Beiträge von Turtle1972
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Nein, es ist nur so, dass die 30 Euro Versicherungspauschale nicht doppelt gewährt wird. Die wurde von deinem ALG 1 schon abgezogen, da kann man jetzt beim Einkommen nicht mehr volle 100 Euro absetzen, sondern eben nur noch 70 Euro. Zusammen sind das dann ja wieder 100 Euro. Oder nicht?
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Nein, die Schulden werden nicht berücksichtigt. Nur laufende Kosten. Wenn dein Gewerbe so geringe Einkünfte hat, wäre es nicht besser, sich eine unselbständige Arbeit zu suchen? Du baust doch so nur noch weitere Schulden auf, das bringt doch nichts.
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Das ist unschön. Das kannst du versuchen, aber ob man das so akzeptiert, weiß ich nicht. Besser wäre es gewesen, es zu überweisen.
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Die Frage wäre doch, ob du Anspruch hast. Denn diese 400/450 Euro, die du an das Finanzamt zahlen möchtest/musst/willst werden trotzdem beim ALG 2 als Einkommen angerechnet. Deine Schulden beim Finanzamt interessieren insoweit nicht. Und wenn du mit dem Gewinn (ohne Abzahlung von Verbindlichkeiten) deinen Bedarf deckst, gibts kein ALG 2.
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Es gibt 2 Möglichkeiten, dass es nicht angerechnet wird:
a) ihr müsst nachweisen, dass ihr es an die Kinder auszahlt
oder
b) diese müssen einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen. Dann geht das Kindergeld gleich an sie.Letzteres ist das Bessere. Auch, wenn es mal zu Rückforderungen seitens der Kindergeldkasse kommen sollte.
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Was hältst du denn von normalem menschlichen Versagen oder hast du vergessen, dass im Amt keine Maschinen arbeiten? Wenn die einfache Ansage "Bis zum soundsovielten bitte die Post noch dorthin." nicht reicht, hole dir halt einen Termin beim Vorgesetzten und beschwer dich.
Beachte aber auch, dass deine neue Miete erst ab dem Umzugsdatum berücksichtigt wird und dass du auf alle Fälle postalisch erreichbar sein musst.
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Ich gehe mal davon aus, du meinst 70 Euro werden nicht angerechnet. Oder aber, du hast noch 10 Euro Riesterrente oder Kfz-Versicherung... Diese sind pauschal in den 100 Euro Freibetrag drin. Da sie aber früher (vor dem Job) schon vom ALG 1 abgezogen wurden, wird dein ALG 1 jetzt voll angerechnet. Deshalb hast du effektiv eben doch nur 70 bzw. 60 Euro mehr.
Das ist völlig korrekt so.
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Nein, die Kosten musst du selbst aufbringen. Du kannst maximal ein Darlehen erhalten.
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Demnach wird der Bedarf der Familie durch das Einkommen an Elterngeld, Unterhalt, Kindergeld und Betreuungsunterhalt fast gedeckt. Es gibt ALG 2 Rechner, da kannst du die Berechnung kontrollieren. Da augenscheinlich sehr gut Verdienst,wird es nach Zusammenzug wohl kein ALG 2 mehr geben.
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Ja, du musst den April zurückzahlen, suche mal nach Zuflusstheorie oder Zuflussprinzip. Und das andere Geld,was dir nicht zugestanden hat, natürlich auch. Außerdem kannst du doch niemandem erzählen, dass du nicht wusstest, dass es dir nicht zusteht. Wieso hast du es ausgegeben? Denn wäre es noch da hättest du ja keine Probleme.
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Heizöl kann man bestellen, wenn es nötig ist, also man nicht mehr viel hat. Die Bemessung richtet sich danach, was für 3 Personen in einer Mietwohnung angemessen wäre. Da bist du mit ca. 110 Euro pro Monat sogar sehr gut bedient, das dürfte nicht überall der Fall sein. Mehr Kosten gibt es nicht, Eigenheimbesitzer dürfen nicht bevorzugt werden gegenüber Mietern.
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Genau. Ist wichtig, weil das BSG das recht akutell (Mitte 2012) entschieden hat und sehr viele Anwälte darauf anspringen und das genauestens prüfen, ob der Anrechnungsmonat stimmt....
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Nein. Die Mutter ist ja selbst nur familienversichert, daher geht die Familienversicherung über die Mutter nicht. Und der Stiefvater kommt nicht mehr für ihren Unterhalt auf, so dass die Kinder auch nicht über ihn versichert werden können. Die Kinder haben aber doch sicherlich einen leiblichen Vater. Sie müssen dann über ihn familienversichert werden.
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Oder es wurde vom JC schon mehr vorausgezahlt, als vom TE an den Versorger an Abschlägen gezahlt wurde. Z. B., weil das JC jeden Monat für HK gezahlt hat, der Versorger aber nur 10 oder 11 Abschläge fordert (gibt es sehr oft). Ein weiterer Grund kann sein, dass das JC die Abschläge voll berücksichtigt hat, aber der TE nicht immer ordnungsgemäß gezahlt hat.
Normalerweise sollte im Bescheid eine ordentliche Begründung stehen, wieso nur teilweise gezahlt wird. Das, was der TE schreibt, kann nicht alles sein.
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Während der Zeit der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung unterliegst du gewissen Pflichten. Sinn und Zweck der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung ist es ja, dich möglichst erst gar nicht in den ALG 1 Bezug kommen zu lassen. Das hast du durch dein Nichterscheinen zum Termin vereitelt. Wenn du dafür keinen wichtigen Grund nachweisen kannst, wird wohl die Sperre berechtigt sein.
Deine Miete incl. Nebenkosten beträgt 800 Euro?! Wo denn das?
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Eben nicht in dem Monat. Weil das Gesetz (§ 22 Abs. 3 SGB II) bestimmt, dass das Guthaben auf die KdUH, die NACH dem Monat des Zuflusses oder Gutschrift entstanden sind, anzurechnen ist.
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Und inakzeptabel oder gar ungesund scheint sie ja nun auch nicht zu sein: http://www.test.de/Schaumstoffmatratze-von-Aldi-Nord-Hart-wie-ein-Brett-4154434-0/
Haltbarkeit von 4 bis 6 Jahren vorausgesetzt: zwischenzeitlich hat man hoffentlich den ALG 2 Bezug überwunden und kann sich die höherwertige Matratze kaufen...
Interessant auch die Ausführungen der AOK:
ZitatAls günstige Alternative erwiesen sich die Billigangebote der Discounter Aldi und Lidl. Die kann man zwar nur zusammengerollt kaufen, sodass Probeliegen entfällt, außerdem sind sie im Laden nur saisonweise vorrätig. Sonst aber bescheinigte Stiftung Warentest sowohl der "Ortho Relax-Schaumstoffmatratze" von Aldi (49,99 Euro) als auch der Meradiso 7-Zonen-Kaltschaummatratze von Lidl (69,99 Euro) nicht nur durchweg gute Stützeigenschaften, sondern auch Geruchs- und Schadstofffreiheit.
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Glaub ich dir gerne. Nur wird wohl kaum ein Sozialgericht in Deutschland das Recht auf einen Mercedes zusprechen, wenn zum menschenwürdigen Leben ein Lada reicht. Da die Matratzen von A..., L..., N... usw. offensichtlich ihre Käufer finden, ist es in den unteren und mittleren Einkommensschichten wohl üblich, auf solchen Matratzen zu nächtigen. Es wäre schon etwas vermessen, wenn ein Sozialleistungsempfänger eine bessere Matratze gesponsort bekommt als sich Otto-Normal für sich selbst leistet.
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Dafür gibts auch kein Darlehen. Darlehen gäbe es nur für unabweisbare Bedarfe (4 Kinder und Waschmaschine kaputt usw.). Eine durchgelegene Matratze hält auch noch 2 Monate, so dass man sich in der Zeit das Geld dafür aus dem Regelsatz ansparen kann. Eine Matratze ist heutzutage auch keine Wertanlage mehr, gibts ja mind. einmal im Jahr bei a...i, li.l, no..a, ne..o und Co. für billig Geld.
