Beiträge von Turtle1972

    "Ich darf eine Warmmiete bis 385 Euro haben..." kannst du schonmal vergessen. Wenn du nämlich ohne Zustimmung des Jobcenters umziehst (und die wird es nicht geben, weil du gar keinen wichtigen Grund für einen Umzug hast), gibt es nämlich für dich nur die Mietkosten weiter, die du bis jetzt hast.

    Wenn das JC die monatlich 120 Euro zahlt, was meinst du dann mit


    Zitat

    ziehen sie mir monatlich 37Euro von meiner Regelleistung ab mit der Begründung ich habe zu wenig verbraucht


    Meinst du vielleicht nicht "monatlich", sondern "einmalig"? Ist es vielleicht so, dass du bei den Nebenkosten z. B. rechnerisch ein Guthaben hattest, was dir das Jobcenter anrechnet und bei den Heizkosten eine Nachzahlung (höher als 160 Euro)? Das also dein Vermieter das Guthaben mit der Nachzahlung verrechnet hat, so dass du "nur" 160 Euro nachzahlen musst und das JC sagt jetzt: "Das Guthaben aus den NK rechnen wir an, aber die Nachzahlung von den HK übernehmen wir nicht."?


    Ansonsten müsstest du mal wirklich die Zahlen aus der Abrechnung abschreiben. Was du an Nebenkosten verbraucht hast, was du an Heizkosten verbraucht hast, wieviel vorausgeleistet wurde usw.

    Es gibt von vielen Ämtern die Richtlinien, welche Miete angemessen ist, im Netz. Ansonsten kann dir hier niemand sagen, welche Miethöhe für dich angemessen wäre, da niemand weiß, wo du wohnst und ob das Amt nicht Sonderregelungen trifft, wenn Kinder, für die man ein Umgangsrecht hat, zu Besuch kommen. Daher wirst du wohl dein örtliches Jobcenter oder das örtliche Sozialamt fragen müssen. D. h.: ist deine jetzige Wohnung unangemessen, wird man dir das sowieso mitteilen. Für einen gewissen Zeitraum (meist 6 Monate) wird auch eine unangemessene Miete erstmal voll übernommen.

    Nenn doch mal ein paar Zahlen. Was hat das Jobcenter bisher monatlich an Neben- und Heizkosten berücksichtigt (für den Abrechnungszeitraum). Wieviel hast du verbraucht (bitte aufgeschlüsselt nach Neben- und Heizkosten)? Wie setzt sich die Nachzahlung zusammen (getrennt Heiz- und Nebenkosten?) Haben sich mit der Abrechnung die vom Vermieter oder Versorger festgelegten Abschläge verändert? Wenn ja: welche neuen Abschläge musst du jetzt zahlen? Und welche Abschläge rechnet das Jobcenter neu an?

    Nochmal vernünftig mit Mama und Papa reden, ob sie dir wenigstens für die ersten zwei Monate unter die Arme greifen und mit Miete und ein bisschen Kohle für Kaution und Gebrauchtmöbel aushelfen. Alternativ eben ein Wohnheimplatz suchen, tunlichst möbliert. Oder einen Nebenjob suchen und das Geld sparen.

    Eure Gründe sind eben nicht hinreichend wichtig im sozialrechtlichen Sinne, denn es sind private Gründe. Gegen Gewalt kann man privatrechtlich vorgehen, sei es mit Unterlassungsverfügungen, sei es über den Vermieter usw. Das ist nunmal alles kein Grund fürs Jobcenter, den Umzug als notwendig zu erachten. Und zieht ihr ohne wichtigen Grund um, dann gibt es eben maximal nur die Miete, die die bisherige Wohnung kostet.

    Na, Gratulation... Da dürften die Eltern sicherlich raus sein. Allerdings wird die BAB-Stelle trotzdem prüfen. Letztlich bleibt es dabei, dass du jetzt selbst aktiv werden musst und Ansprüche erst nach Auszug bzw. Anmietung einer Unterkunft stellen kannst. Und das auch weniger beim Jobcenter.

    Deshalb ja auch z. B. möbliertes Zimmer, Lehrlingswohnheim etc. Da kann man u. U. auch mal vereinbaren, dass es die Miete erst gibt, wenn BAB bewilligt ist. Wieso deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollten, wenn du eine Ausbildung machst, entgeht mir. Oder ist es nicht die erste Ausbildung?

    Erstmal gar nichts. Du musst dir schon selbst eine Unterkunft suchen (selbst, wenns ein Lehrlingswohnheim ist). Dann kannst du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Allerdings sind deine Eltern ggf. noch unterhaltspflichtig. Vom Jobcenter gibts für Azubis nichts, maximal einen Mietzuschuss. Aber dazu brauchst du erstmal eine Wohnung und den BAB-Bescheid.

    Im Unterschied zum Fall in Neuss kann man in deinem Beitrag vieles lesen. Aber nicht, worum es eigentlich geht. Wieso dir Sozialhilfe abgelehnt oder dein Antrag nicht bearbeitet oder Geld nicht ausgezahlt wurde.


    Etwas weniger Tränendrüse, dafür etwas mehr konkrete Informationen wären da wohl wünschenswert. Insoweit ist das wohl erstmal die Antwort auf die Frage, wer dir noch helfen kann, weiter am Leben zu bleiben.


    Ggf. auch dein Partner oder deine Partnerin, denn am 4.11. diesen Jahres schriebst du ja, dass dir das Problem des Zusammenlebens mit einem nichtehelichen Partner bekannt ist.

    Wer, wieso und weshalb da Fehler gemacht hat ist doch unerheblich. Fakt ist, dass Schulgeld nicht vom Bafög absetzbar ist (hat inzwischen sogar das Bundesverfassungsgericht geurteilt, kannst du in der Zusammenfassung hier: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=sx24023 nachlesen) und du froh sein kannst, dass man solange den Fehler gemacht hat, denn das Bundessozialgericht hat bereits 2009 entsprechend geurteilt.


    Sprich mit deiner Schule, ob sie das restliche Schulgeld stunden oder du in Raten zahlen kannst oder erkundige dich, ob z. B. ein Bildungskredit o. ä. dafür möglich ist.

    Na ja, das Amt hat halt über Jahre einen Fehler gemacht und du davon profitiert. Nur: du hast eben kein Anspruch darauf, dass es den Fehler auch weiterhin macht. Die SB, die es falsch gemacht hat, dürfte sowieso massig Ärger bekommen. Denn dass das Schulgeld eben nicht vom Bafög abgezogen werden darf, das hat das Bundessozialgericht schon vor Jahren entschieden.

    So wie sich das liest, ist die Ausbildung aber schon länger her. Damit hätte er keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 24 Monaten zusammen. Und da er über 23 ist, kann er nicht mehr familienversichert werden. Es bleibt daher nur die freiwillige Versicherung, die mit 113 Euro sogar sehr günstig ist. Normalerweise sind es was bei 150 Euro/Monat. Und da wir in Deutschland eine Versicherungspflicht haben, wird ihm gar nichts anderes übrig bleiben. Es sei denn, er findet eine Arbeit über 450 Euro/Monat.