Beiträge von Turtle1972

    Im Normalfall müsste das Jobcenter, dem doch sicherlich bekannt ist, dass dein Arbeitgeber zahlen müsste und nicht zahlt, diesem mitteilen, dass das Jobcenter in Vorleistung auf den Lohn gegangen ist und die Lohnzahlung bis zur Höhe des geleisteten ALG 2 zur Erstattung anmelden. Dann darf der Arbeitgeber auch nicht an dich zahlen, sondern muss ans Jobcenter zahlen. Oder hast du das Jobcenter nicht über diese Ansprüche gegen deinen AG informiert?

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    Die Leistung vom 15.10-15.11 hat mir die Frau zugesprochen,


    Never ever. A) weil du in dem Zeitraum (egal ob bezahlt oder unbezahlt) über 15h/Woche gearbeitet hast und damit schon nicht die Anforderungen zum Bezug von ALG 1 erfüllst und B) weil du dich erst am 16.11.2012 arbeitslos gemeldet hast und es für Zeiten vor Arbeitslosmeldung kein ALG 1 gibt.

    Das würde als zweckbestimmte Leistung nicht angerechnet werden. Ich kann dir aber gleich sagen: die Chancen sind gleich Null. Selbst Rollstuhlfahrer müssen ja allein nur für die UMRÜSTUNG eines Autos wie verrückt kämpfen. Hat denn deine Freundin überhaupt einen GdB und dann noch Merkzeichen G?

    Als Azubis bekämt ihr doch eh nur einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft. Beim BAB/Bafög dürften aber pro Person ca. 228 Euro als Mietleistung drin sein, so dass bei 190 Euro pro Person (380 Euro : 2 Personen) überhaupt keine Kosten der Unterkunft ungedeckt sind. Wenn das Jobcenter korrekt rechnet, dürftet ihr von dort gar nichts bekommen.

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    Meine Frau ist seid 3 Jahren schwer Nierenkrank, allein dieses Jahr schon 5 mal im Krankenhausaufenthalt (OP).
    Sei es der tägliche Einkauf oder der Arztbesuch was gerade bei kaltem wetter immer schwer ist mit kindern.


    Gibts da echt keine § die einem da weiter helfen können??


    Vielleicht über Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt, wenn Behinderung und Co. mit Geheinschränkungen festgestellt wurden. Aber ansonsten: nein. Und im ALG 2 schon gar nicht.

    Es gibt im ALG 2 keine Rechtsgrundlage für die Finanzierung eines Autos oder einer Kfz-Reparatur wenn es nur wegen der Krankheit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist. Anders sähe es z. B. aus, wenn das Auto für die Arbeit oder Arbeitsaufnahme nötig wäre. Da gäbe es schon eher Möglichkeiten.

    Wozu soll ich eine Antwort bzgl. Wohngeld geben, wenn du doch Wohngeld im Prinzip selbst schon ausgeschlossen hast?!


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    bezüglich meines "EInkommens", das der Gewährung von Wohngeldzuschuss im Wege stehen und somit einen Antrag im Vorhinein überflüssig erscheinen lässt.


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    Übrigens Turtle ist mein Vater jahrelang bei der Justiz gewesen und er meinte, dass sei legal, so wie wir das handhaben! Insofern, zugegeben ich bin absoluter Laie, weiß ich jetzt nicht inwiefern es um Steuerhinterziehung geht.


    Tja, es soll selbst in der Politik und bei der Justiz Steuerhinterzieher geben. Was sonst sollen denn "steuerrechtliche Gründe" sein? Er ist doch sicherlich der Besitzer einer Immobilie und hat davon Einnahmen. Die müsst er aber versteuern. Solltest du aber (auf dem Papier) Besitzer der Immobilien sein, dann sind die Mieteinnahmen natürlich auch (ungeachtet eurer mündlichen Absprachen) dein Einkommen.


    Und dann hast du 1428 Euro monatlich zur Verfügung. Damit kannst du durchaus noch ein paar Klamotten und ein paar Kinobesuche finanzieren. Ansonsten wäre ggf. noch eine billigere Bleibe eine Alternative, denn es dürfte kaum eine Kommune geben, wo für eine Person 600 Euro angemessen sind. Die höchste Mietstufe (VI) weist nämlich gerade mal 407 Euro aus: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html
    Das mal nur am Rande, da ja Wohngeld aufgrund deines Einkommens nicht in Betracht kommt.


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    Warum wäre es dann nicht von mir legitim, wenn ich versuche Wohngeldzuschuss zu beantragen TURTLE 1972?


    Och, von mir aus kannst du sogar eine Fahrt zum Mars beantragen, mir ist das völlig egal. Wo habe ich dir abgesprochen, dass du keinen Antrag stellen kannst?


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    Ich bin / wäre auch sehr gerne bereit auf den Antrag aus Wohgeld zu verzichten, wenn mir die Bundesagentur für Arbeit mir das kümmerliche Gehalt aus Selbständigkeit (260 Euro moantlich) nicht mit dem sowieso schon geringen letzten Einkommen verrechnen würde, sodass mir gerad 368 Euro Übergangsgeld bleiben!!


    Wir sind aber nicht auf dem türkischen Basar und es gibt Anrechnungsvorschriften. Und die sind für alle gleich, egal, ob der Anspruch aus der vorgehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit nun niedrig oder hoch ausfällt.


    Womit dann auch:

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    MEINE EIGENTLICHE FRAGE WURDE AUCH NOCH NICHT BEANTWORTET INSOFERN; OB ES DENN AUSNAHMEN GIBT WENN DAS ÜBERGANGSGELD SO GERING IST; SODASS MAN DIE EINKOMMENSVERRECHNUNG AUS SELBSTÄNDIGKEIT VERNACHLÄSSIGEN KANN?


    die Frage beantwortet ist. NEIN, sowas gibt es nicht. Wozu sollte es bei einer Leistung, die nach den vorherig abgeführten Versicherungsbeträgen errechnet wird, solche Ausnahmen geben? Wer wenig eingezahlt hat, bekommt wenig raus und wer viel eingezahlt hat, bekommt viel raus. Und das abzüglich eines zu berücksichtigenden Nebeneinkommens, welches bei allen Menschen um den gleichen Freibetrag bereinigt wird.

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    Allerdings werden zusätzlich ebenso Mieteinnahmen (800 Euro) gutgeschrieben, da mein Vater und ich so verblieben sind, dass er mir aus steuerlcihen Gründen diese meinem Konto zuschreiben lassen möchte und nicht seinem. Davon darf ich so viel verwenden, um meine Lebenshaltungskosten zu sichern.


    Wenn du die 800 Euro auch noch zu deinem Lebensunterhalt verwenden kannst (Miete gehört auch dazu), dann hast du doch ausreichend Geld. Zur evtl. Steuerhinterziehung schreibe ich jetzt lieber nichts.

    Gute Frage. Das Verlangen ist nicht nachvollziehbar. Bekommst du Erwerbsminderungsrente auf Zeit, bedeutet dies, dass du vorerst für eine gewisse Zeit nicht mehr als 3 h/Tag arbeiten kannst. Das hat die DRV rechtsverbindlich festgestellt und nur dies ist für das Sozialamt ausschlaggebend. Weil es auf Zeit ist, bekommst du Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII und deine Eltern wären zum Unterhalt heranzuziehen. Ob du nun tatsächlich nur eine Stunde/Tag arbeiten könntest oder wirklich genau 2,99 h/Tag. Das ist völlig egal. Ggf. solltest du dich an den Vorgesetzten der SB wenden, was das soll.

    Mit eigenem Mietvertrag könnte dein Sohn BAB beantragen. Das ist der Vorteil. Allerdings wird er dann auch Miete, Strom, Versicherungen usw. von seinem Einkommen bezahlen müssen, oder?


    Eure Miete sinkt dann sicherlich entsprechend, andererseits würde dann das Jobcenter ja auch nur von der Angemessenheit für 3 Personen ausgehen.

    Euer Sohn könnte knapp draußen sein, wenn wirklich die Bedarfe und sein Einkommen so sind, wie du es angibst (Berechnung mit neuen Regelsätzen 2013):


    289 Euro RS
    202 Euro Mietanteil
    ------------
    491 Euro Bedarf


    550 Euro netto
    -220 Euro Freibetrag
    184 Euro Kindergeld
    --------------
    514 Euro Einkommen


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    Kann der JC nach beginn der Ausbildung verlagen, das wir in eine "Angemessene Wohnung" umziehen.


    Soweit die Wohnung unangemessen ist: ja. Daran ändert sich nichts.


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    Ich könnte jedoch die obere Etage wieder als eigenständige Wohnung umgestalten, die mein Sohn vom Vermieter mietet. Wir Hätten dann knapp 75 qm für 3 Personen und die Wohung wäre wieder "angemesen".


    Das glaube ich nicht. Diese "Wohnung" in der oberen Etage würde keinem Fremdvergleich statthalten, d. h.: der Vermieter kann sie nicht an irgendeine fremde Person vermieten, weil es keinen separaten Eingang gibt. Und daher wird er keinen eigenen Mietvertrag abschließen können. Weils eben keine richtige eigene Wohnung ist.


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    Ist dies sinvoll? Kann mein Sohn in dem Fall der Trennung der Wohnungen Beihilfen beantragen? Wenn ja, welche? Und in
    welchem Umfang? Wir leben in NRW.


    Wie schon geschrieben: das wird man nicht als eigene Wohnung anerkennen, weil sie ohne eigenen Zugang ist. Um irgendwelche Zuschüsse zu bekommen, müste er wirklich ausziehen. Dann könnte er BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.


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    Was wird uns genau gekürzt; nach beginn der Ausbildung unseres Sohnes.


    Sein ALG 2 fällt weg, also sein Regelbedarf und sein Mietanteil. Das Kindergeld wird bei euch dann nicht mehr berücksichtigt, bzw. nur in dem Umfang (siehe oben, ca. 23 Euro), in dem er es nicht für seinen eigenen Bedarf benötigt.


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    Hat meine frau nicht auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt. Bis jetzt wird das gesamte Kindergeld als Einkommen gewertet.


    Wenn nur Kindergeld als Einkommen da ist: nein. Kindergeld ist nach § 11 SGB II als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Und erst ab 18 bekommt das Kind darauf einen Freibetrag von 30 Euro. Wenn jedoch die besagten 23 Euro auf die Mutter übertragen werden aus dem Kindergeld des 17jährigen, dann bekommt sie darauf den Frebeitrag von 30 Euro, d. h.: hat sie kein weiteres Einkommen, sind diese 23 Euro anrechnungsfrei.


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    Wir möchten unseren Sohn ein vernünftigen Start ins Berufsleben ermöglichen, möglichst ohne Ihm Geld von seiner Ausbildungsvergütung
    abnehmen zu müssen. Mir ist klar das auch er lernen muss das das Leben Geld kostet. Aber leben soll er auch .........


    Das wird nicht funktionieren. Würde er in einer eigenen Wohnung leben, würde er auch Miete, Lebensmittel, Strom, Telefon, Versicherungen etc. aus der Ausbildungsvergütung, seinem Kindergeld und ggf. BAB (welches bei der recht hohen Ausbildungsvergütung auch nicht üppig wäre) bezahlen. Von daher gibt es keinen Grund, ihm nicht einen bestimmten Anteil an Kostgeld in Rechnung zu stellen. Und mit 550 Euro Lohn und 184 Euro Kindergeld, also insgesamt 734 Euro Einkommen verbleibt ihm doch nach ca. 300 bis 350 Euro Kostgeld immer noch einiges.


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    Wir besitzen 2 Autos, mein Sohn wird sich auch ein Auto 2013 anschaffen, wie wird dies bewertet?


    Gar nicht weiter. Darf er doch haben.

    Ähm, du hast da was übersehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie gesagt, dass die Regelsätze zu niedrig sind. Es hat nur gesagt, dass der Weg, wie sie ermittelt wurden, der falsche sei.


    Na ja, ist ja nicht so einfach, das zu verstehen. Besonders, wenn man nur glauben möchte, was einem selbst gefällt. Wenn auch Hr. Kallay das nicht verstanden haben sollte, kann er ja seinen jetzigen, äußerst "fähigen" Anwalt befragen. Der hat ja sonst nicht (mehr) viel zu tun.

    Außerdem werden bei der Insolvenz Unterhaltsansprüche mit berücksichtigt, so dass der Pfändungsfreibetrag entsprechend steigt.


    Dessen ungeachtet kann man einen Antrag auf Vorausleistung bei der Bafögstelle stellen, wenn man sich vergeblich um den von der Bafögstelle errechneten Unterhalt bemüht hat. Dann bekommt man erstmal Bafög und die Bafögstelle macht den Unterhalt gegenüber dem Vater in eigenem Namen geltend.


    Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf, carina.