Klar können sie es, du bist volljährig. Allerdings müssen sie dir dann Unterhalt bezahlen, denn du gehst ja noch zur Schule.
Beiträge von Turtle1972
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Wie alt bist du und was für eine Schule besuchst du bzw. welchen Abschluss absolvierst du da? Wovon lebst du derzeit mit Frau und Kind? Doch bestimmt nicht von der Luft und von der Liebe, oder?
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Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung. Nur evtl. Gewinn wäre Einkommen.
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Nein, natürlich nicht. Das ist allein euer privater Wunsch und es sind daher keine lebensnotwendigen Kosten.
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Vielleicht liegt es ja auch an deiner Rechtschreibung, dass du keine Arbeit findest. Hast du die Bewerbungsunterlagen mit jemandem erstellt, der besser schreibt? Oder wenigstens mal wen drüberschauen lassen?
Ansonsten würde mich interessieren, ob mit "Sternenkind" das gemeint ist, was man gemeinhin unter "Sternenkind" versteht. Wenn dem so ist, dann dürfte dir ja das JC schonmal einen MB für Schwangerschaft gezahlt haben. Sollte dein jetziger Freund auch der Kindesvater gewesen sein, dann gehe ich davon aus, dass ihr sofort ab Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, denn es ist dann doch bekannt, dass eure Beziehung eben nicht frisch ist, sondern schon Bewährungsproben hinter sich hat.
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Er muss sein Einkommen nicht offenlegen. Die junge Dame meldet sich einfach vom ALG 2 ab und alle 3 (dann 4) leben glücklich von seinem Lohn, Kindergeld und Unterhalt. Wie wäre es mit dieser Alternative? Das "fremde" Kind deckt ja wohl seinen Unterhalt fast vollständig mit Kindergeld und Unterhalt oder etwa nicht?
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Deine Mutter hätte die halbe Miete zahlen müssen. Da wirst du nicht viel machen können, vereinbare Ratenzahlung. Und sei froh, wenn nicht noch ein Bußgeld oder sogar eine Betrugsanzeige kommt.
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Probleme kommen da raus. Wenn du schon Kaution gezahlt hast, hast du auch schon die Wohnung angemietet, oder? Dann gibts kein Darlehen. Ein Kautionsdarlehen kann man nur erhalten, wenn man VOR Abschluss des Mietvertrages sich die Zusicherung dafür beim JC geholt hat:
Zitat(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.
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Das JOBCENTER kann dir ein Darlehen geben (darling nun weiß Gott nicht). Allerdings sind 2 Raten nicht rechtmäßig. 3 Raten muss ein Vermieter mindestens möglich machen.
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Weil dieser Verzicht des Bruders für ihn und euch genau die Folgen hat, die ihr nicht wollt: dieser Verzicht wäre eine Schenkung und diese Schenkung kann 10 Jahre lang angefochten werden. Und ein Verkauf unter Wert wäre ein sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter (er wird ja gemacht, damit der Bruder weiter in betrügerischer Art und Weise ALG 2 bekommen kann). Sorry, aber wenn ihr Ärger wollt, dann wohl so richtig, oder?!
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Die Krankenversicherung müsst ihr dann entweder selbst zahlen. Oder ihr heiratet, dann bist du familienversichert. Und er kann auch noch in die bessere Steuerklasse wechseln und hat so mehr netto.
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1. Ja, er wird mächtig Ärger bekommen. Das kann sogar zur Betrugsanzeige führen.
2. Und ja, eine Schenkungsrückforderung ist bis zu 10 Jahre rückwärts möglich.
3. Und nein, ein Verkauf unter Wert ist keine Lösung. Außerdem: was macht er denn dann mit dem Geld? Nachträglich beichten, dass er beim Antrag auf ALG 2 gelogen hat? Sicherlich nicht. Er sackt es ein. Und fliegt dann das Ganze auf, ist der Betrug glasklar und er sitzt in der sprichwörtlichen Sch...e. -
Die Sanktionen können bis auf NULL erfolgen, d. h. das auch die Miete betroffen ist. Aber nur dein Anteil, das Kind kann ja nichts dafür, dass du nicht arbeiten willst.
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Ihr könnt das Erbe natürlich antreten. Allerdings ist das alles Einkommen. Und bei einem einmaligem Einkommen im Wert von ca. 35.000 Euro abzüglich Bestattungskosten vielleicht noch 32.000 Euro gibts natürlich die nächsten Monate kein ALG 2 mehr. Krankenversichert solltet ihr sowieso über deinen Mann sein, wenn er arbeitet.
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Nochmal: es geht nicht um die Kosten der Unterkunft, sondern, dass er das Haus verwerten soll, da es als Vermögen nicht geschützt ist und das wohl nicht will. Die Rechtsprechung des BSG ist da doch eindeutig: das Haus ist zu groß, ist daher nicht geschützt und muss verwertet werden oder es gibt eben kein ALG 2.
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Nö, das BSG stellt in Bezug auf geschütztes oder nicht geschütztes Vermögen nur auf die Größe ab. Nicht auf den Wert, nicht auf die anfallenden Kosten, nicht darauf, ob es eine teilweise Vermietung gibt, nichts. Du verwechselst hier Kosten der Unterkunft mit Vermögen. Und das, obwohl ich hier bereits die Rechtsprechung des BSG dazu verlinkt und zitiert habe.
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Weil es nicht um die Kosten der Unterkunft geht, sondern um die Frage, ob es sich beim Haus um GESCHÜTZTES oder UNGESCHÜTZTES VERMÖGEN handelt!
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Ihr könnt nur was bekommen, wenn ihr im Monat der Fälligkeit der Nebenkostennachzahlung aufgrund der Nachzahlung bedürftig sein solltet.
Beispiel:
332 Euro RS sie
332 Euro RS du
300 Euro Miete
470 Euro Nachzahlung
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1434 Euro Bedarf600 Euro Einkommen sie
600 Euro Einkommen du
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1200 Euro Einkommen= 234 Euro Anspruch.
Dann bekämt ihr 234 Euro, den Rest müsstet ihr selbst zahlen. Denn im ALG 2 ist es nunmal so, dass der Bedarf dann berücksichtigt wird, wenn er fällig ist. Wann er entstanden ist, ist uninteressant. Wäre es umgedreht, also ihr bekäme heute ALG 2 und hättet 2011 kein ALG 2 bezogen, würde das Jobcenter ja jetzt aufgrund des ALG 2 Bezuges die Nachzahlung übernehmen, obwohl ihr 2011 gar kein ALG 2 bekommen habt.
Dazu gibts aber schon recht viele Threads hier.
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Echt, du hast deine Bearbeiterin beim JC gefragt? Wann denn? Gestern hast du doch noch geschrieben "Also meld ich mich beim JC.". Und heute hast du schon mit ihr gesprochen? Wird da neuerdings auch an Weihnachten gearbeitet?
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Niemand kann euch einen Umzug verwehren, denn ihr habt das Recht auf Freizügigkeit, ihr könnt im gesamten Bundesgebiet euren Wohnsitz frei wählen. Eine Genehmigung wäre nur wichtig, wenn ihr z. B. Umzugskosten oder ein Darlehen für die Kaution haben möchtet. Ihr solltet in vorliegendem Fall halt nur das dann neu zuständige Jobcenter fragen, ob eure neue Miete angemessen ist.