Beiträge von Turtle1972

    Vielleicht liegt es ja auch an deiner Rechtschreibung, dass du keine Arbeit findest. Hast du die Bewerbungsunterlagen mit jemandem erstellt, der besser schreibt? Oder wenigstens mal wen drüberschauen lassen?


    Ansonsten würde mich interessieren, ob mit "Sternenkind" das gemeint ist, was man gemeinhin unter "Sternenkind" versteht. Wenn dem so ist, dann dürfte dir ja das JC schonmal einen MB für Schwangerschaft gezahlt haben. Sollte dein jetziger Freund auch der Kindesvater gewesen sein, dann gehe ich davon aus, dass ihr sofort ab Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, denn es ist dann doch bekannt, dass eure Beziehung eben nicht frisch ist, sondern schon Bewährungsproben hinter sich hat.

    Er muss sein Einkommen nicht offenlegen. Die junge Dame meldet sich einfach vom ALG 2 ab und alle 3 (dann 4) leben glücklich von seinem Lohn, Kindergeld und Unterhalt. Wie wäre es mit dieser Alternative? Das "fremde" Kind deckt ja wohl seinen Unterhalt fast vollständig mit Kindergeld und Unterhalt oder etwa nicht?

    Deine Mutter hätte die halbe Miete zahlen müssen. Da wirst du nicht viel machen können, vereinbare Ratenzahlung. Und sei froh, wenn nicht noch ein Bußgeld oder sogar eine Betrugsanzeige kommt.

    Probleme kommen da raus. Wenn du schon Kaution gezahlt hast, hast du auch schon die Wohnung angemietet, oder? Dann gibts kein Darlehen. Ein Kautionsdarlehen kann man nur erhalten, wenn man VOR Abschluss des Mietvertrages sich die Zusicherung dafür beim JC geholt hat:


    Zitat

    (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Das JOBCENTER kann dir ein Darlehen geben (darling nun weiß Gott nicht). Allerdings sind 2 Raten nicht rechtmäßig. 3 Raten muss ein Vermieter mindestens möglich machen.

    Weil dieser Verzicht des Bruders für ihn und euch genau die Folgen hat, die ihr nicht wollt: dieser Verzicht wäre eine Schenkung und diese Schenkung kann 10 Jahre lang angefochten werden. Und ein Verkauf unter Wert wäre ein sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter (er wird ja gemacht, damit der Bruder weiter in betrügerischer Art und Weise ALG 2 bekommen kann). Sorry, aber wenn ihr Ärger wollt, dann wohl so richtig, oder?!

    1. Ja, er wird mächtig Ärger bekommen. Das kann sogar zur Betrugsanzeige führen.
    2. Und ja, eine Schenkungsrückforderung ist bis zu 10 Jahre rückwärts möglich.
    3. Und nein, ein Verkauf unter Wert ist keine Lösung. Außerdem: was macht er denn dann mit dem Geld? Nachträglich beichten, dass er beim Antrag auf ALG 2 gelogen hat? Sicherlich nicht. Er sackt es ein. Und fliegt dann das Ganze auf, ist der Betrug glasklar und er sitzt in der sprichwörtlichen Sch...e.

    Ihr könnt das Erbe natürlich antreten. Allerdings ist das alles Einkommen. Und bei einem einmaligem Einkommen im Wert von ca. 35.000 Euro abzüglich Bestattungskosten vielleicht noch 32.000 Euro gibts natürlich die nächsten Monate kein ALG 2 mehr. Krankenversichert solltet ihr sowieso über deinen Mann sein, wenn er arbeitet.

    Ihr könnt nur was bekommen, wenn ihr im Monat der Fälligkeit der Nebenkostennachzahlung aufgrund der Nachzahlung bedürftig sein solltet.


    Beispiel:


    332 Euro RS sie
    332 Euro RS du
    300 Euro Miete
    470 Euro Nachzahlung
    ------------
    1434 Euro Bedarf


    600 Euro Einkommen sie
    600 Euro Einkommen du
    ---------------------------------
    1200 Euro Einkommen


    = 234 Euro Anspruch.


    Dann bekämt ihr 234 Euro, den Rest müsstet ihr selbst zahlen. Denn im ALG 2 ist es nunmal so, dass der Bedarf dann berücksichtigt wird, wenn er fällig ist. Wann er entstanden ist, ist uninteressant. Wäre es umgedreht, also ihr bekäme heute ALG 2 und hättet 2011 kein ALG 2 bezogen, würde das Jobcenter ja jetzt aufgrund des ALG 2 Bezuges die Nachzahlung übernehmen, obwohl ihr 2011 gar kein ALG 2 bekommen habt.


    Dazu gibts aber schon recht viele Threads hier.

    Niemand kann euch einen Umzug verwehren, denn ihr habt das Recht auf Freizügigkeit, ihr könnt im gesamten Bundesgebiet euren Wohnsitz frei wählen. Eine Genehmigung wäre nur wichtig, wenn ihr z. B. Umzugskosten oder ein Darlehen für die Kaution haben möchtet. Ihr solltet in vorliegendem Fall halt nur das dann neu zuständige Jobcenter fragen, ob eure neue Miete angemessen ist.