Beiträge von Turtle1972

    Wo steht, dass die Dame überhaupt einen SB hat? Dass sie ALG 2, Sozialhilfe, ALG 1 oder sonstwas bezieht?! Auch arbeitstätige Frauen bekommen für die bei ihr verbliebenen Kinder Unterhalt. Selbst, wenn sie 10 Millionen Euronen auf dem Konto hätte...


    Du solltest dich als Dichter verdingen. Dazudichten kannst du ganz gut.


    Übrigens (nur am Rande, um dieses Halbwissen nicht unkorrigiert stehen zu lassen) gibts im ÖD nur einen Personalrat, keinen Betriebsrat. Und: soweit das Jobcenter eine Rückübertragung an den Anwalt des Unterhaltsfordernden oder an diesen selbst gemacht hat, ist natürlich der Unterhaltsberechtigte wieder selbst aktivlegitimiert. Ist nicht so ganz einfach, das zu begreifen, das gestehe ich dir natürlich zu. Insbesondere, wenn man davon keine Ahnung hat. Man sollte nicht von Kollege A auf Kollege B schließen, egal, was einem Kollege A erzählt.


    Ich gehe zwar nicht davon aus, dass du den dazu gehörigen Gesetzestext verstehen wirst, zitiere ihn aber trotzdem mal:


    Zitat

    4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html

    So, wie du das in deinem Beispiel geschrieben hast, ist es ja auch richtig. Und je mehr du dann verdienst, desto weniger wird dann das ALG 2 für die Miete. Wobei 440 Euro Lohn - 374 Euro Regelsatz 66 Euro ergäben. Allerdings ist der Freibetrag bei 600 Euro netto auch höher als 160 Euro. Sagen wir mal, dass das 750 Euro brutto wären, wäre der Freibetrag mind. 230 Euro.


    Deine Frage war ja, ob die Miete GEKÜRZT wird und du kommst ja in deinem Beispiel selbst zum Ergebnis, dass es dann 44 Euro weniger für die Miete gibt...

    Aber Gruni, jetzt hast du doch angeblich so tolle Daten über mich gesammelt und kommst trotzdem zu dem Ergebnis, dass der Steuerzahler mit HartzIV für mich aufkommen müsste. Da scheint aber in deiner Datenflut was nicht zu stimmen. Denn ich werde -selbst bei Arbeitslosigkeit (was nicht geht, da ich gar nicht gekündigt werden kann)- nie ALG 2 empfangen...


    Tja, Gruni, und schon wieder Dummheit unter Beweis gestellt. Das kannst du wirklich prima. Muss ich schon sagen. Wenn du eins kannst, dann das.

    Horschti, du solltest doch die Zeit nutzen um nach deinem irgendwo versteckten Fünkchen Verstand zu suchen! Wieso hast du denn das nicht getan?


    Dein Beitrag zeigt, dass du nichts begriffen hast. Sundown hat sich ja wenigstens diskret zurückgezogen, als er erkannt hat, dass nicht MEIN, sondern SEIN Urteil veraltet ist.


    Aber du servierst ja jetzt auch noch deine Dummheit und dein Unvermögen auf dem Silbertablet. Sag nicht, ich hätte dich nicht gewarnt.

    Wieso hast du die bekommen? Normalerweise zahlt doch die Krankenkasse die Grundversorgung bis auf 10 oder 20%, die man selbst zuzahlen muss, aber wiederbekommt, wenn man die Behandlung erfolgreich abschließt. Privat muss man nur zahlen, wenn man Zusatzversorgung möchte, z. B. Keramikbrackets anstelle von Metall, flexible Züge, zusätzliche Zahnreinigung etc.

    Nun ja, die Forderungen werden im Normalfall bis zum Eintritt der Volljährigkeit ruhend gestellt. Erst dann wird geprüft. Von vornherein solche Forderungen als rechtswidrig zu bezeichnen ist falsch und entspricht eben nicht der von dir zitierten Rechtsprechung.

    Nun Horsti, dass die Sachfragen deinen Horizont übersteigen, solltest du langsam mal einsehen.


    Wie will mich denn sundown bitte mit seiner durch die neuerliche Rechtsprechung des AG Bonn von 2011 ÜBERHOLTEN Rechtsprechung des LG überzeugen können? Geht ja wohl schlecht, ich kann schlecht sagen "Sundown, hast recht, das AG Bonn hat zwar neu entschieden und dem Kind das Auskunftsrecht zugesprochen, aber dein veraltetes LG Urteil ist viel schöner."


    Deine Hasstiraden in allen ehren, aber such doch in deinem Gehirn bitte mal die Ecke, in dem vielleicht noch ein Fünkchen Verstand versteckt ist. Und lies einfach mal wie der Gang der Rechtsprechung war.


    Allerdings habe ich meine Zweifel dran, dass du diese Ecke innerhalb der nächsten 10 Jahre findest. Denn den Nimbus der Faulheit trägst du ja auch in der Beziehung des Denkvermögens unverblümt vor dich her.

    Lieber sundown, ich empfehle dir LESEN!!!!!


    Zitat

    Praxishinweis: Nur das Kind hat Anspruch auf Nennung des Anschlussinhabers


    Ursprünglich hatte die Mutter selbst gegen das Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft geklagt. Das seinerzeit zuständige Landgericht Bonn (Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10) hatte jedoch entschieden, dass ihr kein Auskunftsanspruch zustehe.


    Dem Gesetz sei keine Anspruchsgrundlage für einen derartigen Auskunftsanspruch zu entnehmen. Insbesondere ergebe sich auch aus der von der Klägerin beabsichtigten Vaterschaftsfeststellung kein solcher Auskunftsanspruch. Allenfalls dem Kind könne ein derartiger Auskunftsanspruch zustehen. Daraufhin erhob das Kind nun selbst Klage - und obsiegte.


    http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/vatersuche-via-handy-nr-telefonanbieter-muss-mutmasslichen-vater_220_79428.html


    Dein oben genanntes Urteil kannst du daher getrost vergessen.


    Zitat

    Und nur mal so am Rande, eine Frau kann behaupten was sie will, spätestens im Gerichtssaal entscheidet sich ob überhaupt ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Wenn der Mann belegen kann das die Angaben der Frau nicht zu ihm passen, bsp. er im Urlaub, wird auch kein Vaterschaftstest angeordnet, ganz im gegenteil der Mann hat sogar das Recht eine Klage wegen Verleumnung einzureichen


    Das stand hier nicht zur Diskussion. Der TE hat ja nicht abgestritten, mit der Dame GV gehabt zu haben. Wieso soll man dann also dahingehend Auskunft erteilen, dass er ein Recht auf ANZEIGE wegen Verleumdung hat, wenn er zu Unrecht als Erzeuger bezeichnet wird?! Du kommst jetzt mit dem Urknall, ist ja Wahnsinn. Echt toll. Nur, dass der Urknall hier überhaupt nichts zur Sache tut.

    Außerdem scheinst du den Link gar nicht bis zu Ende gelesen zu haben:


    Zitat

    Ursprünglich hatte die Mutter selbst gegen das Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft geklagt. Das seinerzeit zuständige Landgericht Bonn (Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10) hatte jedoch entschieden, dass ihr kein Auskunftsanspruch zustehe.


    Nu schau mal einer an.... welches Urteil wird denn da genannt?!

    Übrigens finde ich die Entscheidung des AG Bonn jetzt nicht sooooooo veraltet.


    Zitat

    (AG Bonn, Urteil v. 08.02.2011 , 104 C 593/10).


    2011 war glaube letztes Jahr...

    Sehr schön. Wie wäre es denn mit einem höchstrichterlichen Urteil? Ansonsten ist doch wohl bis dahin die Frage völlig ungeklärt und jedes Gericht entscheidet nach Gutdünken. Gelle?


    Im Übrigen wurde zum Auskunftsanspruch der Mutter entschieden. Nicht dem des Kindes.

    Ich kann nach wie vor nichts von deinem angeblichen Urteil lesen. Und: was ein Gericht entschieden hat, können auch andere entscheiden. Nochmal: bisher lese ich von dir nur Lippenbekenntnisse.

    Und???


    Schrieb ich was anderes:


    Zitat

    Natürlich kann jeder irgendeine Auskunft von jemand anderem verlangen. Ganz gut geht das, wenn man sogar einen Anspruch auf Auskunft hat, der sich gesetzlich begründen lässt. In Familiensachen dürfte dies zumeist das BGB sein. Wenn dann der Auskunftspflichtige nicht FREIWILLIG Auskunft gibt, bemüht man dann natürlich ein Gericht.


    ????? Ich glaube, du hast nur gelesen, was dir passt. Das ist äußerst unschön.

    Mein Guter, jede Behörde kann fragen, inbesondere, wenn es einen gesetzlichen Auftrag und Auskunftsanspruch gibt. Wird sich aber geweigert, diese Auskunft FREIWILLIG zu erteilen, dann hilft sehr wohl nur das Gericht. Nichts anderes schrieb ich.


    Und das "wieder falsch" solltest du besser stecken lassen. Ich habe zumindestens ein Urteil parat. Du nicht.