Das wäre sicherlich eine Option, aber ich gehe davon aus, dass Oliver die 10 Stunden, die er dafür bräuchte, das Gefrierfach abzutauen, nicht investieren möchte. Ich wäre mir noch nichtmal sicher, ob das Fach nicht schon allein wegen dieses massiven angefrorenen Eises kaputt ist. Sowas hab ich bisher noch nichtmal in schlechten Hotels gesehen.
Ach, Oliver, dir zur Information: Bereits im BSHG (also in der Sozialhilfe) war es gängige Rechtsprechung, dass die Ausstattung mit Gefrierschränken bzw. Kühlschränken mit Gefrierfach nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Heißt: Kühlschrank ja, Gefrierschrank/fach nein. Ähnlich wie z. B. mit einer Geschirrspülmaschine oder el. Wäschetrockern. Diese Sachen gabs nur im Ausnahmefall (z. B. hohe Anzahl von minderjährigen Kindern).
In Anbetracht des fürchterlichen Zustandes dieses Gefrierfaches (nicht von der Cola) gehe ich davon aus, dass du alleinstehend bist. Von daher gilt heute nichts anders als früher: solange der eigentliche Kühlschrank noch funktioniert gibt es gar nichts. Und selbst wenn der auch irgendwann seinen Geist aufgibt: es gibt dafür keine Beihilfe mehr, maximal noch ein Darlehen. Denn für solche Notfälle sollst du aus dem Regelsatz ansparen. Deshalb ist der Regelsatz auch nicht mehr knapp 290 Euro wie in der Sozialhilfe früher, sondern entsprechend höher.