Beiträge von Turtle1972

    Na, ich komm grad nicht mit, wie du jahrelang alleine von Gelegenheitsjobs überleben kannst, wenn du dann aber mit der verdienenden Freundin zusammenziehst plötzlich nicht mehr...


    Wenn du nur ab und zu mal jobbst (wieviel Euronen, wie lange?), wie bist du dann krankenversichert?

    Hi bla!


    Wenn du kein ALG 2 bekommst, ist die Erstattung dein Geld. Das Zuflussprinzip bzw. die Frage, wann etwas fällig ist, hat eben auch seine Vorteile...


    Das JC hat bei deiner Nachbarin falsch entschieden. Es hätte das gesamte Guthaben berücksichtigten müssen.

    Nö. Wie kommst du darauf? Du beziehst dich dabei sicherlich auf § 40 Abs. 4 SGB II (oder hast das einfach nur irgendwo gelesen?). Nun sagt der Paragraf aber folgendes aus:


    Zitat

    (4) Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 Prozent der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft nicht zu erstatten. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 45 Absatz 2 Satz 3 des Zehnten Buches, des § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 4 des Zehnten Buches sowie in Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird.


    Und das ist doch bei dir der Fall. Man will ja nicht die ganzen über 800 Euro ALG 2 zurück, sondern nur was bei 500 Euronen.


    Übrigens: findest du das gut, dass du deine Bescheide da oben mit Klarnahmen, deiner Anschrift, BG Nr. usw. eingestellt hast?

    Das musst du angeben, es ist im SGB II unerheblich, wann das Guthaben entstanden ist. Nebenkostenguthaben sind nach BSG Rechtsprechung nichts anderes als Einkommen, die eben im Zuflussmonat anzurechen sind. Halt nur eben nicht nach § 11 SGB II, sondern nach den besonderen Vorschriften des § 22 SGB II (also nicht auf den Regelsatz, sondern auf die KdU). Sie mindern dann die KdU ab dem Folgemonat des Zuflusses.


    Die 20 Euro Bewerbungskostenerstattung sind m. E. n. kein Einkommen, da es für eine nicht mit dem ALG 2 zweckidentische Leistung gezahlt wurde.

    Zitat

    Ich habe noch zusätzlich Info gesammelt, und festgestellt, dass man tatsächlich die Kreditzinsen und Nebenkosten als Mietaufwand geltend machen kann. Besser als nichts!


    Nö. Jedenfalls nicht so, wie du den Fall hier schilderst. Denn der Kredit war nicht zweckgebunden für die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung oder eben für Bauvorhaben, du schreibst doch selbst, dass es ein "allgemeiner" Kredit war.

    Ja, genauso ist es, Gwenny. Umgedreht (also, wenn du 2011 kein ALG 2 bekommen hättest und erst jetzt), würde dir das JC die Nachzahlung erstatten, obwohl du eben 2011 noch gar kein ALG 2 gebraucht hast.

    Es zählt immer der Monat des Zuflusses, egal, ob am 1. oder am 31.: was im Januar zufließt, wird im Januar angerechnet. Wäre es so wie in deinem Beispiel, müsstest du das ALG 2 für Januar tatsächlich ganz oder teilweise zurückzahlen. Dazu kannst du natürlich Ratenzahlung vereinbaren, so dass dir dann im Februar nichts fehlt.

    Verpflichtet ist er natürlich nicht. Darüber müsst ihr euch quasi einig werden. Fakt ist jedenfalls, dass spätestens nach einem Jahr Zusammenleben das JC eine Bedarfsgemeinschaft annimmt und die Leistungen für dich einstellt, wenn er genug Geld hat. Wie du dann deine KV/PV Beiträge zahlst, interessiert -so hart es klingt- dann niemanden.

    Zitat

    Ich frage mich hier…. GEHTS NOCH?…
    Darf ein Jobcenter dies tun?


    Natürlich gehts noch. Eine nicht selbst bewohnte Immobilie stellt nunmal Vermögen dar und wenn Vermögen oberhalb des Freibetrages vorhanden ist, dann muss es nunmal verwertet werden. Die geforderten Nachweise sind daher ganz normal. Wenn das Haus nicht verwertbar ist, kannst das ja nachweisen, indem eben x Banken dir bestätigen, dass sie es nicht beleihen werden.


    Die von dir geschilderte Vorgehensweise ist absolut normal. Es ist zu prüfen, ob das Vermögen den Freibetrag übersteigt (deshalb das Wertgutachten bzgl. des Verkehrswertes) und wenn ja, dann müssen eben Nachweise des Verwertungsversuches erbracht werden.


    ALG 2 ist nunmal wirklich der letzte Strohhalm, wenn (fast) gar nichts mehr da ist. Und das ist bei dir zu prüfen, weil du Teilbesitzer einer Immobilie bist.


    Deinen Realnamen da oben solltest du übrigens rauslöschen.

    Nur, wenn du mit der Nachzahlung und deinem normalen Bedarf Anspruch auf ALG 2 hättest. Sonst nicht.


    Beispiel:


    374 Euro Regelsatz
    400 Euro Warmmiete
    300 Euro Nachzahlung
    -------------------
    1074 Euro Bedarf


    900 Euro Einkommen



    Dann hättest du einen Anspruch auf 174 Euro im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung.