Wo steht, dass die Dame überhaupt einen SB hat? Dass sie ALG 2, Sozialhilfe, ALG 1 oder sonstwas bezieht?! Auch arbeitstätige Frauen bekommen für die bei ihr verbliebenen Kinder Unterhalt. Selbst, wenn sie 10 Millionen Euronen auf dem Konto hätte...
Du solltest dich als Dichter verdingen. Dazudichten kannst du ganz gut.
Übrigens (nur am Rande, um dieses Halbwissen nicht unkorrigiert stehen zu lassen) gibts im ÖD nur einen Personalrat, keinen Betriebsrat. Und: soweit das Jobcenter eine Rückübertragung an den Anwalt des Unterhaltsfordernden oder an diesen selbst gemacht hat, ist natürlich der Unterhaltsberechtigte wieder selbst aktivlegitimiert. Ist nicht so ganz einfach, das zu begreifen, das gestehe ich dir natürlich zu. Insbesondere, wenn man davon keine Ahnung hat. Man sollte nicht von Kollege A auf Kollege B schließen, egal, was einem Kollege A erzählt.
Ich gehe zwar nicht davon aus, dass du den dazu gehörigen Gesetzestext verstehen wirst, zitiere ihn aber trotzdem mal:
Zitat
4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html