Nein, kann ich nicht. Wie ich schon schrieb:
ZitatBei ersterem kann dir dann gar niemand eine Antwort geben, da niemand weiß, wie diese Jobcenter im einzelnen ihre Gelder anweisen
Nein, kann ich nicht. Wie ich schon schrieb:
ZitatBei ersterem kann dir dann gar niemand eine Antwort geben, da niemand weiß, wie diese Jobcenter im einzelnen ihre Gelder anweisen
Das kann dir niemand sagen. Geht es um normales ALG oder ALG 2? Bei ersterem wird zentral über Nürnberg überwiesen, das kann dauern. Bei zweiterem würde sich erstmal die Frage stellen, ob es ein kommunales Jobcenter ist oder eine gemeinsame Einrichtung aus BA und Kommune. Bei ersterem kann dir dann gar niemand eine Antwort geben, da niemand weiß, wie diese Jobcenter im einzelnen ihre Gelder anweisen, bei zweiterem ist die Antwort dieselbe wie beim normalen ALG: es dauert, weil es über Nürnberg geht.
Klar, hast du die nicht gelesen?
ZitatUnd es wäre sicherlich äußerst wünschenswert, wenn du deinen Popo mal wieder in Richtung JC bewegst.
und
ZitatWenn ich 2 Termine verpasst hätte, hätte ich weiß Gott nicht noch die große Klappe.
Wer sich hier Scherze erlaubt, ist ja wohl eher fraglich. Was hast du denn gedacht, was passiert, wenn du nicht zu den Terminen gehst? Dass dir fleurop einen Strauß Blumen vom JC überreicht? Bundesverdienstorden in Gold?
Und nein, den Vermittler kannst du nicht wechseln. Das hat das BSG bereits entschieden. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Einstellung der Leistungen nach x-maligem Nichterscheinen von der Geschäftsführung per Verfügung so angeordnet worden ist. Das machen nämlich fast alle Jobcenter.
Von daher kannst du deine Versuche, dich dort direkt zu beschweren vergessen. Einen Rechtsanspruch auf einen 1 Euro Job gibts im Übrigen nicht. Vielleicht wollte man dir ja auch während der letzten 2 Termine einen anbieten. Wer weiß....
Immer an den Vorgesetzten. Wobei mir entgeht, was hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet. Die macht man, wenn man z. B. beleidigt wurde. Wenn - wie hier - du x-mal nicht zum Amt gegangen bist und dann deine Leistungen versagt wurden, steht dir der normale Weg über Widerspruch und Klage offen. Und es wäre sicherlich äußerst wünschenswert, wenn du deinen Popo mal wieder in Richtung JC bewegst.
Ggf. kann auch die Einstellung rechtmäßig sein: wie ich schon schrieb - "wahrscheinlich" nicht. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, dass es rechtmäßig ist. Wenn ich 2 Termine verpasst hätte, hätte ich weiß Gott nicht noch die große Klappe.
Wieso denn nicht, wenn du bisher berufstätig warst? Wenn du nur unter 400 Euro verdient hast: wie hast du dann bisher gelebt?
1. Nein.
2. Ja, es wird geprüft, ob er Trennungsunterhalt zahlen kann.
Ist dein Anspruch auf normales Arbeitslosengeld schon ausgelaufen?
Geht es jetzt wirklich um Wohngeld nach dem WoGG oder um Kosten der Unterkunft beim ALG 2? Du hast nämlich im Unterforum für ALG 2 deine Frage gestellt.
Ansonsten dürfte das Verhalten aber gleich sein: sie soll einfach wahrheitsgemäße Angaben machen, der Staatsanwalt wird dann entscheiden, ob das Verfahren weiter betrieben wird, also ob man es einstellt, ob es ein Bußgeld gibt (gegen dass sie sich dann wehren kann) oder ob es wirklich als Betrugsfall vor Gericht landet.
Dann kann sie immer noch überlegen, ob sie sich einen Anwalt nimmt.
Können: siehst du ja. Rechtmäßig: wahrscheinlich nein.
Du solltest dir m. E. n. einen Rechtsbeistand suchen, der dann die Vertretung beim SG für dich übernimmt, damit du dich auf deine Ausbildung konzentrieren kannst. Dass du vom ALG 2 Bezug ausgenommen bist, ist logisch. Das hat aber nichts mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehung und der falschen Miethöhe bei der Berechnung des Mietzuschusses und des übersteigenden Einkommens zu tun.
So einen komischen Bescheid habe ich noch nie gesehen. Der MB Allein wird gar nicht geprüft und die Kaltmiete stimmt bei dir doch hinten und vorne nicht. Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und geh zu einem Anwalt. Der wird dir am ehesten weiterhelfen können. Auch, ob sich ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren lohnt.
Da muss noch mehr stehen. Die Bedarfsberechnung für die Kinder fehlt doch und auch das von dir bezifferte Wohngeld steht nirgendswo. Nur mit der einen Seite kann man sich kein Bild machen. Mit der Miete stimmt aber definitiv was nicht.
Na, 93 Euro Mietanteil x 3 Personen wären noch nicht mal 300 Euro. Bei tatsächlich über 600 Euro warm kann doch gar keine Rede von nur 20 Euro sein. Scan mal alle Seiten der Berechnung ein, vielleicht kann man da noch was erlesen. Was ist mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehung?
Ist eure Miete unangemessen? Dir werden ja nur 93 Euro Mietanteil berücksichtigt?
Hast du eine Berechnung, wie das JC auf das übersteigende Einkommen von 145 Euro kommt? Welchen Bafögbedarfssatz (ohne Kinderbetreuung) hast du (müsste im Bescheid stehen)?
Wieviel soll denn da deine Mutter verdienen, dass sie für dich und 2 Kinder aufkommen könnte? Geht doch gar nicht. Wenn sie dich ggf. erstmal mietfrei wohnen lässt, ist das ja schon was wert. Da sie dir auch nach BGB momentan nicht gesteigert unterhaltspflichtig ist, dürfte im Normalfall die einfache Mitteilung, dass sie dich im Weiteren nicht finanziell unterstützt, ausreichen. Wie das JC reagiert, findest du sowieso erst raus, wenn du bei ihr eingezogen bist. Das kann eh niemand voraussagen.
Auch, wenn du bei deiner Mutter unterkommst. Es gibt zwar eine sogenannte "Unterhaltsvermutung", aber der kann deine Mutter widersprechen.
Dann sollte dir auch ALG 2 zustehen nach der Trennung.
Wenn du erst seit 3 Wochen arbeitslos bist, wieso bekommst du kein normales Arbeitslosengeld?
Zitatsie kann aber hingehen und sich das Geld auszahlen lassen.
Witzig. Nenne doch mal die Rechtsgrundlage, nach der das Jobcenter Geld für einen Ausweis ausbezahlen muss. Such aber nicht zu lange. Gibt nämlich keine.