Ja, wird er denn so wenig verdienen, dass du -selbst wenn ihr weiter zusammenlebt- für ihn aufkommen müsstest? Ich verstehe den Sinn nicht, wenn man doch gerade Arbeit gefunden hat. 30 km zu pendeln ist ja nun kein Ding, das fahren viele andere Menschen viel weiter.
Beiträge von Turtle1972
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Aber das ist in dem Sinne ja egal da er ja dann "alleine" wohnt
Nicht unbedingt. Einen Zweitwohnsitz wegen der Arbeit haben ja viele Paare. Deshalb sind sie trotzdem weiter ein Paar und damit auch eine BG.
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Nun ja, das sind natürlich absolut wichtige Gründe. Dann spiel im Lotto, gewinne und du kannst tun und lassen, was du willst. Wenn du jedoch mithilfe von ALG 2 umziehen möchtest: das wird mit den Gründen garantiert nicht. Insoweit kannst du dir schonmal eine Nase Wohlstand genehmigen und zusehen, wie du die Kosten des Umzuges alleine stemmst. Incl. Maklerprovision für München usw. Denn in München wirst du ohne Makler wohl kaum Wohnraum finden. Ich hoffe, du sparst schon eine Weile, damit du dir diese hochgestochenen Wünsche erfüllen kannst.
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Du darfst umziehen, weil es in Deutschland ein Grundgesetz gibt und das jedem Freizügigkeit gewährt. Da steht aber nicht, dass man jedem auch einen Umzug bezahlen muss. Und beim ALG 2 wird ein Umzug nur bezahlt, wenn es wichtige Gründe gibt. Dass du in München dein Abi machen willst, ist nun wirklich kein wichtiger Grund für einen Umzug, also musst du das selbst finanzieren oder es sein lassen.
Ob dein Bafögsatz für deinen Lebensunterhalt und 1/3 der Miete nicht reicht: keine Ahnung. Wenn, dann gibt es nur einen sogenannten Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft. Und wenn du dann Student bist, gibts gar nichts mehr vom Jobcenter, weil Studenten auch den nicht bekommen (nur, wenn sie bei ihren Eltern wohnen).
Wer stresst dich denn momentan? Und wieso muss es dann ausgerechnet das teuerste Pflaster Deutschlands sein, wenn man sich sonst schon nix leisten kann?!
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Natürlich könnt ihr überall hin ziehen. Es bezahlt eben nur niemand. Ich bin kein Bafögexperte, aber mit eigener Wohnung und verheiratet sowie Kind müsstest du gleich und sofort Anspruch auf Bafög haben (§ 2 Abs. 1a BAföG). Und damit dürftest du kein ALG 2 bekommen.
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Ich verstehe nicht so ganz ob ihr in einer Beziehung lebt und was aus dieser wird, wenn er die auswärtige Arbeit aufnimmt.
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Ich sehe da erstmal gar nichts in Richtung Jobcenter, jedenfalls nicht für dich. Du wirst doch als Schülerin mit eigenem Kind dann Bafög bekommen. Ich glaube auch nicht, dass du überhaupt eine Genehmigung für den Umzug erhältst, weil du garantiert auch woanders deine "Schulischen Werdegang" weiterführen kannst. Wie genau sieht der denn aus? An was für eine Schule wirst du gehen? Welchen Abschluss willst du dort erwerben? Was macht dein Mann eigentlich beruflich?
ZitatAusserdem würde das Jobcenter bedingt einen doppelten Haushalt bezahlen aber wie ist es bei Schülern?
Schüler mit Baföganspruch haben keinen Anspruch auf ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB II). Von daher interessiert das JC deine Miete in München und dein Mietanteil der jetzigen Wohnung nicht, wenn ihr 2 Wohnsitze aufrecht erhalten wollt.
ZitatEs wäre doch für das Jobcenter günstiger wenn alle in einer Wohnung wohnen würden oder nicht?
Es gibt kein "das Jobcenter", schon gar nicht, wenns um Miete geht. Die muss nämlich jede einzelne Kommune selbst finanzieren.
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Was denn für Leistungen, wenn dann beide Arbeit haben?
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Hast du die Berechnungen denn mal verglichen? Schreib doch mal die Berechnung aus der letzten Bewilligung ab, dass man vergleichen kann.
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Das Problem dürfte die Kita sein. Beim ALG 2 würden diese Kosten nicht berücksichtigt, da es dafür im Normalfall Leistungen nach dem SGB VIII geben müsste, also Befreiung oder Minderung von diesen Kosten. Habt ihr mal nachgefragt, ob es sowas nicht auch für KIZ Empfänger gibt?
Die Miete erscheint für 4 Personen auch unangemessen hoch. Ich bezweifle, dass das Jobcenter die auf Dauer berücksichtigen würde.
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Gibt es nicht. Elternzeit kann man auch nur beim Arbeitgeber beantragen. Im ALG 2 gibt es § 10 SGB II, danach muss man keine Arbeit suchen und aufnehmen, wenn die Erziehung eines Kindes gefährdet ist, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das bis zum 3. LJ des Kindes der Fall ist. Du brauchst also eigentlich nur deinem Vermittler sagen, wie lange du gedenkst, beim Kind bleiben zu wollen.
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Schreib doch mal die Berechnung von der Kindergeldkasse ab.
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Schlechtlich, wenn man die Zahlen nicht kennt. Offensichtlich ist die Kindergeldkasse der Meinung, dass euer Einkommen auch mit KIZ nicht ausreicht und dass ihr daher ALG 2 beantragen sollt.
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Ja, klar kannst du das. Wie ist eigentlich egal. Am besten persönlich, ansonsten mit einem kleinen Zweizeiler, dass du die Kosten bitte übernommen haben möchtest.
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Dafür gibts Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Immerhin bist du ALG 2 Empfängerin und lt. deinem Anwalt hat es ja wohl Aussicht auf Erfolg. Nochmal: wenn dein Vermieter unwillig ist, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Oder du gehst zum Mieterschutzbund, zahlst Beitrag und die helfen dir.
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Mündlich geht schonmal gar nicht. Und wenn du einen Anwalt für Mietrecht hast: wieso überlässt du alles Weitere nicht ihm?! Du selbst scheinst damit ja überfordert zu sein.
Deine jetzige BK-Abrechnung gibst du beim Jobcenter ab und sagst aber gleich, dass du dagegen Einspruch erhoben hast und man abwarten soll, weil eben dein Anwalt gesagt hat, dass dir ein Guthaben zustünde und du nichts nachzahlen brauchst.
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Eine Bedarfsgemeinschaft bildet ihr nur, wenn du unter 25 Jahre alt wärst. Ansonsten seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft, d. h.: es würde jeder den vollen Bedarfssatz von 382 Euro zzgl. der halben Miete bekommen (soweit keine anderen Einkommen da sind).
Bzgl. des Umzuges: den müsst ihr euch vom ALTEN Jobcenter genehmigen lassen, wobei aber das neue Jobcenter zu beteiligen ist. Umzugskosten müsste dann auch das alte JC tragen, ein Mietkautionsdarlehen jedoch bereits das neue JC. Das steht alles in § 22 SGB II:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Nach Umzug müsste ihr (jeweils für euch selbst) einen Neuantrag beim neuen Jobcenter stellen.
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Na ja, es ist eben eine Versicherungsleistung. 10 Monate hast du relativ wenig eingezahlt (Basis Azubilohn) und nur 2 Monate mehr (Basis Geselle). Da kannst du keine Leistung nur auf der Basis der letzten 2 Monate erwarten.
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Nein, natürlich auch die Azubigehälter. Das ALG 1 wird also entsprechend niedrig ausfallen.
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Schön zitiert. Du weißt schon, dass dieser Absatz NUR für unter 25jährige gilt?! Von unter 25 Jahren bist du doch lt. eigener Aussage meilenweit entfernt.
Zitat(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen,
So, also dann nochmal: wonach sollte dir das alte oder das neue Jobcenter für eine unangemessene Wohnung auch nur irgendwas (bis auf die angemessene Miete) zahlen müssen? Und wie kann man in dem Alter nur so unüberlegt handeln (bitte diesmal ohne den ganzen Sermon, was dir im Leben schon alles passiert ist und was du vor x Jahren mal gemacht hast)?!
