Zitatund wenn mein Lohn am 01.11. aufs Konto gekommen wäre???
Dann wäre es erst im November anrechenbar gewesen.
ZitatKann ich den Lohn vom 29.10. wieder zurück buchen?
Hm, wenn du eine Zeitmaschine erfindest. Allerdings brauchst du dann kein ALG 2 mehr, denn die dürfte sich so gut vermarkten, dass du sicherlich Milliardär werden würdest.
Du kannst gern den Lohn zurückbuchen (wohin?!), das ändert aber nichts daran, dass es dir Ende Oktober zugeflossen ist und ZUR VERFÜGUNG stand.
Sieh es positiv: wenn deine Bürgerarbeit mal ausläuft, dann bekommst du Ende des Monats den letzten Lohn und Anfang des Monats schon das volle ALG 2.