Beiträge von Turtle1972

    Ob du das Schreiben findest oder nicht: a) kannst du dagegen keinen Widerspruch einlegen, weil es gar kein Bescheid ist und b) wurdest du ja gerade mit diesem Schreiben informiert, dass man diese Kosten nicht übernehmen wird. Was also soll dir dieses Schreiben nutzen?


    Das JC muss und wird diese Kosten nicht zahlen.

    Das JC legt die angemessene Miete für 2 Personen zugrunde und würde für deine Mutter die Hälfte berücksichtigten. Das ist erstmal nicht zu beanstanden. Hilfe für den (sicherlich in einem Alter unter 15 befindlichen) Neffen müsste sie beim Jugendamt oder Sozialamt beantragen.

    Nö. Er wohnt bei Mutti, d. h., dass der Ausschluss von Azubis nach § 7 Abs. 5 SGB II für ihn nicht greift, sondern die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 6 SGB II. Aus der BG fällt er also nur, wenn er mit seinem Einkommen seinen Bedarf selbst deckt. Bei 672 Euro brutto werden es wohl so 520 Euro netto sein. Davon werden ca. 306 Euro (nach Abzug Freibeträge) angerechnet. Dazu noch 184 Euro Kindergeld. Damit sind 490 Euro Einkommen anzurechnen. Sein Regelbedarf als 16jähriger sind 289 Euro. Wenn also sein Mietanteil höher ist als 201 Euro, ist er noch hilfebedürftig.


    David, einfache Antwort: niemand nimmt dir deinen Ausbildungslohn weg. Da aber deine Mutter dann kein oder viel weniger ALG 2 für dich bekommt, wirst du ihr von deinem Einkommen etwas für Miete, Strom, Lebensmittel etc. abgeben müssen. Das haben aber schon viele Lehrlinge vor dir und werden auch viele Lehrlinge nach dir noch so machen müssen. Nennt sich Kostgeld.

    Wieso sie kein ALG 2 mehr bekommt (meinst du, dass sie jetzt im März noch nichts bekommen hat?) kann man so nicht beurteilen. Wie lange läuft denn die Bewilligung? Hat sie schonmal beim JC nachgefragt?


    Und wegen der KV muss sie sich schon selbst kümmern.

    Deinen Gedankengängen ist kaum zu folgen. Wieso sollte ein JC wegen fehlender KV sanktionieren? Außerdem muss die gesetzliche Krankenkasse sie aufnehmen, wenn die letzte Krankenkasse eine gesetzliche war. Dazu ist sie verpflichtet. Das wäre dann aber eher eine Frage für ein Krankenkassenforum.


    Ggf. solltest du erstmal ein paar Infos mehr in Erfahrung bringen. Wieso die Versicherung zum 31.12.2011 endete. Und wovon sie von 01/12 bis 06/12 gelebt hat, wenn sie erst wieder ab Juli 12 ALG 2 bekam usw...

    1. Natürlich.
    2. Wenn Steuern abgezogen werden: klar.
    3. Es geht immer um die gegenwärtige Bedarfslage. Und wenn die gemindert werden kann, sind nunmal alle vorrangigen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ihr könnt ja auch (z. B. wegen Lottogewinn, Erbschaft, Arbeitsaufnahme des Mannes etc.) im Monat der Einkommenssteuerrückerstattung nicht im ALG 2 sein, so dass da auch nichts angerechnet werden könnte. Und dass der momentane Steuervorteil beim ALG 2 angerechnet wird: genau darum gehts ja.

    Es gibt für Azubis/Schüler/Studenten kein ALG 2 aufstockend. Jedoch können Azubis/Schüler (mit eigener Wohnung) einen sogenannten "Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" beim Jobcenter beantragen. Dieser Mietzuschuss entspricht aber nicht unbedingt der Höhe des ALG 2, das zustehen würde, wenn ein Anspruch auf ALG 2 bestünde. Es kann auch geringer sein, weil die Frage, ob der restliche Bedarf gedeckt ist, nicht gestellt wird. Es geht dabei rein um einen Zuschuss zur Miete.

    Ich versteh keinen Ton. Was ist der "Wust der ehemaligen DDR"? Schreiben wir etwa 1989/1990? Hat jemand eine Zeitmaschine erfunden? Wusste ich noch gar nicht...


    Wenn sie 520 Euro im Monat hat und bald einen Job, wieso muss der TE sie dann "ein Leben lang" durchfüttern? Sie wird doch im "Wust des ehemaligen Westens" sicherlich einen so schönen Job bekommen, dass sie ggf. den TE durchfüttern kann, oder etwa nicht? Wenn nicht, dann weiß ich nicht, wieso man die Dame dann aus dem "Wust der ehemaligen DDR" überhaupt "rausholen" musste.


    Denn auch dort ist m. W. n. (ich weiß es persönlich) ein menschenwürdiges Leben möglich. Unfassbar, aber doch wahr.


    Angesichts der mehr als lückenhaften Kenntnisse des TEs in Bezug auf die Deutsche Sprache (Rechtschreibung, Grammatik...) bin ich mir noch nicht mal so sicher, wohin er die Dame geholt hat.

    Mit dem Kindesunterhalt hätte sie nichts zu tun. Dich müsste sie allerdings durchfüttern und -da eine Familienversicherung ohne Heirat nicht geht- auch noch deine Krankenversicherung bezahlen.

    Ihm geht es offensichtlich um ALG 2 und nicht um Wohngeld. Wenn dein Vater kürzlich verstorben ist (mein Beileid): wie sieht es denn mit deinem Erbe aus? Du bist doch gesetzlich zu 50% Erbe?


    Welches Einkommen hat denn deine Mutter? Wenn sie auch nicht viel hat, dann ist das doch der einfachste Weg, die Unterhaltsvermutung aus dem Weg zu räumen.


    Deine Argumentation, dass du ohne Zeugnisse keine Arbeit suchen kannst, hilft im ALG 2 übrigens nicht. Da dort jegliche Arbeit zumutbar ist, gibts genug Jobs, auf die du dich auch ohne deinen Studienabschlussnachweis bewerben kannst und musst.

    Wie alt ist das Kind, welches Bundesland, was sagt das Hochschulgesetz des Bundeslandes bzgl. Weiterstudieren im Urlaubssemester aus? U. U. bist du nämlich trotz Urlaubssemester vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen, wenn das Hochschulgesetz ein Studieren zulässt.