Ich weiß ja nicht, was du von dem, was dir in den Jobcentern erzählt wurde, richtig begriffen hast, aber so manches kann überhaupt nicht stimmen.
Das Gesetz ist doch eindeutig:
Zitat(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Du hast
a) eben NICHT vor Abschluss des Mietvertrages die Zusicherung eingeholt
b) deine neuen Wohnung ist NICHT angemessen
und
c) das Krefelder JC ist bisher NICHT beteilgt worden und bringt auch nichts mehr, da du den Mietvertrag bereits abgeschlossen hast.
Unter den Umständen kannst du KEINE Zusicherung bekommen, ergo auch keine Doppelmiete, Umzugskosten, volle Miete am neuen Wohnort etc.
Denn es geht im Gesetz dann so weiter:
Zitat(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Und den Absatz im 22, wonach man auch vorher schon einen Mietvertrag abschließen darf, den zeig mir doch mal bitte... Du kannst soviele Mietverträge abschließen, wie du willst, das kann dir ja eh keiner verbieten. Wenns aber eine unangemessen teure Wohnung ist, dann ist das nunmal dein alleiniges Problem. Die damit verbundenen Kosten (Kosten für den Erhalt einer unangemessenen Wohnung) muss dir niemand zahlen.
Kein JC wird eine Bürgschaft oder ein Kautionsdarlehen für eine nicht erhaltenswürdige Wohnung geben!
Dein Rumreiten auf den 450 km bringt dich auch nicht weiter. Das ist ja allein deine Entscheidung, so weit weg umzuziehen, du könntest dir auch eine Wohnung in der Nähe suchen. Genausogut interessiert es niemanden, was du bis 2006 gemacht hast. Allein das hier und jetzt zählt. Und danach hast du einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, die aus sozialrechtlichem Sinne viel zu teuer ist. Denn 100 Euro/Monat sind immerhin über ein Viertel des Regelsatzes!
Und solch ein Verhalten kann man nur als naiv bezeichnen. Wenn du leitende Angestellte eines großen Verlages warst, dann mag das daran liegen, dass du dich wohl noch nicht daran gewöhnt hast, dass ALG 2 lediglich das Überleben garantieren soll. Und nicht einen sich irgendwann mal angeeigneten Lebensstandard. Wobei 2006 nicht gerade eben vorgestern war...
In Krefeld musst du übrigens einen Neuantrag stellen.
