es gibt nunmal viele Wege nach Rom. Und wenn man einen gewählt hat, dann sollte man sich nicht beschweren, dass der ggf. länger dauert. Im Übrigen kann man wohl kaum abschätzen, ob der andere Weg wirklich kürzer wäre. Denn, wo nichts zu holen ist, wird auch ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren nichts nutzen.


    Ansonsten ist mir auch unklar, wieso du meinst, dass Jugendämter und Jobcenter nicht befähigt wären, Unterhalt einzufordern und ob sie das nicht über Zwangsgeld (z. B. beim Auskunftsersuchen) oder Mahnverfahren (bei vorhandenem Titel) machen. In meinem Jobcenter ist das gang und gäbe. Da wird im Einzelfall entschieden, ob man übers Mahnverfahren geht oder aber eine Stufenklage nötig ist.


    Und was mir zeigt, dass du keine Ahnung hast, ist die Aussage "was bleibt dem Betroffenen eigentlich noch außer teurem Anwalt und unendliche Gerichtsrennereien?". Wenn nämlich der Unterhaltsanspruch wg. Unterhaltsvorschuss oder wegen ALG 2 Zahlung auf Jugendamt oder Jobcenter übergegangen ist, kann der Betroffene gar nichts mehr. Er ist nämlich bzgl. des Unterhaltes gar nicht mehr aktivlegitimiert.

    Es ist davon auszugehen, dass die TE ihr Problem von 2009 inzwischen gelöscht hat. Immerhin sind 4 Jahre vergangen. Und außerdem scheinen deine Tipps bei dir selbst nicht zu helfen, wie können sie dann anderen helfen?

    Für das Beseitigen des Schimmels ist der Vermieter verantwortlich. Wenn der Schimmel auf Möbel übergegriffen ist, ist auch der Vermieter schadensersatzpflichtig. Wenn das seit ca. einem Jahr so ist, hättest du für Ersatzmöbel auch ansparen müssen. Hinzu kommt, dass du sogar mehr hast als normale ALG 2 Empfänger (Mehrbedarf für Alleinerziehung).


    Du gehst also die falschen Leute (Jobcenter) an, du solltest deinen Zorn mal auf deinen Vermieter richten. Du bist ALG 2 Emfängerin, dir steht Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu, also hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und geh zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt und nehme endlich deinen Vermieter in die Pflicht!

    Das Ganze nennt sich "Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" - § 27 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html


    Die Unterstützung ist gedeckelt zwischen der Miete und dem Betrag, der bereits in BAB oder Bafög für Miete enthalten sind (ca. 226 oder 228 Euro m. W. n.).


    D. h.: wäre deine Miete 450 Euro, wäre der Zuschuss maximal 224 Euro. Wenn du jetzt z. B. eine WG eingehst, sagen wir mal 650 Euro Miete, dann wirds natürlich weniger, denn die halbe Miete muss ja dein Freund bezahlen, so dass auf dich 325 Euro entfallen würden. Abzüglich 226 Euro wären das nur noch 99 Euro Zuschuss.

    Unlogisch.


    Die Agentur für Arbeit ist nur für Erwerbsfähige da. Eine ARGE gibts schon seit Jahren nicht mehr. Das wären die heutigen Jobcenter und die sind für ALG 2 Leistungsbezieher zuständig. Für Erwerbsunfähige ist das Sozialamt da. Und die können genausogut Erstattung bei der Rentenstelle anmelden und Sozialhilfe vorleisten.

    Zitat

    Die Arge zahlt doch für Langzeitarbeitslose 70% der Lohnkosten bei einer Anstellung?


    Die Frage hat sich doch mit der Ablehnung von ALG 2 erübrigt, weil das JOBCENTER (es gibt keine ARGEn mehr!) gar nicht mehr für dich zuständig ist.


    Zitat

    Ein Freund hat eine größere Firma -da könnte ich vielleicht...


    Solche Freunde fallen einem erst dann wieder ein, wenn man keine Kohle vom Staat mehr bekommt?!


    Siehs positiv: deine Freundin kann dich als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen.